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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 18.11.2024, 12:23 (vor 429 Tagen) @ Franke

Liebe Mitforisten,

heute ist so ein Tag, wo ich mich ein wenig zu viel ärgere. Ich habe gerade eine Einstellung nach 153a StPO (technisch völlig egal!) für meinen Mandanten hinbekommen. Geldauflage wollte das Gericht allerdings nur zu Gunsten der Staatskasse machen. Begründung war: Keine Unterlagen von anderen Trägern da.


Ich muss zugeben: Das irritiert mich jetzt erheblich!

Ich dachte, es ist seit Jahrzehnten Brauch, dass Umweltsünder an Naturschützer zahlen, Tierquäler an den Tierschutzverein, Verkehrssünder an die Verkehrswacht, wer seine Familie terrorisiert, an das Frauenhaus oder Kinderschützer . . . ?

Das ist manchmal so, aber heute war das Gericht bequem. "wir haben keine Träger hier dabei, also Staatskasse". Und ich möchte das konsequent verhindern. Geldauflagen gehören meiner Ansicht nach zu gemeinnützigen Trägern.


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