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NEIN(!) (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:23 (vor 613 Tagen) @ SebWagn

Doch, natürlich. Bei jeder JHV wird der Vorstand für sein Handeln im abgelaufen Jahr entlastet- oder eben nicht. Seltener, aber dennoch gelegentlich wird die Satzung geändert. Regelmäßig finden Wahlen für den Vorstand und/oder den Präsidenten statt. Das sind für den Verein bedeutende Vorgänge. Sogar deutlich bedeutender als diese Anträge.

Alles andere als einen Entschluss in die Hände der teilnehmenden Versammlungsmitglieder zu legen, hieße den Verein handlungsunfähig zu machen.


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