OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 11:22 (vor 323 Tagen)
bearbeitet von Klopfer, Dienstag, 28.01.2025, 20:32
Liebe Mitforisten,
das OLG Bremen
erlaubt das zwangsweise Entsperren von Mobiltelefonen mit eurem Fingerabdruck.
Ich halte die Entscheidung für falsch, aber sie ist jetzt erstmal in der Welt.
Bitte richtet den Lockdown-Modus auf euren Handys ein, so könnt ihr das Gerät nicht mehr per Fingerabdruck entsperren.
https://www.zdnet.com/article/how-to-use-the-android-lockdown-mode-and-why-you-should/
Passt auf euch auf.
Marc
PSA: Face ID schnell deaktivieren
Fisheye, Mittwoch, 29.01.2025, 15:46 (vor 322 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Fisheye, Mittwoch, 29.01.2025, 15:52
Ich habe jetzt mal den Thread durchgescrollt aber nix dazu gefunden, wenn das hier schon steht dann habe ich es überlesen. Sorry.
Da es ja oben um Android geht, auf iOS Geräten könnt ihr Face ID durch das gleichzeitige Drücken der Ein / Ausschalters und einer der beiden Laut / Leistertasten deaktivieren. Beide Drücken und warten bis das Notfall SMS Screen kommt. Danach könnt ihr euer Telefon nur noch über den PIN entsperren. Nach der Eingabe des PINs ist Face ID wieder aktiviert.
Ohne es überprüft zu haben vermute ich mal das die Methode auch für Touch ID funktioniert und biometrische Authentifizierung gegenerell einmalig deaktiviert.
Quelle: https://www.iphone-ticker.de/ein-handgriff-reicht-face-id-schnell-deaktivieren-144692/
In dem Aritkel geht es eigentlich um Hong Kong ...
Ist das schon eine Büchse der Pandorra?
Pa1n, Dienstag, 28.01.2025, 21:09 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Pa1n, Dienstag, 28.01.2025, 21:16
Viele Dinge hier im Thread wurden ja richtig angesprochen. Bei Verdacht auf schwere Straftaten wie Kinderpornografie, Gewaltdelikte, Terrorakte sollten die Ermittlungsbehörden sicher in der Lage sein, Telefone schnellstmöglich zu entsperren.
Aber es werden somit auch ziemlich sicher Unschuldige betroffen sein, wie Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten, Anwälte oder wie letztens erst Social Worker wie die vom Fanprojekt Karlsruhe - als diese sich weigerten, ob ihrer vertrauensvollen Verschwiegenheit zu koopieren, wurden sie fortan als Beschuldigte geführt und behandelt (und letztlich sogar verurteilt).
Oder mal noch banaler: Du bist als Fan auf einen Fanmarsch zum Stadion, aus dem ticken einige wenige aus, du wirst gekesselt und deine Personalien festgestellt. Infolgedessen bist du auch verdächtig des Landfriedensbruchs und wirst als Beschuldigter geführt - und StA erhofft sich von deinem Telefon etwaige Video-Aufnahmen der "Tatbegehung."
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
schweizer666, Schweiz, Dienstag, 28.01.2025, 19:46 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Ist jetzt nicht so dass ich damit ein Problem hätte, wer aber z.B. sensible Geschäftsdaten, E-Banking Zugang etc. auf seinem mobile hat, der sollte das vielleicht deaktivieren sowieso, weil so ein Finger is auch schnell mal ab...
Bei mir hab ich eingestellt, wenn ich den Pin 5 mal falsch eingebe, wird das ganze Gerät gelöscht.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Schoeneschooh, CDMX, Dienstag, 28.01.2025, 20:59 (vor 323 Tagen) @ schweizer666
Du hast keine kleinen Kinder oder?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
schweizer666, Schweiz, Dienstag, 28.01.2025, 21:07 (vor 323 Tagen) @ Schoeneschooh
Du hast keine kleinen Kinder oder?
Nein hab ich nicht :)
Und wenn, dann hätten die an meinem Mobile nichts zu suchen, dafür kann man sich ein Kinder-Tablet zutun oder so mit entsprechender Kindersicherung, keinen hinterlegten Zahlungsdaten und so weiter... ;) Und im schlimmsten fall, ich mache ab und zu ein Backup, dann gibts halt mal einen Nachmittag ohne privat-Mobile bis das wiederhergestellt ist... was solls :)
Mein Mobile ist immer ausser Reichweite von Kindern wenn ich irgendwo auf Besuch bin. Zu 99% hab ich mein Mobile eh weggepackt.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Copperfield, Saarbrücken, Mittwoch, 29.01.2025, 08:00 (vor 323 Tagen) @ schweizer666
Du hast keine kleinen Kinder oder?
Nein hab ich nicht :)Und wenn, dann hätten die an meinem Mobile nichts zu suchen, dafür kann man sich ein Kinder-Tablet zutun oder so mit entsprechender Kindersicherung, keinen hinterlegten Zahlungsdaten und so weiter... ;) Und im schlimmsten fall, ich mache ab und zu ein Backup, dann gibts halt mal einen Nachmittag ohne privat-Mobile bis das wiederhergestellt ist... was solls :)
Mein Mobile ist immer ausser Reichweite von Kindern wenn ich irgendwo auf Besuch bin. Zu 99% hab ich mein Mobile eh weggepackt.
Du hast keine Ahnung was Kinder alles anstellen können wenn du einmal blinzelst ;) Die lauern nur drauf.
Also wenn ich vor habe ein Kapitalverbrechen zu begehen, würde ich mein Handy evtl. auch sichern und Daten löschen. Da ich allerdings nicht vor habe eine Straftat zu begehen oder wenn ich in der Nähe war mit den Behörden zu kooperieren, leg ich mein Augenmerk eher drauf was für Daten von und zu meinem Handy gehen. Anstatt was drauf ist. Das scheint mir wichtiger.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 18:51 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Sondern um das Grundsatzprinzip im Rechtsstaat dass der Beschuldigte das Recht hat zu Schweigen. In dem Moment in dem die Polizei Hand anlegt um jemanden zu zwingen sein Handy zu entsperren, damit sie an Informationen kommt die den Beschuldigten potenziell belasten wird dieses Grundsatzprinzip außer Kraft gesetzt. Kein guter Tag für den Rechtsstaat mMn.
Ich sehe die Logik nicht...
Goalgetter1990, Dienstag, 28.01.2025, 20:06 (vor 323 Tagen) @ markus93
Sondern um das Grundsatzprinzip im Rechtsstaat dass der Beschuldigte das Recht hat zu Schweigen. In dem Moment in dem die Polizei Hand anlegt um jemanden zu zwingen sein Handy zu entsperren, damit sie an Informationen kommt die den Beschuldigten potenziell belasten wird dieses Grundsatzprinzip außer Kraft gesetzt. Kein guter Tag für den Rechtsstaat mMn.
Die Logik ist aus meiner Sicht unschlüssig.
Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hat, werden ebenfalls Privaträume durchsucht, Festplatten konfisziert, Aktenordner durchsucht, etc. um nach Beweismaterial zu suchen. Ich bin kein Jurist, aber das Recht zu schweigen bezieht sich aus meiner Sicht auf die Aussage eines Verdächtigen, nicht aber darauf, dass die Polizei auf richterliche Anordnung nach Beweisen suchen darf. Und da unterscheidet sich das Smartphone aus meiner Sicht nicht mit dem Desktop-PC der in der Wohnung steht oder dem Aktenordner im Schrank.
Ich sehe die Logik nicht...
Davja89, Dienstag, 28.01.2025, 22:29 (vor 323 Tagen) @ Goalgetter1990
Zustimmung.
Sehe da auch keinen Unterschied.
Auf meinem PC können ja genauso private Gedanken oder Daten sein wie auf meinem Handy.
Ich sehe die Logik nicht...
markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 20:27 (vor 323 Tagen) @ Goalgetter1990
Sondern um das Grundsatzprinzip im Rechtsstaat dass der Beschuldigte das Recht hat zu Schweigen. In dem Moment in dem die Polizei Hand anlegt um jemanden zu zwingen sein Handy zu entsperren, damit sie an Informationen kommt die den Beschuldigten potenziell belasten wird dieses Grundsatzprinzip außer Kraft gesetzt. Kein guter Tag für den Rechtsstaat mMn.
Die Logik ist aus meiner Sicht unschlüssig.Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hat, werden ebenfalls Privaträume durchsucht, Festplatten konfisziert, Aktenordner durchsucht, etc. um nach Beweismaterial zu suchen. Ich bin kein Jurist, aber das Recht zu schweigen bezieht sich aus meiner Sicht auf die Aussage eines Verdächtigen, nicht aber darauf, dass die Polizei auf richterliche Anordnung nach Beweisen suchen darf. Und da unterscheidet sich das Smartphone aus meiner Sicht nicht mit dem Desktop-PC der in der Wohnung steht oder dem Aktenordner im Schrank.
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Tut es auch nicht, aber der Beschuldigte muss denen auch nicht den Schlüssel zum Aktenschrank übergeben oder Geschweige denn ihnen sagen wo dieser Aktenordner überhaupt steht.
Aber um den Fingerabdruck zu bekommen muss die Polizei ja ein Stück weit Gewalt anwenden. Man kann gerne darüber diskutieren ob das jetzt schon Gewalt ist oder nicht wenn sie meinen Finger greifen und auf das Handy packen, aber ich finde einfach das die Polizei ihre Pfoten in jeglicher Form bei sich behalten sollten, solange nicht Gefahr im Verzug herrscht. Sollen sie das Handy halt mitnehmen aber öffnen müssen sie es wie den Aktenordner schon selber.
Ich sehe die Logik nicht...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 20:23 (vor 323 Tagen) @ Goalgetter1990
Es geht mir nicht darum, dass die Polizei nicht Dinge durchsuchen darf. Aber ich finde es nicht okay, dass man Beschuldigte zwingt, daran mitzuwirken.
