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Hecking erinnert sich an den Freiburger Golfball und hat eine Idee, wie er mit dem Trümmerhaufen 3 Punkte bekommt (Spieltage)

Ser Pounce, Sonntag, 15.12.2024, 20:08 (vor 597 Tagen) @ Jurist

Das ist so schwer nicht, sofern mich meine Erinnerung nicht trügt. Der Gegenstand muss geeignet eine nicht unerhebliche Verletzung herbeizuführen. Wenn das sogar der beschuhte Fuß kann, sollte ein geworfenes Feuerzeug ebenfalls unter dieses Tatbestandsmerkmal zu subsumieren sein.

Hä? Mit meinem beschuhten Fuß kann ich einen Menschen tot treten. Mit einem Plastikfeuerzeug, dass 30-40m durch die Gegend fliegt, kann ich keine "nicht unerhebliche Verletzung" herbeiführen.


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