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Wirtschaftliches Verständnis für Anfänger (BVB)

Jurist, Mittwoch, 17.07.2024, 14:16 (vor 671 Tagen) @ CHS

Der Verkäufer eines Produkts bewertet den Vorteil aus dem Umstand, dass er den vereinbarten Preis für das Produkt erhält, höher als den Vorteil das Produkt zu behalten.

Käufer und Verkäufer haben also immer eine abweichende Perspektive über den Wert des Produkts.

Wenn der Wert des Produkts durch eine Gefährdung der Nutzungsabsicht des Käufers (hier Verletzung) sinkt, gerät das Äqivalent zwischen Wert und Produkt in Schieflage. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Der Käufer bewertet das Produkt sehr viel höher als den vereinbarten Preis. Eine Zahlung des Preises würde den Kauf nicht beeinträchtigen.

2. Der Käufer bewertet den Preis in Ansehung der neuen Umstände als zu hoch und ist nicht mehr bereit den zuvor vereinbarten Preis zu bezahlen. Er wird also erklären, das Gut nicht erwerben zu wollen, woraufhin die Parteien prüfen, ob sie ihre Bewertungen so übereinandergelegt bekommen, dass man sich auf einen Preis einigt.

Und daher wird der rational handelnde Käufer auch im Fall 1) einen Rabatt verlangen, weil der Verkäufer ja nicht weiß, welches die Bewertung des Käufers ist.

Daher ist es vorliegend rational gehandelt, das Handgeld und die Beraterhonorare zu drücken.

Das sagt nichts darüber aus, ob das Produkt mangelhaft ist. Deswegen sind die Wurmlochüberlegungen nicht zielführend.

Wir haben einen klassischen Transfer: die einen bejubeln ihn, die anderen bedauern ihn.


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