Ich sehe die Logik nicht...
Klopfer
, Dortmund, Dienstag, 28.01.2025, 20:38 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Dann mal direkt die Frage an den Juristen:
Angenommen ich bin jetzt Zeuge einer Straftat und mache zufällig Fotos in dem Bereich, in dem die Tat stattfindet. Dann bin ich ja Zeuge und kein Beschuldigter, darf die Polizei dann auch zwangsweise an mein Handy ?
SGG
Klopfer
Ich sehe die Logik nicht...
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 21:50 (vor 323 Tagen) @ Klopfer
Dann mal direkt die Frage an den Juristen:
Angenommen ich bin jetzt Zeuge einer Straftat und mache zufällig Fotos in dem Bereich, in dem die Tat stattfindet. Dann bin ich ja Zeuge und kein Beschuldigter, darf die Polizei dann auch zwangsweise an mein Handy ?
SGG
Klopfer
Damit hätte ich tatsächlich weniger Probleme, weil die StPO die Durchsuchung bei Dritten ausdrücklich vorsieht und für dich der Grundsatz "Nemo tenetur se ipsum accusare" nicht greift.
Ich sehe die Logik nicht...
Schoeneschooh, CDMX, Dienstag, 28.01.2025, 21:18 (vor 323 Tagen) @ Klopfer
Gegenfrage (sorry hast mich nicht gefragt): Warum solltest du ein Problem damit haben, die Fotos auch so rauszugeben um zu Aufklärung beizutragen?
Ich sehe die Logik nicht...
Klopfer
, Dortmund, Mittwoch, 29.01.2025, 10:21 (vor 322 Tagen) @ Schoeneschooh
Gegenfrage (sorry hast mich nicht gefragt): Warum solltest du ein Problem damit haben, die Fotos auch so rauszugeben um zu Aufklärung beizutragen?
Weil mir das Fotografieren eventuell als Strafvereitelung oder unterlassener Hilfeleistung ausgelegt werden könnte, was ohne Preisgabe der Handydaten nicht möglich wäre.
Also doch irgendwie ein Fall für "Nemo tenetur se ipsum accusare".
SGG
Klopfer
Ich sehe die Logik nicht...
Tomi2, Dortmund / Langenfeld / Frankfurt, Dienstag, 28.01.2025, 23:48 (vor 323 Tagen) @ Schoeneschooh
vielleicht hast Du Deiner Frau grad versprochen, dass Du Dich Samstag Nachmittag um Deine an Dämenz erkrankte Mutter kümmern willst, aber die Fotos wurden um 15:20 am Südeingang des Westfalenstadions gemacht?
Ich sehe die Logik nicht...
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 00:38 (vor 323 Tagen) @ Tomi2
Dann würde das seine Frau nie erfahren
Ich sehe die Logik nicht...
ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Mittwoch, 29.01.2025, 12:49 (vor 322 Tagen) @ quincy123
Dann würde das seine Frau nie erfahren
Mal ab von der moralischen Frage, ob man seine Frau belügen sollte ;-) ...
Warum nicht? Wenn ein amtlich zugestelltes Schreiben (und wenn es nur die Einstellungsverfügung ist) im Briefkasten liegt, ist man schon in "Erklärungsnot". Bei zukünftigen "Gefährderansprachen" -sofern denn das "Spiel" von den Beamten soweit ausgereizt wird- zu Hause (oder am Arbeitsplatz) sowieso. Einfach immer ehrlich sein. Meine Frau zmindestweiß eh alles ;-)
....und ist eh die Beste. (Siehse, Schatz!) :-)
Ich sehe die Logik nicht...
Faultier, Ort, Mittwoch, 29.01.2025, 12:15 (vor 322 Tagen) @ quincy123
Na vielleicht arbeitet die ja bei der Polizei
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
AndyAC, Bonn, Dienstag, 28.01.2025, 19:43 (vor 323 Tagen) @ markus93
Sondern um das Grundsatzprinzip im Rechtsstaat dass der Beschuldigte das Recht hat zu Schweigen. In dem Moment in dem die Polizei Hand anlegt um jemanden zu zwingen sein Handy zu entsperren, damit sie an Informationen kommt die den Beschuldigten potenziell belasten wird dieses Grundsatzprinzip außer Kraft gesetzt. Kein guter Tag für den Rechtsstaat mMn.
Der Beschuldigte kann weiterhin schweigen. Er ist auch weiterhin nicht zur Mitarbeit gezwungen. Es geht ja gerade darum, dass es unter Zwang entsperrt wird. Und damit das stattfinden darf, müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, die zuvor rechtsstaatlich geprüft wurden.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 19:38 (vor 323 Tagen) @ markus93
Ich weiß nicht, die dürfen mit entsprechendem Entschluss ja auch dein Haus durchsuchen und deine Unterlagen und Briefe sichten. Ich sehe da jetzt keinen großen Unterschied. Die schriftliche Kommunikation verlagert sich halt immer mehr ins Handy. Wie will man jemandem eine Straftat nachweisen, wenn auf solche Informationen nicht zugegriffen werden kann?
Solche Aktionen gibt es in Deutschland nicht ohne richterlichen Beschluss, weil sie sonst an sich eine Straftat darstellen. Hier tun alle so als würden Polizeitrupps durch die Städte ziehen und die Telefone unschuldiger Bürger unter Anwendung von Gewalt entsperren. Ich bin jetzt in 45 Jahren nicht ein einziges Mal mit der Polizei in Konflikt geraten und bei den Kontakten, die ich hatte, haben die sich immer sehr korrekt verhalten. Meine Wahrnehmung ist eher, dass es bei Gewaltanwendung in der Regel immer die richtigen trifft und dass das eher dem Schutz der Allgemeinheit gilt und nicht der Unterdrückung und Kontrolle von Bürgern.
Dieses Forum ist ja grundsätzlich sehr links geprägt und auch von Ultras usw. durchzogen, die sicher schonmal unangenehmen Kontakt mit der Polizei hatten, aber ich finde es trotzdem befremdlich wie die Staatsmacht hier regelmäßig als natürlicher Feind dargestellt wird. Wenn man sich an die Regeln hält und sich benimmt, ist das Risiko, in Deutschland Opfer willkürlicher Übergriffe durch Beamte zu werden, verschwindend gering. Eventuell einfach mal den Kopf aus der linken Bubble strecken.;)
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
brummbaer, Dienstag, 28.01.2025, 21:03 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Solche Aktionen gibt es in Deutschland nicht ohne richterlichen Beschluss, weil sie sonst an sich eine Straftat darstellen. Hier tun alle so als würden Polizeitrupps durch die Städte ziehen und die Telefone unschuldiger Bürger unter Anwendung von Gewalt entsperren. Ich bin jetzt in 45 Jahren nicht ein einziges Mal mit der Polizei in Konflikt geraten und bei den Kontakten, die ich hatte, haben die sich immer sehr korrekt verhalten. Meine Wahrnehmung ist eher, dass es bei Gewaltanwendung in der Regel immer die richtigen trifft und dass das eher dem Schutz der Allgemeinheit gilt und nicht der Unterdrückung und Kontrolle von Bürgern.
Zunächst mal halte ich die Kombination von "in der Regel" und "immer" für ziemlich widersinnig, aber sei's drum.
Weiter halte ich den einzigen Satz in diesem Zusammenhang, in dem "immer" objekt richtig benutzt werden kann, dass immer "immer" falsch ist c:
Ich denke, jemand der mutmaßlich schon in den 40ern ist (?! geschlossen aus deinem Usernamen), sollte so viel Weitblick besitzen, dass selbstverständlich auch Menschen zu Unrecht Opfer von Polizeigewalt werden können.
Ein konkreter Fall eines Redaktionsmitglieds ist z.B. nachfolgend dokumentiert:
https://www.schwatzgelb.de/artikel/2019/unsa-senf/kommentar-zu-den-ereignissen-am-dortmunder-hauptbahnhof
https://www.schwatzgelb.de/artikel/2021/unsa-senf/geldstrafe-fuer-bundespolizist-nach-angriff-auf-unseren-redakteur
Daher: eventuell einfach mal den Kopf aus der rechten Bubble strecken.;)
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 29.01.2025, 06:08 (vor 323 Tagen) @ brummbaer
Wenn man Anzeige gegen die Polizei stellt, ist es häufig so, dass man selber von der Polizei wegen Landsfriedensbruch belangt wird. Davon gibt es viele Fälle im Zusammenhang mit Fußball. Auch etliche von Leuten, die prinzipiell genau den Standpunkt vertreten wie du. 40-jährige Väter, die sich nie was haben zu Schulden kommen lassen und mit ihrem Kind unterwegs sind. Und häufig genug fehlen dann ausgerechnet von diesen Situationen die Videoaufnahmen.
Ich finde schon, dass deshalb zumindest eine Portion Skepsis angebracht ist.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
brummbaer, Mittwoch, 29.01.2025, 10:55 (vor 322 Tagen) @ Sascha
Wenn man Anzeige gegen die Polizei stellt, ist es häufig so, dass man selber von der Polizei wegen Landsfriedensbruch belangt wird. Davon gibt es viele Fälle im Zusammenhang mit Fußball. Auch etliche von Leuten, die prinzipiell genau den Standpunkt vertreten wie du. 40-jährige Väter, die sich nie was haben zu Schulden kommen lassen und mit ihrem Kind unterwegs sind. Und häufig genug fehlen dann ausgerechnet von diesen Situationen die Videoaufnahmen.
Ich finde schon, dass deshalb zumindest eine Portion Skepsis angebracht ist.
Ich nehme an, du wolltest eigentlich auf Jan80 antworten?!
Ich war selbst vor einigen Jahren Opfer einer entsprechenden Story bei einem Auswärtsspiel in Bremen: völlig unwürdig und irre, was sich damals zugetragen hat.
