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Deutsche Abschiebepraxis (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Freitag, 14.02.2025, 09:21 (vor 305 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von nico36de, Freitag, 14.02.2025, 09:25

Es muss halt in Deutschland alles seine Ordung haben: daher darf ja auch ein Koch, der in den Emiraten leitend in der Sternegastronomie tätig war, hier trotz unterschriftsreifem Arbeitsvertrag nicht arbeiten, weil vollidiotischen Bürokraten die vorhandenen Ausbildungsnachweise nicht zum Nachweis der geforderten Gleichwertigkeit der Ausbildung ausreichen.


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