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"tot" vs "Tod" (BVB)

Nietzsche, Dienstag, 01.04.2025, 09:34 (vor 4 Tagen) @ pactum Trotmundense

Muss leider mal schlaumeiern.


Oh, ich will auch klugscheißen! :D

Streng genommen hat man nichts falsch gemacht. Das "Amtliche Regelwerk und Wörterverzeichnis" ist nur für Schulen, Unterricht und öffentliche Verwaltungen verbindlich. Die aktuelle Rechtschreibung übrigens auch erst seit dem 01.07.2024. Womit die letzte Stufe der Rechtschreibreform von 1996 dann auch zu Ende gebracht wurde. Soll heißen, dass jeder im Prinzip schreiben kann wie man möchte, es sei denn man macht es in der Eigenheit als Lehrer, Schüler, Student oder Verwaltung. Wobei ich mir bei Universitäten und Hochschulen jetzt gar nicht mal sicher bin. Kann sein, dass es nur für Schulen und Behörden zwingend ist. Bin gerade zu faul das zu googlen.

Mag ja alles sein, aber Rechtschreib- und Zeichensetzungs- und Grammatikregeln haben durchaus einen Sinn außerhalb von Schulen, öffentlichen Verwaltungen usw. Du möchtest bei Gesetzen, wichtigen Gebrauchsanweisungen oder Beipackzetteln keine Texte in unklarer Sprache vorfinden.

Und natürlich:
Er wollte sie nicht. - Er wollte, sie nicht.
Wir essen Opa! - Wir essen, Opa!
Ich geh nach Aldi. - Zu Aldi! - Was? Schon acht Uhr?

Und ganz abgesehen davon ist der Hinweis doch nett. Was spricht dagegen, etwas zu lernen? Ist doch schön, wenn der Autor das jetzt besser weiß.


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