Hatte infolgedessen dann auch meine Bundestagsabgeordneten (da die Bundespolizei agierte; inklusive Hubschrauber-Einflug(!) von Beamten) angeschrieben und den Fall und meine Fassungslosigkeit darüber geschildert, die Reaktionsquote darauf (eins von drei) war ebenso unwürdig.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 29.01.2025, 11:11 (vor 322 Tagen) @ brummbaer
Oh, ja. Sollte an den Vorposter.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 09:05 (vor 323 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 09:17
Was genau meint hier häufig / viele / etliche?
Und wie vielen 40-jährigen, mit ihren Kindern, passiert das wirklich?
Und reicht die tatsächliche Anzahl schon, um das "der Polizei" zuzuschreiben?
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 29.01.2025, 09:27 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Was genau meint hier häufig / viele / etliche?
Und wie vielen 40-jährigen, mit ihren Kindern, passiert das wirklich?
Und reicht die tatsächliche Anzahl schon, um das "der Polizei" zuzuschreiben?
Hier steht ein bisschen was dazu bei der Grün Weiße Hilfe
Ich habe solche Fälle auch schon mehrmals in Reportagen zu diesem Thema gesehen.
Und ja, wem soll man das sonst zuschreiben, wenn sich "die Polizei" gegen eine individuelle Kennzeichnung sperrt, die auch eine individuelle Anzeige ermöglichen würde?
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 10:36 (vor 322 Tagen) @ Sascha
Die Frage bleibt: Und wie vielen 40-jährigen, mit ihren Kindern, passiert das wirklich?
Ich glaube, dass das ein Thema ist, welches in relevanter Forum nicht bis kaum existiert - mit Ausnahme von Einzelfällen, die es überhaupt nicht geben sollte und die man nicht ignorieren kann, weil es wenige sind - gar keine Frage. Aber das Familienväter, die nichts getan haben, regelmäßig "Opfer" von Polizisten werden - das halte ich für nicht sonderlich wahrscheinlich. Das mag für Betroffene doof klingen, aber es sind eben meiner Meinung nach Einzelfälle. So wie wir immer alle fordern, nicht alle unter Generalverdacht zu stellen, weil ein Einzelner "sich nicht benimmt", so können wir das doch im umgekehrten Fall auch nicht tun.
Aber ja, das ist alles sicher ein streitbares Thema. Ich persönlich glaube, dass der Schutz für Polizisten ein größeres Thema ist, als der Schutz vor Polizisten. Ich habe mich nun aber auch nicht konkret damit befasst, was für bzw gegen eine Kennzeichungspflicht von Polizisten spricht - daher will ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 29.01.2025, 11:07 (vor 322 Tagen) @ quincy123
bearbeitet von Sascha, Mittwoch, 29.01.2025, 11:10
Nimm 40-jährige mit Kind einfach als Chiffre für Menschen, die üblicherweise so gut wie nie in Kontakt mit der Polizei kommen und dann erstaunt sind.
Und da gibt es viele dokumentierete Fälle von Menschen, die mit den aktiven Szenen nichts am Hut haben.
BTW: ich finde grundsätzlich, dass man auch der Polizei frühzeitig Grenzen setzen muss. Wenn man zum Beispiel sieht, wie aggressiv in Spanien Einheiten vorgehen und rücksichtslos auf alles einknüpppeln, was gerade zufällig in Schlagstockreichweite ist, finde ich das schon notwendig.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 23:16 (vor 323 Tagen) @ brummbaer
Es hat keiner behauptet, dass solche Fehler nie passieren. Das ist noch lange kein Grund hier die Welle zu machen, weil dein Handy eventuell entsperrt werden kann. Wenn mein Handy entsperrt wird, was findet man dann? Memes und Chatverläufe mit privaten Inhalten? Kontaktdaten? (nicht, dass sie die über das Melderegister nicht eh schon hätten) Ich würde da jetzt nicht in Tränen ausbrechen, weil ich einfach keinen Dreck am stecken habe und mich nicht mit irgendwelchen Steinewerfern rumtreibe oder so. :D
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
brummbaer, Mittwoch, 29.01.2025, 00:30 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Es hat keiner behauptet, dass solche Fehler nie passieren.
Doch du:
Meine Wahrnehmung ist eher, dass es bei Gewaltanwendung in der Regel immer die richtigen trifft [...]
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Winterthur, Ort, Dienstag, 28.01.2025, 20:17 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Solche Aktionen gibt es in Deutschland nicht ohne richterlichen Beschluss, weil sie sonst an sich eine Straftat darstellen. Hier tun alle so als würden Polizeitrupps durch die Städte ziehen und die Telefone unschuldiger Bürger unter Anwendung von Gewalt entsperren.
Man muss aber auch nicht so tun, als würde es willkürlichen Polizei missbraucht, auch nicht geben… Wir sehen uns doch alle selber und haben viele von uns doch schon am eigenen Leib beim Fußball gespürt… Glaubt ihr, dass es im normalen Leben anders?
Ich bin jetzt in 45 Jahren nicht ein einziges Mal mit der Polizei in Konflikt geraten und bei den Kontakten, die ich hatte, haben die sich immer sehr korrekt verhalten.
Das ist schön, dass dir das noch nie passiert ist. Aber nur, weil das für dich gilt, muss das ja nicht für andere gelten… Das Argument der eigenen Perspektive ist einfach überhaupt kein Argument für solche Diskussionen und völlig ohne Aussagekraft für die Allgemeinheit.
Ich bin auch noch nie vergewaltigt worden, sage da aber auch nicht, dass es Vergewaltigung nicht gibt.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 00:40 (vor 323 Tagen) @ Winterthur
und haben viele von uns doch schon am eigenen Leib beim Fußball gespürt…
Das Argument der eigenen Perspektive ist einfach überhaupt kein Argument
Ups.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Winterthur, Ort, Mittwoch, 29.01.2025, 14:25 (vor 322 Tagen) @ quincy123
und haben viele von uns doch schon am eigenen Leib beim Fußball gespürt…
Das Argument der eigenen Perspektive ist einfach überhaupt kein Argument
Ups.
Genau, Ups… Denn ich spreche nicht aus meiner eigenen Perspektive, sondern aus Erfahrungen und Berichten, aus ganz Deutschland und aus ganz Europa… Ein Fakt, den du nicht negieren kannst und mit einem süffisantes ups auch nicht in der Lage bist zu bewerten. Danke schön
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 15:45 (vor 322 Tagen) @ Winterthur
Ach so, Du sprichst nicht aus der eigenen Perspektive, sondern berufst Dich auf Erfahrungen anderer und Berichte anderer die Dir zugetragen wurden (neben den von Dir erwähnten "Haben wir ja alle schon erlebt)? Und das taugt dann zur Beweisführung?
Natürlich gibt es solche Polizisten - ich störe mich halt an "Man muss ja nicht so tun als gäbe es das nicht, haben wir doch alle schon erlebt."
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Winterthur, Ort, Mittwoch, 29.01.2025, 18:28 (vor 322 Tagen) @ quincy123
Natürlich gibt es solche Polizisten - ich störe mich halt an "Man muss ja nicht so tun als gäbe es das nicht, haben wir doch alle schon erlebt."
Achso… okay.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 23:17 (vor 323 Tagen) @ Winterthur
Ehrlich gesagt bin ich noch nie mit der Polizei aneinander geraten beim Fußball. Wenn irgendwo betrunkene Asis randalieren gehe ich woanders hin. Und schon ist das Problem keins mehr.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Mittwoch, 29.01.2025, 11:26 (vor 322 Tagen) @ Jan80
Ehrlich gesagt bin ich noch nie mit der Polizei aneinander geraten beim Fußball. Wenn irgendwo betrunkene Asis randalieren gehe ich woanders hin. Und schon ist das Problem keins mehr.
Wenn das denn geht. Wenn Du z.B. in nem Sonderzug unterwegs bist, ist diese Ausweichmöglichkeit nicht gegeben. Das gleiche bei Fanbussen. Sofern dort "Dinge geschehen" (Zug) oder "Sachen" gefunden werden (Laderaum Bus) ist es gängige Praxis der Polizei ALLE Mitfahrer als potentielle Täter zu behandeln. Das kann (!) mitunter zu unangenehmen Folgen auch für die größten Unschuldslämmer führen.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Jan80, Lünen, Mittwoch, 29.01.2025, 13:24 (vor 322 Tagen) @ ooohflupptnicht
Solche Kollektivstrafen gehen natürlich nicht. Ist das überhaupt zulässig oder könnte man dagegen vorgehen?
Ich hatte bisher zwei mal Situationen wo mir eine difuse Straftat vorgeworfen wurde. Man kann über einen Anwalt dann eine Anfrage stellen was gegen einen vorliegt. In beiden Fällen ist es dabei geblieben und das Verfahren wurde sofort eingestellt.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
libertador, Dienstag, 28.01.2025, 19:54 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Das ist auf jeden Fall lustig, wenn hier der Thread-Ersteller in die linke Bubble geschoben wird.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
brummbaer, Dienstag, 28.01.2025, 20:56 (vor 323 Tagen) @ libertador
bearbeitet von brummbaer, Dienstag, 28.01.2025, 21:03
Das ist auf jeden Fall lustig, wenn hier der Thread-Ersteller in die linke Bubble geschoben wird.
"links" und "rechts" sind ja relative Zuschreibungen, die insbesondere (auch) vom eigenen Standpunkt abhängen.
Insofern kann man sich ja schnell überlegen, wo Jan80 mutmaßlich zu verorten ist.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 20:21 (vor 323 Tagen) @ libertador
Das ist auf jeden Fall lustig, wenn hier der Thread-Ersteller in die linke Bubble geschoben wird.
Hat mich auch sehr gefreut.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Mario Girotti, London, Dienstag, 28.01.2025, 19:36 (vor 323 Tagen) @ markus93
Und das ist schlecht weil…..?
