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Deutsche Abschiebepraxis (Politik)

CF, Freitag, 14.02.2025, 14:04 (vor 575 Tagen) @ nico36de

Denn das bemerkenswerteste an der Sendung (vieles war jetzt nicht neu) war, dass eine Richterin einen Ausreisepflichtigen, der als Intensivstraftäter unterwegs ist, nicht für zwei Tage in Abschiebehaft nimmt, weil er dann zwei Tage von seinem Kindern getrennt ist und das-Achtung-keine Fluchtgefahr bestehen kann würde.


Dafür steckt sie dann zum Ausgleich vielleicht jemanden in den Knast, der wiederholt beim Schwarzfahren aufgefallen ist, weil er sich die Fahrkarten einfach nicht leisten kann.

Was aber ja grundsätzlich nicht falsch ist.


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