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Dimmsonen, tiefste Eifel, Montag, 18.11.2024, 21:06 (vor 64 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Dimmsonen, Montag, 18.11.2024, 21:18

Die Sticker sollten genau diese Daten enthalten. Anschrift des Trägers und Bankverbindung. Das können ruhig Etiketten oder was auch immer sein. Und dann halt ein Schreiben fertig machen, in deinem Fall halt ans Amtsgericht Solingen und das Landgericht Wuppertal. Jeweils an den Direktor/Die Präsidentin (bitte vorher schauen, wie die heißen, dahinter bitte o.V.i.A.).

Flyer dabei und dann sollte das eigentlich laufen. Und es schadet halt auch nicht, die Strafrechtler vor Ort zumindest per Mail anzuschreiben, ob die bereit wären, entsprechendes Material auch mitzuführen.

Und auch gerne die Schöffen. Weil das ist nach meiner Erfahrung ein großer Multiplikator. Wenn man Jugendhilfesachen macht am besten die Jugendstrafschöffen einbeziehen/informieren. Je nach Richter und dessen Autorität ist man manchmal "nur" dafür verantwortlich einen kreativen Verwendungszweck anzugeben. Klingt doof, ich weiß.

Nochmal ein p.s.: Man sollte die "Abteilung" anschreiben in der man arbeitet. Wenn jemand den Enkeltrick anwendet wird eine Strafe selten in der Jugendhilfe landen. Daher sollte man wie Marc schrieb entsprechende Stellen und Personen anschreiben und am besten dann direkt mit etwas was man kleben kann, damit es operativ auch schnell geht. Sonst muss der Richter/ oder an größeren Gerichten eine andere Person, erst alles händisch aufschreiben


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