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Winterthur, Ort, Dienstag, 28.01.2025, 20:21 (vor 323 Tagen) @ Mario Girotti
Und das ist schlecht weil…..?
Allein, dass du die Frage stellt, zeigt, dass dass du eine rationale Antwort sowieso nicht verstehen würdest. Denn wenn du den Text einfach noch mal liest, hast du im Prinzip deine Antwort.
Es geht übrigens gar nicht darum dass das eigene Handy nicht überwacht wird
Mario Girotti, London, Dienstag, 28.01.2025, 23:35 (vor 323 Tagen) @ Winterthur
Meine Frage bezieht sich auf:
„In dem Moment in dem die Polizei Hand anlegt um jemanden zu zwingen sein Handy zu entsperren, damit sie an Informationen kommt die den Beschuldigten potenziell belasten wird dieses Grundsatzprinzip außer Kraft gesetzt.“
Und ich kann sie gerne wiederholen. Was ist daran schlecht? Bzw. was ist die konkrete Befürchtung?
Ich sehe da nämlich keinen Unterschied zwischen einer Hausdurchsuchung und einer Handydurchsuchung.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 16:01 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Warum sollte man da so eine Angst vor haben? Ob sie es jetzt so entsperren oder mitnehmen und knacken lassen. 90% der Handys am Markt sind ohnehin nicht gut genug geschützt, um so etwas zu verhindern.
Davon ab geht die Welt nicht unter, wenn die Exekutive auf dein Telefon guckt. Es sei denn, du hast da belastendes Material drauf und dann liegt das Problem woanders.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Klopfer
, Dortmund, Dienstag, 28.01.2025, 17:53 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Warum sollte man da so eine Angst vor haben? Ob sie es jetzt so entsperren oder mitnehmen und knacken lassen. 90% der Handys am Markt sind ohnehin nicht gut genug geschützt, um so etwas zu verhindern.
Davon ab geht die Welt nicht unter, wenn die Exekutive auf dein Telefon guckt. Es sei denn, du hast da belastendes Material drauf und dann liegt das Problem woanders.
Ja nee, iss klar...wer nix zu verbergen hat...und so
Grundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob er die ihm anvertrauten Daten freigibt.
In der Regel geht es ja gar nicht um eigene Daten, sondern auch um Kontaktdaten von Menschen die in der Situation eben nicht gefragt werden. Und nicht zuletzt geht es um oft sensible Daten meiner Geschäftskunden, die eventuell ja gar nichts mit dem zu tun haben, was man mir eventuell zur Last legt.
Gerade wegen des letzten Punktes sind sowohl meine Server als auch meine Handys so weit wie möglich gesichert. Mit erzwungenem Fingerabdruckkontakt geht da gar nichts.
Ich denke mal die hier anwesenden Mitforisten aus dem juristischen Bereich sehen das ähnlich ;-)
SGG
Klopfer
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 23:18 (vor 323 Tagen) @ Klopfer
Warum ist es schlimm, wenn die Polizei an Kontaktdaten deiner "Geschäftskunden" kommt? Verkaufst du Crack? Irgendwie wird das hier nicht logischer.
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ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Mittwoch, 29.01.2025, 11:38 (vor 322 Tagen) @ Jan80
Warum ist es schlimm, wenn die Polizei an Kontaktdaten deiner "Geschäftskunden" kommt? Verkaufst du Crack? Irgendwie wird das hier nicht logischer.
Gibt auch andere Berufe, die ein gewisses Maß an Diskretion erfordern. Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Priester, Sozialarbeiter, Suchtberater etc.
Nicht alle Menschen können sich auf eine berufliche Schweigepflicht (die dann ja auch nicht mehr gewährleistet ist) berufen.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 20:17 (vor 323 Tagen) @ Klopfer
Ihr seid so schlau. Krass.
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Ansager, Mittwoch, 29.01.2025, 16:22 (vor 322 Tagen) @ quincy123
Ihr seid so schlau. Krass.
Zu viel Rainer Wendt konsumiert?
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Ansager, Dienstag, 28.01.2025, 18:27 (vor 323 Tagen) @ Klopfer
Warum sollte man da so eine Angst vor haben? Ob sie es jetzt so entsperren oder mitnehmen und knacken lassen. 90% der Handys am Markt sind ohnehin nicht gut genug geschützt, um so etwas zu verhindern.
Davon ab geht die Welt nicht unter, wenn die Exekutive auf dein Telefon guckt. Es sei denn, du hast da belastendes Material drauf und dann liegt das Problem woanders.
Ja nee, iss klar...wer nix zu verbergen hat...und soGrundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob er die ihm anvertrauten Daten freigibt.
In der Regel geht es ja gar nicht um eigene Daten, sondern auch um Kontaktdaten von Menschen die in der Situation eben nicht gefragt werden. Und nicht zuletzt geht es um oft sensible Daten meiner Geschäftskunden, die eventuell ja gar nichts mit dem zu tun haben, was man mir eventuell zur Last legt.
Gerade wegen des letzten Punktes sind sowohl meine Server als auch meine Handys so weit wie möglich gesichert. Mit erzwungenem Fingerabdruckkontakt geht da gar nichts.Ich denke mal die hier anwesenden Mitforisten aus dem juristischen Bereich sehen das ähnlich ;-)
SGG
Klopfer
Der nächste Polizeistaat wird sich über die "Ich habe ja nichts zu verbergen"-Leute, die Bürgerrechte als überflüssig ansehen, freuen.
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Micha, Düsseldorf, Dienstag, 28.01.2025, 16:17 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Stimmt, solange du den Behörden völlig vertraust ist da nichts bei.
Würdest du in Ungarn oder so das gleiche denken? Oder falls wir irgendwann wieder eine Regierung bekommen die gerne im Privatleben der Bürger rumschnüffelt? Aber stimmt sowas kann in Deutschland nicht passieren...
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Jan80, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 16:39 (vor 323 Tagen) @ Micha
Sobald hier wieder ein Österreicher Kanzler wird, mache ich mir Gedanken. Im Moment ist das aber etwas zu viel Aluhutparanoia, meinst du nicht?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Micha, Düsseldorf, Dienstag, 28.01.2025, 17:54 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Ein bisschen vielleicht, aber aktuell versucht ein gewisser F. M. aus A. (Ich schließe eine Zusammenarbeit mit der AFD aus) mit den Stimmen von der AFD ein Gesetz durch den Bundestag zu peitschen. Was einmal geht geht später bestimmt auch noch mal wenn nicht genug Demokraten mitstimmen wollen. Auf leisen Pfoten wird die AFD immer hoffähiger gemacht und irgendwann interessiert sich eine AFD geleitete Innenbehörde warum du "linke Propaganda" mit dem Handy verbreitest und möchte mal nachschauen.
Ist das zu viel Aluhutismus? Möglich aber wer weiß was die Zukunft bringt?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Pa1n, Dienstag, 28.01.2025, 16:42 (vor 323 Tagen) @ Jan80
Sobald hier wieder ein Österreicher Kanzler wird, mache ich mir Gedanken. Im Moment ist das aber etwas zu viel Aluhutparanoia, meinst du nicht?
Die eine in der Schweiz lebende reichte mir da schon.
Sind Pins denn sicherer?
DieRoteKarteZahlIch, UK, Dienstag, 28.01.2025, 13:12 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Beim Eingeben der Pin kann doch jeder über die Schulter schauen. Bei FaceID etc hingegen nicht.
Die Frage, vor wem soll ich mich schützen? Den Gefahren denen man tatsächlich ausgesetzt ist Tag für Tag, oder vor Situationen die äußerst selten sind etwa Raubüberfälle wo dann eventuell eine Versicherung greift.
Würde gerne lernen, wie andere es hinbekommen halbwegs sicher zu agieren. Ich nutze etwa immer MFA wenn es um Geld geht.
Sind Pins denn sicherer?
majae, Muc, Dienstag, 28.01.2025, 14:44 (vor 323 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch
Beim Eingeben der Pin kann doch jeder über die Schulter schauen. Bei FaceID etc hingegen nicht.
Die Frage, vor wem soll ich mich schützen? Den Gefahren denen man tatsächlich ausgesetzt ist Tag für Tag, oder vor Situationen die äußerst selten sind etwa Raubüberfälle wo dann eventuell eine Versicherung greift.
Würde gerne lernen, wie andere es hinbekommen halbwegs sicher zu agieren. Ich nutze etwa immer MFA wenn es um Geld geht.
In der Praxis sind Fingerabdrucksensoren wohl sehr sicher, in der Theorie lassen sich diese aber mit 3D-Druckern fälschen und "praktischerweise" ist das entwendete Gerät (Handy, Laptop, USB-Stick) idR ja übersäht mit der passenden Vorlage. Der CCC hat vor einigen Jahren den Fingerabdruck von Schäuble und einigen anderen hochrangigen Politkern nachgemacht und auch erfolgreich nutzen können.
Letztendlich dürfte 2FA/MFA (natürlich OHNE Wiederherstellungspasswörter - jeder Schutz ist nur so stark wie das schwächste Glied) die höchste Sicherheit gewährleisten, weshalb das für Online-Banking und ähnliches verpflichtender Standard ist. TAN über SMS lässt sich allerdings auch aushebeln (es gibt alte Nokias aus einer gewissen Baureihe mit denen sich eine fremde Nummer kapern lässt). YubiKeys + PW dürfte zu den höchstens Standards gehören, ist aber natürlich nicht immer praxistauglich.
Sind Pins denn sicherer?
Sayael, Gütersloh, Dienstag, 28.01.2025, 14:58 (vor 323 Tagen) @ majae
Beim Eingeben der Pin kann doch jeder über die Schulter schauen. Bei FaceID etc hingegen nicht.
