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Innenminister: Kein großer Wurf von DFB und DFL (Fußball und Sport allgemein)

istar, Freitag, 18.10.2024, 10:37 (vor 698 Tagen) @ MarcBVB

Doch, auch "den dicken Max machen" ist nach Art. 2 Abs.2 GG geschützt.

Aber darum geht's mir eigentlich gar nicht. Nur: Wenn du den Verein als Veranstalter für die Polizei zahlen lässt, weil sich da regelmäßig eine Minderheit daneben benimmt, warum sollte man das nicht auch bei Demos machen. Wo möchte man die Grenze ziehen?

Ich bin nicht dafür, Vereine zahlen zu lassen. Innere Sicherheit muss vom Staat gewährleistet und auch bezahlt werden,finanziert durch Steuern, mir ging es um den Vergleich Demonstration vs. Fußball.

Dass die Diskussion angesichts steigender Ablösesummen und Gehälter aber aufkommt, wundert mich nicht.


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