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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 11:53 (vor 612 Tagen) @ markus

Wo wäre da denn ein Widerspruch? Ein Verein kann den Mitgliedern eine hybride Versammlung ermöglichen. Es spricht also rechtlich nichts gegen diese Art.

Ob der Verein das nutzt und ggf. die internen Voraussetzungen dafür schafft, bleibt ihm überlassen.


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