Die Frage, vor wem soll ich mich schützen? Den Gefahren denen man tatsächlich ausgesetzt ist Tag für Tag, oder vor Situationen die äußerst selten sind etwa Raubüberfälle wo dann eventuell eine Versicherung greift.
Würde gerne lernen, wie andere es hinbekommen halbwegs sicher zu agieren. Ich nutze etwa immer MFA wenn es um Geld geht.
In der Praxis sind Fingerabdrucksensoren wohl sehr sicher, in der Theorie lassen sich diese aber mit 3D-Druckern fälschen und "praktischerweise" ist das entwendete Gerät (Handy, Laptop, USB-Stick) idR ja übersäht mit der passenden Vorlage. Der CCC hat vor einigen Jahren den Fingerabdruck von Schäuble und einigen anderen hochrangigen Politkern nachgemacht und auch erfolgreich nutzen können.
Letztendlich dürfte 2FA/MFA (natürlich OHNE Wiederherstellungspasswörter - jeder Schutz ist nur so stark wie das schwächste Glied) die höchste Sicherheit gewährleisten, weshalb das für Online-Banking und ähnliches verpflichtender Standard ist. TAN über SMS lässt sich allerdings auch aushebeln (es gibt alte Nokias aus einer gewissen Baureihe mit denen sich eine fremde Nummer kapern lässt). YubiKeys + PW dürfte zu den höchstens Standards gehören, ist aber natürlich nicht immer praxistauglich.
MFA kann man auch teilweise knacken/umgehen. Ist trotzdem natürlich deutlich sicherer, als ein kurzer PIN.
So oder so, es gibt für alles Möglichkeiten und solange ein Mensch dahinter sitzt, sind die Möglichkeiten sowieso gegeben.
Nicht umsonst nehmen eher die Versuche von Social Engerineering zu, statt der klassischen Phishing Methoden.
Sind Pins denn sicherer?
libertador, Dienstag, 28.01.2025, 13:17 (vor 323 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch
Beim Eingeben der Pin kann doch jeder über die Schulter schauen. Bei FaceID etc hingegen nicht.
Die Frage, vor wem soll ich mich schützen? Den Gefahren denen man tatsächlich ausgesetzt ist Tag für Tag, oder vor Situationen die äußerst selten sind etwa Raubüberfälle wo dann eventuell eine Versicherung greift.
Würde gerne lernen, wie andere es hinbekommen halbwegs sicher zu agieren. Ich nutze etwa immer MFA wenn es um Geld geht.
Bei GrapheneOS kann man einen extra-Pin zum Fingerabdruck einstellen. Ist dann eine MFA für das Handy, das obige Gefahr beseitigt.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Copperfield, Saarbrücken, Dienstag, 28.01.2025, 11:58 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Liebe Mitforisten,
das OLG Bremen
erlaubt das zwangsweise Entsperren von Mobiltelefonen mit eurem Fingerabdruck.
Ich halte die Entscheidung für falsch, aber sie ist jetzt erstmal in der Welt.
Bitte richtet den Lockdown-Modus auf euren Handys ein, so könnt ihr das Gerät nicht mehr per Fingerabdruck entsperren.
https://www.zdnet.com/article/how-to-use-the-android-lockdown-mode-and-why-you-should/
Passt auf euch auf.
Marc
Korrigier mich, aber bei einem Durchsuchungsbefehl werden doch jetzt schon alle Digitalen Medien wie PC, Laptop und Handy durchsucht. Geht das dann nicht eher in die Richtung die Ermittlungen zu beschleunigen? Also es sollte niemand glauben das seine Daten in einem Handy oder im Internet in irgendeiner Art sicher sind. (Zumindest in 99,99% der Fälle).
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majae, Muc, Dienstag, 28.01.2025, 14:04 (vor 323 Tagen) @ Copperfield
Also es sollte niemand glauben das seine Daten in einem Handy oder im Internet in irgendeiner Art sicher sind. (Zumindest in 99,99% der Fälle).
Das ist Blödsinn. Sofern die Verschlüsselung hoch genug ist, ist das praktisch unknackbar. Apple bietet die Verschlüsselung von Haus aus an, bei Android muss sie afaik separat aktiviert werden. Es lassen sich Kill-Switches einbauen, wie dass die Daten bei 10x falscher PIN-Eingabe gelöscht werden. Wenn die Entschlüsselung nicht Hardware-gebunden ist, muss eben das Passwort lang genug sein um Brute-Force praktisch unbrauchbar zu machen (Rechenzeiten von Millionen von Jahren oder mehr). Es ist vllt nicht ganz auszuschließen, dass die CIA Backdoors in der Hardware hat, aber das Geheimnis werden sie für sich behalten. Das FBI liegt regelmäßig im Rechtsstreit mit Apple, dass die denen Hintertüren einbauen, jedoch immer ohne Erfolg. Niemand kann verschüsselte IPhones knacken, nichtmal Apple selber.
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 12:02 (vor 323 Tagen) @ Copperfield
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
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Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 28.01.2025, 12:06 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Ingo, Europa, Dienstag, 28.01.2025, 15:14 (vor 323 Tagen) @ Weeman
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
So ein Tresor ist ja quasi schon offen.
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 16:03 (vor 323 Tagen) @ Ingo
Ist eigentlich nur Kuchenblech.
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Tom Frost, Dienstag, 28.01.2025, 17:20 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Ist eigentlich nur Kuchenblech.
Ein lächerlicher kleiner Schnitt und dann war‘s das.
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dNL, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 12:38 (vor 323 Tagen) @ Weeman
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
Einen Tresor zu knacken ist im Vergleich zur Verschlüsselung eines modernen Smartphones auch kinderleicht
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Gargamel09, Dienstag, 28.01.2025, 17:35 (vor 323 Tagen) @ dNL
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
Einen Tresor zu knacken ist im Vergleich zur Verschlüsselung eines modernen Smartphones auch kinderleicht
Egon Olsen stimmt Dir da zu.
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Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 28.01.2025, 12:41 (vor 323 Tagen) @ dNL
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
Einen Tresor zu knacken ist im Vergleich zur Verschlüsselung eines modernen Smartphones auch kinderleicht
Ja aber wie sieht es denn bei einem Tresor aus. Muss der durchsuchte diesen eigentlich auch für die Strafverfolgung entsperren und man knackt ihn einfach weil es einfach ist?
Oder muss der durchsuchte diesen nicht selbst öffnen?
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markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 12:56 (vor 323 Tagen) @ Weeman
Der Durchsuchte muss gar nichts. Theoretisch kann er bei Ankunft der Polizei diesen viel Spaß wünschen und dann in die nächste Kneipe gehen.
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:08 (vor 323 Tagen) @ markus93
Marc selbst wertet das anders - Zitat:
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss.
Er übersieht dabei halt, dass das zwangsweise Entsperren eben genau das nicht ist - die Mithilfe an der eigenen Strafverfolgung. Das ist schon ein Unterschied. Einen PIN muss er ja auch nicht nennen. Also ja: Man muss gar nichts. Kann aber eben auch nicht alle Maßnahmen abwehren.
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 13:13 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Marc selbst wertet das anders - Zitat:
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss.
Er übersieht dabei halt, dass das zwangsweise Entsperren eben genau das nicht ist - die Mithilfe an der eigenen Strafverfolgung. Das ist schon ein Unterschied. Einen PIN muss er ja auch nicht nennen. Also ja: Man muss gar nichts. Kann aber eben auch nicht alle Maßnahmen abwehren.
Naja, es ist de facto nichts anderes. Ob du jetzt den Pin oder den Fingerabdruck abgibst, das Ergebnis ist halt gleich.
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:19 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Das Ergebnis schon, aber zum einen kann man Dich zwingen zum anderen halt nicht - und das ist der Unterschied zwischen "Mitwirkung" und "Zwang", oder?
Ersteres bemängelst Du in dem konkreten Beispiel hier ("dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss"), dabei hat das mit "mithelfen" doch gar nichts zu tun.
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Phil.XXIII, Dienstag, 28.01.2025, 13:32 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Ersteres bemängelst Du in dem konkreten Beispiel hier ("dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss"), dabei hat das mit "mithelfen" doch gar nichts zu tun.
Dann ersetze Mithilfe gegen Mitwirkung. Das Hinhalten des Smartphones vor das Gesicht oder das Auflegen des Fingers geschieht ja gegen den eigenen Willen, insofern würde ich hier schon von Zwang sprechen.
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:41 (vor 323 Tagen) @ Phil.XXIII
? Ja, sag ich ja.
Zwang. Nicht Mitwirkung.
Marc sagte, er finde es nicht gut, dass er "mithelfen" (oder Dein Wort "mitwirken") muss. Muss er auch nicht. Er wird gezwungen.
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Copperfield, Saarbrücken, Dienstag, 28.01.2025, 14:53 (vor 323 Tagen) @ quincy123
? Ja, sag ich ja.
Zwang. Nicht Mitwirkung.
Marc sagte, er finde es nicht gut, dass er "mithelfen" (oder Dein Wort "mitwirken") muss. Muss er auch nicht. Er wird gezwungen.
Mal ne Frage dazu mit Fingerabdrücken die ja schon auf Papier gegeben werden müssen bzw. digital. Kann man die nicht einfach nutzen? Oder greift da wieder Datenschutz *augenzu*
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 14:58 (vor 323 Tagen) @ Copperfield
? Ja, sag ich ja.
Zwang. Nicht Mitwirkung.
Marc sagte, er finde es nicht gut, dass er "mithelfen" (oder Dein Wort "mitwirken") muss. Muss er auch nicht. Er wird gezwungen.
Mal ne Frage dazu mit Fingerabdrücken die ja schon auf Papier gegeben werden müssen bzw. digital. Kann man die nicht einfach nutzen? Oder greift da wieder Datenschutz *augenzu*
Das funktioniert wohl nicht. Aber das sollen die Techniker klären.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Dienstag, 28.01.2025, 12:52 (vor 323 Tagen) @ Weeman
Der Unterschied ist gewaltig. Knacken dauert je nach Gerät jahrelang
Aber einen Tresor müssten sie doch auch öffnen, oder?
