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Frage Firmenwagen (BVB)

captain_gut, Rendsburg, Donnerstag, 09.05.2024, 18:26 (vor 24 Tagen) @ Chill-Instructor
bearbeitet von captain_gut, Donnerstag, 09.05.2024, 18:33

Nö, in der Regel darf man den Firmenwagen auch privat nutzen. Das mit dem Ausland ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt.

Die Kilometerzahl ist dann durch den Leasingvertrag begrenzt.

Da das auch eine Form der Vergütung ist, muss diese auch versteuert werden. Dafür gibt es die pauschale 1%-Regel. Dabei zahlt man monatl. Steuern auf 1% des Bruttolistenpreises des Wagens (bei einem E-Auto 0,25%). Die Alternative dazu ist das Führen eines Fahrtenbuchs.


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