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Innenminister: Kein großer Wurf von DFB und DFL (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 18.10.2024, 10:31 (vor 699 Tagen) @ istar

Doch, auch "den dicken Max machen" ist nach Art. 2 Abs.2 GG geschützt.

Aber darum geht's mir eigentlich gar nicht. Nur: Wenn du den Verein als Veranstalter für die Polizei zahlen lässt, weil sich da regelmäßig eine Minderheit daneben benimmt, warum sollte man das nicht auch bei Demos machen. Wo möchte man die Grenze ziehen?


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