Einen Tresor zu knacken ist im Vergleich zur Verschlüsselung eines modernen Smartphones auch kinderleicht
Ja aber wie sieht es denn bei einem Tresor aus. Muss der durchsuchte diesen eigentlich auch für die Strafverfolgung entsperren und man knackt ihn einfach weil es einfach ist?
Oder muss der durchsuchte diesen nicht selbst öffnen?
Man muss die Durchsuchung erdulden, aber nicht unterstützen.
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amorrosi, Dienstag, 28.01.2025, 11:53 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Ist die Gesichtserkennung mitgemeint oder zunächst ausschließlich der Fingerabdruck?
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markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 12:41 (vor 323 Tagen) @ amorrosi
Soweit ich weiß galt das entsperren durch Gesichtserkennung der Polizei schon vorher als rechtens. Hintergrund war das der beschuldigte ja nicht "aktiv" dafür sorgt dass das Gerät entsperrt wird. Beim Fingerabdruck sah das bisher anders aus.
Ich bin kein Jurist aber da ich es hier schon gelesen habe: Fallt nicht auf die Floskeln der Polizei rein ala "Entsperr uns das wir knacken das sowieso" oder " Jetzt sag schon wir finden s sowieso raus und dann gibt's mehr Strafe"
Alles Bullshit und im Grundsatz gilt nie, nie nie und wirklich nie mit der Polizei reden. Ich denke da werden mir unsere Forenjuristen zustimmen.
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schweizer666, Schweiz, Dienstag, 28.01.2025, 21:53 (vor 323 Tagen) @ markus93
Soweit ich weiß galt das entsperren durch Gesichtserkennung der Polizei schon vorher als rechtens. Hintergrund war das der beschuldigte ja nicht "aktiv" dafür sorgt dass das Gerät entsperrt wird. Beim Fingerabdruck sah das bisher anders aus.
Ich bin kein Jurist aber da ich es hier schon gelesen habe: Fallt nicht auf die Floskeln der Polizei rein ala "Entsperr uns das wir knacken das sowieso" oder " Jetzt sag schon wir finden s sowieso raus und dann gibt's mehr Strafe"
Alles Bullshit und im Grundsatz gilt nie, nie nie und wirklich nie mit der Polizei reden. Ich denke da werden mir unsere Forenjuristen zustimmen.
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss darf die Aussage immer verweigert werden. In unseren Breitengraden kann die Polizei ja keine Information aus dir rausprügeln.
Allgemein würde ich davon ausgehen, dass sich selber zu belasten selten eine gute Idee ist.
Ich habe allerdings auch mal eine andere Erfahrung gemacht. Ich wurde in meinen Jugendjahren mal wegen Alkohol am Steuer (keine Ahnung wie aber die Messung ergab 1.6 und 1.2 Promille, mit 2 unterschiedlichen Geräten, sogar unter Erlaubnis von Mundausspülen) auf der Polizeiwache dann zu weiterem Drogenkonsum befragt. Zu der Zeit war ich hardcore Kiffer. Ich sagte dann mehr oder weniger - dass ich auch schon gekifft habe. Als sie fragten wann zuletzt, sagte ich vor 3 Tagen - was eine Lüge war aber glaubwürdig rüberkam, und der Polizist meinte, das sei dann nicht relevant für heute Nacht.
Als ich dann ins Spital geleitet wurde, für den Blut-Alkohol-Test, wollte die Ärztin auch direkt einen Drogentest machen (ich hatte an dem Abend wirklich wenig getrunken, aber eins gekifft) - aber die Polizisten meinten, das sei nicht nötig.
Ich bekam nach einigen Wochen den Führerschein zurück - ohne Busse oder Verfahren, da der Blutalkohol-Gehalt unter 0.4 Promille lag (zu der Zeit war die Grenze für Führerschein-Entzug bei 0.8 Promille, ab 0.4 hätte es eine Busse gegeben). Für THC galt zu der Zeit eine Nulltoleranz.
Hätte ich also meine Aussage verweigert, wäre standardmässig ein Drogentest durchgeführt worden, der auf THC ausgeschlagen hätte, was zu jahrelangem Führerschein-Entzug hätte führen können.
Die Moral von der Geschicht? Ich hatte Glück, aber man kann nicht pauschal sagen dass mit der Polizei zu kooperieren niemals eine gute Idee sei. Die haben sogar meine Freundin noch nach Hause gefahren, da ich anständig blieb und brav alle Tests mitmachte bevor sie mit mir auf die Polizeiwache gefahren sind.
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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 28.01.2025, 12:13 (vor 323 Tagen) @ amorrosi
Ist die Gesichtserkennung mitgemeint oder zunächst ausschließlich der Fingerabdruck?
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber in der Revision geht es um den Fingerabdruck.
Der Verweis geht aber auf § 81b Abs. 1 StPO, und der beinhaltet auch Gesichtserkennung.
Wenn also in dem konkreten Fall nicht der Fingerabdruck auf das Mobilgerät, sondern das Gesicht davor per Zwang durch die Polizei gehalten worden, wäre das wohl auch durchgewunken worden. Ist jetzt nur meine Herleitung der Begründung.
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AGraute, Dienstag, 28.01.2025, 11:43 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Im Link zum Lockdown-Modus steht, dass man den nur einmalig aktiviert. Der Modus schaltet sich also nach einmaligem Entsperren wieder ab und die biometrische Entsperrung ist wieder möglich.
Um eine zwangsweise Entsperrung zu verhindern, müsste man wohl vollständig auf die biometrische Entsperrung verzichten und nur noch PIN oder Muster nutzen.
Was allerdings automatisch zur Frage führt ob die Ermittlungsbehörde dann keinerlei Zugriff mehr aufs Handy hat? In den oben verlinkten Vorwürfen hoffe ich, dass ein PIN / Muster keine Grenze darstellt
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EloKa, Dienstag, 28.01.2025, 12:25 (vor 323 Tagen) @ AGraute
Was allerdings automatisch zur Frage führt ob die Ermittlungsbehörde dann keinerlei Zugriff mehr aufs Handy hat? In den oben verlinkten Vorwürfen hoffe ich, dass ein PIN / Muster keine Grenze darstellt
Kommt ganz darauf an wie wichtig du bist.
Sind deine Daten hochkritisch signifikant, also wirklich auf Ebene einer potentiellen Staatskrise, dann kommt man in ausnahmslos jedes Handy relativ zeitnah rein.
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jniklast, Langenhagen, Dienstag, 28.01.2025, 13:39 (vor 323 Tagen) @ EloKa
Würde ich so pauschal nicht sagen. Gerade nicht die deutschen Behörden. Aber selbst in den USA gab es ja in der Vergangenheit Fälle, wo das FBI große Probleme hatte.
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EloKa, Dienstag, 28.01.2025, 13:48 (vor 323 Tagen) @ jniklast
Aber selbst in den USA gab es ja in der Vergangenheit Fälle, wo das FBI große Probleme hatte.
Das war, meine ich, bis 2016 noch der Fall. Unter Trump ist Apple überraschend kulant geworden was den Backdoor Einsatz angeht.
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dNL, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 12:40 (vor 323 Tagen) @ EloKa
Was allerdings automatisch zur Frage führt ob die Ermittlungsbehörde dann keinerlei Zugriff mehr aufs Handy hat? In den oben verlinkten Vorwürfen hoffe ich, dass ein PIN / Muster keine Grenze darstellt
Kommt ganz darauf an wie wichtig du bist.
Sind deine Daten hochkritisch signifikant, also wirklich auf Ebene einer potentiellen Staatskrise, dann kommt man in ausnahmslos jedes Handy relativ zeitnah rein.
Schwachsinn
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EloKa, Dienstag, 28.01.2025, 13:31 (vor 323 Tagen) @ dNL
bearbeitet von EloKa, Dienstag, 28.01.2025, 13:41
Danke für deinen wertvollen und inhaltlich qualifizierten Beitrag.
Edit: ah, sehe deine Behauptung weiter oben dass Smartphones sicher "verschlüsselt" wären. Kannst dich ja mal über die 38606 CVE schlau machen. Nehm am besten den 23er, der war witzig.
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majae, Muc, Dienstag, 28.01.2025, 19:30 (vor 323 Tagen) @ EloKa
Kannst dich ja mal über die 38606 CVE schlau machen. Nehm am besten den 23er, der war witzig.
Eine hardwareseitige Sicherheitslücke, die Apple relativ fix geschlossen hat. Passt nicht ganz zur Aussage, dass man in kurzer Zeit in ausnahmslos jedes Handy reinkommen würde. Das FBI würde nicht regelmäßig versuchen, Apple zu Backdoors zu verpflichten, wenn sie selber überall so easy-peasy reinkommen würden.
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dNL, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 13:42 (vor 323 Tagen) @ EloKa
Danke für deinen wertvollen und inhaltlich qualifizierten Beitrag.
Also quasi wie dein Ursprungsbeitrag dazu? Es hat schon seine Gründe, warum Nachrichtendienste und co. teilweise Jahre gebraucht haben um gewisse Verschlüsselungstechniken selbst veralteter Smartphones zu umgehen. Wer glaubt, dass die heutzutage einfach auf nen Knopf drücken können um solche Verschlüsselungen zu umgehen, dem kann ich auch nicht helfen.
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DerMuri
, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 11:47 (vor 323 Tagen) @ AGraute
Das wäre ja auch meine Frage. Man muss ja nichts Aussagen, was einen selber belastet. Würde mich interessieren ob man zur Herausgabe des PINs verpflichtet werden kann, oder ob es dann forensisch entsperrt werden muss.
Nur um das klar zu stellen: Im hier genannten Fall finde ich eine Durchsuchung des Handys natürlich angemessen und notwendig.
