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Neu auf schwatzgelb.de: Die DFL und das Bundeskartellamt: 50+1 darf und muss bleiben (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Dienstag, 17.06.2025, 21:12 (vor 212 Tagen)

Das Bundeskartellamt hat das Ergebnis eines Gutachtens zur Umsetzung der 50+1-Regel veröffentlicht. Die Regel ist grundsätzlich in Ordnung - nur nicht die Umsetzung. Auf die DFL kommen jetzt spannende Zeiten zu.


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50+1: Stellungnahme zur Bewertung des Bundeskartellamts

Murksknüller, Mittwoch, 18.06.2025, 16:47 (vor 211 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Verständnisfrage

stfn84, Köln, Tuesday, 17.06.2025, 19:53 (vor 212 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Gibt es eigentlich eine Art Bestandsschutz des Wettbewerbs in den ersten Ligen für den Fall das in der aktuellen Phase RB, Hannover, Bayer oder VW Klage gegen 50+1 einreichen um damit weiterhin nicht an eben dies gebunden zu sein?

Oder müsste die empfohlene Aufhebung des Sonderstatus und Implementierung besserer Mitbestimmung durch die Vereine in Hannover und Leipzig nun bestenfalls schon zu Beginn der neuen Erst- und Zweitligasaison umgesetzt sein um da auf Nummer sicher gehen zu können?

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Floatdownstream, Lünen, Tuesday, 17.06.2025, 20:50 (vor 212 Tagen) @ stfn84

Leverkusen und VW haben ja bereits den Gang zu den Gerichten "angedroht".
Kann es umgekehrt auch Klagen anderer Vereine gegen die Teilnahme von VW und Bayer an den Wettbewerben geben?

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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 18.06.2025, 07:07 (vor 212 Tagen) @ Floatdownstream

Leverkusen und VW haben ja bereits den Gang zu den Gerichten "angedroht".
Kann es umgekehrt auch Klagen anderer Vereine gegen die Teilnahme von VW und Bayer an den Wettbewerben geben?

Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage. Stand jetzt erfüllen beide Vereine ja die Verbandsvorgaben. Dass man für sie eine Ausnahmegenehmigung erwirkt hat, kann man ihnen ja schlecht vorwerfen.

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Eisen, DO, Mittwoch, 18.06.2025, 07:38 (vor 211 Tagen) @ Sascha

Ich würde vermuten, dass man genau dagegen klagt, gegen die Ausnahmegenehmigung. Frage ist, wer sich das trauen würde.

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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 18.06.2025, 07:45 (vor 211 Tagen) @ Eisen

Ich würde vermuten, dass man genau dagegen klagt, gegen die Ausnahmegenehmigung. Frage ist, wer sich das trauen würde.

Genau diese Ausnahmegenehmigung moniert das Bundeskartellamt ja und sagt, dass die DFL das ändern muss. So lange aber noch keine Änderung der Regel vorliegt, nehmen beide Vereine doch konform der aktuellen Regel teil.

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pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 18.06.2025, 09:42 (vor 211 Tagen) @ Sascha

Ich würde vermuten, dass man genau dagegen klagt, gegen die Ausnahmegenehmigung. Frage ist, wer sich das trauen würde.


Genau diese Ausnahmegenehmigung moniert das Bundeskartellamt ja und sagt, dass die DFL das ändern muss. So lange aber noch keine Änderung der Regel vorliegt, nehmen beide Vereine doch konform der aktuellen Regel teil.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man nur gegen die DFL als solche wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vorgehen. Dazu müsste man die DFL beim Bundeskartellamt anzeigen. Dann gibt es einen Bescheid vom Bundeskartellamt gegen die DFL und erst dann gibt es Klagemöglichkeiten. Das ist zumdest das, was ich mir laienhaft aus all der Berichterstattung zu dem Thema zusammenkombiniert habe.

Verständnisfrage

AGraute, Tuesday, 17.06.2025, 20:04 (vor 212 Tagen) @ stfn84

Gibt es eigentlich eine Art Bestandsschutz des Wettbewerbs in den ersten Ligen für den Fall das in der aktuellen Phase RB, Hannover, Bayer oder VW Klage gegen 50+1 einreichen um damit weiterhin nicht an eben dies gebunden zu sein?

Oder müsste die empfohlene Aufhebung des Sonderstatus und Implementierung besserer Mitbestimmung durch die Vereine in Hannover und Leipzig nun bestenfalls schon zu Beginn der neuen Erst- und Zweitligasaison umgesetzt sein um da auf Nummer sicher gehen zu können?

In der Pressemitteilung des Bundeskartellamts heisst es:

Die aus Sicht des Bundeskartellamtes erforderlichen Nachbesserungen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Sie erfordern eine Diskussion in den Selbstverwaltungsgremien der DFL. Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung könnte für die Umsetzung auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein.

Denke also nicht, dass sich kurzfristig irgendwas ändert. Die DFL muss ja erstmal mit der Empfehlung arbeiten und sich was überlegen. Auch sind die Lizenzen für die kommende Saison bereits vergeben - vermutlich lässt sich das nicht spontan stornieren.

Verständnisfrage

stfn84, Köln, Tuesday, 17.06.2025, 20:11 (vor 212 Tagen) @ AGraute

Perfekt, Danke für die Info!

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