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Rheinmetall - Mitgliederbefragung? (BVB)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 08:30 (vor 613 Tagen) @ Scherben

Aber erst einmal sind die Geschäftsführer der GmbH und coKGaA de jure überhaupt nicht an irgendwas gebunden, was die Mitgliederversammmlung des Vereins beschließt.

Ob Sie daran vorbei agieren wollen (und dann dürfen), steht ja auf einem anderen Blatt.

Diese Geschäftsführer sind halt faktisch frei. Wenn dem Verein, also zentraler (aber nicht alleinigem) Eigentümer, dies nicht gefällt, muss man die Konsequenzen ziehen und die Geschäftsführer entlassen. Sprich, es ist dann eher das Problem der gewählten Vertreter des Eigentümers, sprich des Vereins.

MFG
Phil


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