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Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.01.2025, 12:57 (vor 323 Tagen) @ DerMuri
Würde mich interessieren ob man zur Herausgabe des PINs verpflichtet werden kann, oder ob es dann forensisch entsperrt werden muss.
Der Trick ist, sich nicht mehr erinnern zu können.
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istar, Dienstag, 28.01.2025, 11:40 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Liebe Mitforisten,
das OLG Bremen
erlaubt das zwangsweise Entsperren von Mobiltelefonen mit eurem Fingerabdruck.
Ich halte die Entscheidung für falsch, aber sie ist jetzt erstmal in der Welt.
Bitte richtet den Lockdown-Modus auf euren Handys ein, so könnt ihr das Gerät nicht mehr per Fingerabdruck entsperren.
https://www.zdnet.com/article/how-to-use-the-android-lockdown-mode-and-why-you-should/
Passt auf euch auf.
Marc
Da bin ich aber froh, dass mein Handy durch meine hässliche Verbrechervisage entsperrt wird.
Kann also nix passieren.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 28.01.2025, 12:15 (vor 323 Tagen) @ istar
Liebe Mitforisten,
das OLG Bremen
erlaubt das zwangsweise Entsperren von Mobiltelefonen mit eurem Fingerabdruck.
Ich halte die Entscheidung für falsch, aber sie ist jetzt erstmal in der Welt.
Bitte richtet den Lockdown-Modus auf euren Handys ein, so könnt ihr das Gerät nicht mehr per Fingerabdruck entsperren.
https://www.zdnet.com/article/how-to-use-the-android-lockdown-mode-and-why-you-should/
Passt auf euch auf.
Marc
Da bin ich aber froh, dass mein Handy durch meine hässliche Verbrechervisage entsperrt wird.
Kann also nix passieren.
Hmmm, ich zitiere:
"§ 81b Abs. 1 StPO erlaubt die Vornahme von Maßnahmen an einem Beschuldigten gegen dessen Willen nicht nur in Bezug auf die in der Vorschrift genannten Maßnahmen der Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken sowie der Vornahme von Messungen, sondern die Vorschrift ist ausdrücklich technikoffen formuliert und erlaubt damit auch die Vornahme ähnlicher Maßnahmen (so auch LG Ravensburg, Beschluss vom 14.02.2023 – 2 Qs 9/23, juris Rn. 11, NStZ 2023, 446; ebenso Rottmeier/Eckel, NStZ 2020, 193, 195; Ruhs, GSZ 2024, 254 f. m.w.N.). Das Auflegen eines Fingers auf einen Fingerabdrucksensor ist als ähnliche Maßnahme zur Aufnahme eines Fingerabdrucks anzusehen: In beiden Fällen werden durch eine grundsätzlich ohne stärkeren Zwang mögliche und rein auf äußerlich erkennbare Daten beschränkte Maßnahme identische biometrische Daten des Beschuldigten in Form der individuellen anatomischen Merkmale der Papillarleisten vermessen, ähnliches gilt auch für eine Entsperrung durch eine Gesichtserkennung (Face-ID) oder einen Irisscan im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit einer Lichtbildaufnahme. Zudem handelt es sich bezogen auf den Schutz der betroffenen Daten des Beschuldigten um eine weniger eingriffsintensive Maßnahme, da die Aufnahme von Fingerabdrücken noch weitergehend die Speicherung dieser Daten und die Verarbeitung durch den Vergleich mit beliebigen weiteren Spuren erlaubt, während es sich bei dem Auflegen des Fingers auf einen Fingerabdrucksensor eines Mobiltelefons um eine Vermessung zur einmaligen Verwendung und ohne dauerhafte Speicherung durch die Ermittlungsbehörden handelt."
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
DerMuri
, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 11:39 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Als Tipp:
Auf dem iPhone 5 mal die Sperrtaste drücken. Deaktiviert sofort FaceID und das iPhone ist dann nur mit Passwort zu entsperren.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
moffgat, Volmarstein, Dienstag, 28.01.2025, 13:32 (vor 323 Tagen) @ DerMuri
Startet das beim iPhone nicht den Notruf?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
DerMuri
, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 23:06 (vor 323 Tagen) @ moffgat
Neee. Das öffnet den Bildschirm von dem man per Swipe Notruf wählen oder Notfallpass anzeigen lassen kann.
Außerdem wird FaceID deaktiviert, sodass man seinen PIN zum Entsperren eingeben muss.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:30 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Ich überlege gerade, ob ich zukünftig auch Themen aus meinem beruflichen Umfeld hier zur Diskussion stelle. Mal schauen.
Zum Thema:
Nach den Feststellungen des Landgerichts zur vorgeworfenen Tat wurde am 01.02.2023 die Wohnung des Angeklagten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bremen wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften polizeilich durchsucht. Zu Beginn der Durchsuchungsmaßnahme teilte der Angeklagte auf Nachfrage mit, er besitze kein funktionierendes Smartphone. Während der Durchsuchung klingelte sodann ein Mobiltelefon, welches im Bereich des auf einem Sofa sitzenden Angeklagten aufgefunden wurde. Das Mobiltelefon war gesperrt und der Angeklagte wurde durch die Polizeibeamtin ... aufgefordert, das Mobiltelefon mittels Fingerabdruck zu entsperren. Nachdem der Angeklagte die Mitwirkung verweigert hatte, wurde er darüber belehrt, dass andernfalls eine Entsperrung mittels Zwang durchgeführt werde.
Ich halte das für vollkommen angemessen.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
jniklast, Langenhagen, Dienstag, 28.01.2025, 11:40 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Der konkrete Vorwurf wurde soweit ich weiß gar nicht berücksichtigt. Es wurde quasi entschieden, dass bei einem Durchsuchungsbefehl auch der Fingerabdruck mit Zwang zur Entsperrung genutzt werden darf. Und einen Durchsuchungsbefehl gibt es ja auch für ganz andere Vorwürfe.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:42 (vor 323 Tagen) @ jniklast
Ja und auch das finde ich angemessen.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
jniklast, Langenhagen, Dienstag, 28.01.2025, 11:50 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Naja, das ist dann Ansichtssache. Ich denke da zum Beispiel an den Sicherheitsforscher, der eine riesige Sicherheitslücke bei einem Anbieter von Online Shops (Modern Solution) gefunden hat und als dank dann angezeigt wurde. Da gab es dann auch sofort einen Durchsuchungsbeschluss.
Es ist halt immer so, dass Bürgerrechte auch Verbrecher schützen. Und trotzdem sind sie unerlässlich für eine freiheitliche Gesellschaft.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 12:01 (vor 323 Tagen) @ jniklast
Klar, darüber kann man streiten.
Mir ist dennoch nicht klar, an wen der "Tipp" hier geht.
Dazu noch "Passt auf Euch auf" - als wären wir nun alle einer Gefahr ausgesetzt.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
schweizer666, Schweiz, Dienstag, 28.01.2025, 22:15 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Mir ist dennoch nicht klar, an wen der "Tipp" hier geht.Dazu noch "Passt auf Euch auf" - als wären wir nun alle einer Gefahr ausgesetzt.
Es geht um prinzipielle Grundrechte, nicht um konkrete Straftaten die zu verschleiern wären - nehme ich mal an.
Für Juristen bestimmt ein hochsensibles Thema - für viele andere, die ja eh dazu konditioniert wurden, ihr halbes Privatleben bereitwillig auf Social Media kundzutun, dürfte dieser Entscheid eher mit Achselzucken zur Kenntnis genommen werden...
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 22:15 (vor 323 Tagen) @ schweizer666
Steile These
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
schweizer666, Schweiz, Dienstag, 28.01.2025, 22:16 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Steile These
Wieso? Soweit ich mitbekommen habe ist Marc doch kein Strafverteidiger, oder liege ich da falsch?
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Mittwoch, 29.01.2025, 00:45 (vor 323 Tagen) @ schweizer666
Ich weiß nicht was Marc ist und ich weiß nicht, warum das für Juristen ein hochsensibles Thema sein könnte. Noch weniger weiß ich, warum Juristen in einem Fußballforum Anleitungen geben sollten, wie man einer etwaigen Strafverfolgung entgehen könnte und ein "Passt auch Euch auf" in diesem Zusammenhang verstünde ich schon gar nicht.
Wäre dieser Beitrag von Marc vorher entstanden und wäre er von dem gelesen worden, um den es im besagten Urteil ging, dann hätten wir heute vermutlich einen mehr da draußen, der Kinderpornographie verbreitet. Auch nicht so schön.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 12:04 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Klar, darüber kann man streiten.
Mir ist dennoch nicht klar, an wen der "Tipp" hier geht.
Dazu noch "Passt auf Euch auf" - als wären wir nun alle einer Gefahr ausgesetzt.
Ich möchte nicht, dass der Staat einfach in mein Handy gucken kann. Und wenn, dann soll er halt versuchen, es zu knacken.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 12:10 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Das wird der Staat in aller Regel auch nicht tun, solange er keinen guten Grund dafür hat. Und selbst, wenn mal das Handy von jemandem durchsucht wird (was ja auch entlastend sein kann), der nichts getan hat - finde ich es sehr gut, dass so Leute erwischt werden, die erwischt werden sollen.
+1
Matze_82, Rheinhessen, Dienstag, 28.01.2025, 17:36 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Das wird der Staat in aller Regel auch nicht tun, solange er keinen guten Grund dafür hat. Und selbst, wenn mal das Handy von jemandem durchsucht wird (was ja auch entlastend sein kann), der nichts getan hat - finde ich es sehr gut, dass so Leute erwischt werden, die erwischt werden sollen.
Wir hatten hier glaub ich schon mal so eine Diskussion geführt.
Ich bin da völlig bei dir. Handy-Auswertung ist mittlerweile ein elementarer Bestandteil bei Ermittlungen zu schweren Straftaten.
