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Euch ist aber klar, dass ich nicht einen Schiedsrichter oder seinen Chef verteidige,... (Fußball allgemein)

Professor Bienlein, Ruhrgebiet, Dienstag, 27.08.2024, 10:55 (vor 19 Tagen) @ bambam191279

Ja, wenn ich Sonntags im TV auftrete sollte ich gewisse Vorbereitungen getroffen haben, aber dass er nun Sonntag morgens die Gespräche von mindestens 6 Bundesligapartien durchgehört hat!?

Er muss sich ja nicht den gesamten Funkverkehr anhören, aber er könnte ja vorab die Informationen von den Schiedsrichtern zu den Szenen einfordern. Um welche Szenen es sich im Doppelpass drehen wird, wird er ja wohl abschätzen können, bzw. sogar vorab mitgeteilt bekommen. Das wirkt eher so, als würde man am besten überhaupt nicht preisgeben wollen, ob der Schiedsrichter die Szene überprüft haben wollte oder der Keller sich aktiv eingeschaltet hat.
Im übrigen finde ich, der Schiedsrichter sollte nicht die Gelegenheit haben, auf Wunsch nochmal Szenen gezeigt zu bekommen. Es sollte einzig und allein ein Eingriffsrecht des VAR geben, wenn der Schiedsrichter wirklich eklatant falsch entschieden hat.


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