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Klage gegen Aufenthaltsverbot in der City während des Derbys für TU Capo abgewiesen (BVB)

Leo-1909, Dortmund, Freitag, 26.04.2024, 13:36 (vor 10 Tagen) @ Sascha

Klar kann man das auch anders sehen. Ein Grundrechtseingriff ist das ganz sicher. Nur nach Auffassung der Verwaltungsgerichte kein hinreichend schwerer. Ich könnte mir vorstellen, dass die Richter Schwierigkeiten hatten, sich in den Betroffenen hineinzuversetzen, um die Intensität des Grundrechtseingriffs aus dessen Sicht nachzuempfinden.

Die Sache würde übrigens auch anders aussehen, wenn eine Wiederholungsgefahr gegeben wären. Da die Polizei im Verfahren aber erklärt hat, gegenüber dem Betroffenen zukünftig auf diese Maßnahme zu verzichten, gibt's keine Wiederholungsgefahr.


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