Ich finde die Entscheidung des OLG begrüßenswert.
+1
Schoeneschooh, CDMX, Dienstag, 28.01.2025, 21:16 (vor 323 Tagen) @ Matze_82
Ich finde das auch nicht so kritisch, wie viele das hier sehen. „Einfach so“ wird nach meinem Verständnis jetzt auch nicht jeder Polizist bei der Verkehrskontrolle Handys entsperren lassen können.
Manchmal habe ich auch das Gefühl, dass wir alle über die Unfähigkeit von Ermittlungs- und sonstigen Behörden schimpfen (z.B. nach Anschlägen). Wenn denen bei der Arbeit aber Hürden aus dem Weg geräumt werden sollen, dann finden wir es auch nicht gut. Dont know!
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
jniklast, Langenhagen, Dienstag, 28.01.2025, 13:38 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Ja nach der Logik sind ja quasi alle Bürgerrechte unnötig. Wer nix falsch macht hat auch nix zu verbergen. Wieso nicht einfach profilaktisch sämtliche Handys überwachen?
Und Dursuchungsbeschlüsse wurden in der Vergangenheit schon öfters mit zweifelhafter Rechtmäßigkeit bei Journalisten durchgeführt. Da dürfte das Handy womöglich Quellen enthalten, die darauf zählen anonym bleiben zu können.
Ich finde es grundsätzlich schon problematisch, wenn die Hürden da immer geringer werden.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 14:51 (vor 323 Tagen) @ jniklast
Wieso nicht einfach profilaktisch sämtliche Handys überwachen?
Weil es darum hier überhaupt nicht geht.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
simie, Krefeld, Dienstag, 28.01.2025, 12:57 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Bis du dann derjenige bist und ein in deinen Augen harmloses Familienfoto dann auf einmal als problematisch von den Polizisten eingestuft wird und du ein schönes Ermittlungsverfahren am Hals hast.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:06 (vor 323 Tagen) @ simie
Ja, hört man ja täglich von diesen Fällen. Zufällig ins Visier geraten, Durchsuchung, Zwangsmaßnahmen und dann wegen Fotos vom eigenen Kind verknackt worden. Wir sollten eine Petition starten, damit das endlich aufhört.
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CF, Dienstag, 28.01.2025, 12:45 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Das wird der Staat in aller Regel auch nicht tun, solange er keinen guten Grund dafür hat. Und selbst, wenn mal das Handy von jemandem durchsucht wird (was ja auch entlastend sein kann), der nichts getan hat - finde ich es sehr gut, dass so Leute erwischt werden, die erwischt werden sollen.
So ist es!
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 28.01.2025, 11:35 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Ich denke nicht, dass dieses zwangsweise Entsperren auf bestimmte Taten begrenzt ist.
Wirklich?
SebWagn, HH Harvestehude, Dienstag, 28.01.2025, 12:10 (vor 323 Tagen) @ Weeman
In dem Link steht doch im unteren Abschnitt (klar ich bin Laie) dass es aufgrund der entsprechenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug zur erheblichen Bedeutung der im konkreten Fall zu schützenden Rechtsgüter steht
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 11:33 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Es geht nicht um die Frage der Angemessenheit, sondern sieh es als Hinweis, wie man die zwangsweise Entsperrung verhindern kann. Und ansonsten mag die Moderation das Ding hier auch einfach in den Orkus kippen.
Take Care.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:41 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Ich sehe keinerlei Grund für einen solchen Hinweis, aber auch das ist wieder nur meine Meinung. Hast Du sonst noch ein paar Ratschläge, wie man der Strafverfolgung evtl. entgehen kann, wenn man -beispielsweise- der Verbreitung kinderpornographischer Schriften verdächtigt wird?
Ich persönlich halte es generell für sehr unwahrscheinlich, dass irgendjemand Zwang anwenden wird um mein Mobiltelefon zu entsperren. Und wenn doch, wäre das rückblickend mit Sicherheit unverhältnismäßig. Daher ist mir nicht ganz klar, an wen Dein Hinweis gerichtet ist.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 11:48 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Ich bin der Ansicht (aA sicherlich vertretbar!), dass moderne Mobiltelefone Tagebüchern gleichzusetzen sind. Oder Selbstgesprächen. Diese darf ich nicht abhören (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abhoer-urteil-des-bgh-auch-im-auto-sind-die-gedanken-frei).
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:55 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.
Oh, ich nehme nicht an, dass man das als "Mitwirkung Deinerseits" werten würde, wenn man Dir unter Zwang einen Deiner Finger aufs Smartphone drückt. Aber was weiß ich schon. Und ja, ich sehe das komplett anders.
Vielleicht fällt mir noch eine Strafverfolgung ein, bei der ich das anders sehe - aber hier im Beispiel hat es jemanden erwischt, der mit Deinem Rat womöglich keine Strafe erfahren hätte. Ich bin aber grundsätzlich dafür, dass Leute die Kinderpornographie verbreiten auch belangt werden.
Im Übrigen ist die News doch gar keine, oder? Das wurde doch in der Vergangenheit auch schon so entschieden, oder?
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 12:03 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.
Oh, ich nehme nicht an, dass man das als "Mitwirkung Deinerseits" werten würde, wenn man Dir unter Zwang einen Deiner Finger aufs Smartphone drückt. Aber was weiß ich schon. Und ja, ich sehe das komplett anders.Vielleicht fällt mir noch eine Strafverfolgung ein, bei der ich das anders sehe - aber hier im Beispiel hat es jemanden erwischt, der mit Deinem Rat womöglich keine Strafe erfahren hätte. Ich bin aber grundsätzlich dafür, dass Leute die Kinderpornographie verbreiten auch belangt werden.
Im Übrigen ist die News doch gar keine, oder? Das wurde doch in der Vergangenheit auch schon so entschieden, oder?
Es ist die erste Entscheidung eines OLG dazu. Also schon von einigem Gewicht. Es ist damit zu rechnen, dass auch andere Gerichte ebenso entscheiden werden.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
CF, Dienstag, 28.01.2025, 12:44 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.
Oh, ich nehme nicht an, dass man das als "Mitwirkung Deinerseits" werten würde, wenn man Dir unter Zwang einen Deiner Finger aufs Smartphone drückt. Aber was weiß ich schon. Und ja, ich sehe das komplett anders.Vielleicht fällt mir noch eine Strafverfolgung ein, bei der ich das anders sehe - aber hier im Beispiel hat es jemanden erwischt, der mit Deinem Rat womöglich keine Strafe erfahren hätte. Ich bin aber grundsätzlich dafür, dass Leute die Kinderpornographie verbreiten auch belangt werden.
Im Übrigen ist die News doch gar keine, oder? Das wurde doch in der Vergangenheit auch schon so entschieden, oder?
Es ist die erste Entscheidung eines OLG dazu. Also schon von einigem Gewicht. Es ist damit zu rechnen, dass auch andere Gerichte ebenso entscheiden werden.
Was nur zu begrüßen wäre. So etwas wird ja nicht aus Lust und Laune passieren.
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.01.2025, 13:07 (vor 323 Tagen) @ CF
Und letztendlich: Ich finde es nicht okay, dass ich an der Ermöglichung der Strafverfolgung gegen mich selbst mithelfen muss. Das kannst und darfst du gerne anders sehen.
Oh, ich nehme nicht an, dass man das als "Mitwirkung Deinerseits" werten würde, wenn man Dir unter Zwang einen Deiner Finger aufs Smartphone drückt. Aber was weiß ich schon. Und ja, ich sehe das komplett anders.Vielleicht fällt mir noch eine Strafverfolgung ein, bei der ich das anders sehe - aber hier im Beispiel hat es jemanden erwischt, der mit Deinem Rat womöglich keine Strafe erfahren hätte. Ich bin aber grundsätzlich dafür, dass Leute die Kinderpornographie verbreiten auch belangt werden.
Im Übrigen ist die News doch gar keine, oder? Das wurde doch in der Vergangenheit auch schon so entschieden, oder?
Es ist die erste Entscheidung eines OLG dazu. Also schon von einigem Gewicht. Es ist damit zu rechnen, dass auch andere Gerichte ebenso entscheiden werden.
Was nur zu begrüßen wäre. So etwas wird ja nicht aus Lust und Laune passieren.
Oh my sweet summer child
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 13:46 (vor 323 Tagen) @ MarcBVB
Verfügbarkeitsheuristik
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markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 20:57 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Darf ich Fragen was du beruflich machst?
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quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 21:56 (vor 323 Tagen) @ markus93
bearbeitet von quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 22:01
Wenn Du mir verrätst, warum Du das wissen willst?!
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DerMuri
, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 11:44 (vor 323 Tagen) @ quincy123
Zum Beispiel, um festzustellen, ob man eine Blitzer App installiert hat.
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Hatebreed, Dienstag, 28.01.2025, 20:52 (vor 323 Tagen) @ DerMuri
Zum Beispiel, um festzustellen, ob man eine Blitzer App installiert hat.
Eine Ordnungswidrigkeit wird mit Sicherheit nicht für einen solchen Zwang reichen.
Das geht erst los mit Straftat und Durchsuchungsbeschluss.
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Block 24
OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck!
DerMuri
, Lünen, Dienstag, 28.01.2025, 23:03 (vor 323 Tagen) @ Hatebreed
Naja. So Handy kann man mir mal eben schnell vors Gesicht halten, um es zu entsperren. Dazu bräuchte man nicht mal einen Beschluss.
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istar, Dienstag, 28.01.2025, 11:46 (vor 323 Tagen) @ DerMuri
Zum Beispiel, um festzustellen, ob man eine Blitzer App installiert hat.
Wenn ich das richtig verstehe, braucht es einen Durchsuchungsbeschluss. Der kommt vom Staatsanwalt.
Welcher Staatsanwalt würde das machen wegen einer möglicherweise installierten Blitzerapp?