Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)
.marvin, Donnerstag, 31.07.2025, 19:10 (vor 128 Tagen)
Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,
eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.
Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.
Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.
Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.
Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Andy09, Freitag, 01.08.2025, 12:45 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,
eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.
Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.
Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.
Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.
Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!
Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Ulrich, Samstag, 02.08.2025, 10:41 (vor 127 Tagen) @ Andy09
Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.
Sicher?
Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
markus, Samstag, 02.08.2025, 13:00 (vor 126 Tagen) @ Ulrich
Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.
Sicher?Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.
Richtig. Das ist eine gefährliche Halbwahrheit. Weitergeben darf man ein Ticket laut AGB zwar privat (sogar mit 10% Aufschlag). Jedoch darf ein Ticket nicht in Portalen außerhalb des Zweitmarkts angeboten werden, ausdrücklich auch nicht zum Originalpreis.
Punkt 8 Ticket-AGB
Ob das alles wirksam ist, ist eine andere Frage.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
BukausmTal, Wuppertal, Samstag, 02.08.2025, 12:52 (vor 126 Tagen) @ Ulrich
Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.
Sicher?
Das ist Unsinn.
Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.>
Aus den Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen:
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt
ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche
oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige
unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit unter-
sagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Face-
book) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum
Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich
auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
PePopp, Mittwoch, 06.08.2025, 23:14 (vor 122 Tagen) @ BukausmTal
Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.
Sicher?
Das ist Unsinn.
Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.>
Aus den Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen:8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt
ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche
oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige
unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit unter-
sagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Face-
book) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum
Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich
auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Die Klausel dürfte in dieser Form unwirksam sein.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
.marvin, Freitag, 01.08.2025, 12:03 (vor 128 Tagen) @ .marvin
bearbeitet von .marvin, Freitag, 01.08.2025, 12:06
Sooo, schon mal lieben Dank an alle für die rege Diskussion! :-)
Ich gehe im Folgenden mal auf ein paar Punkte ein.
Was war in der Anzeige sichtbar:
Die Betreffzeile lautete: „1x BVB - Mainz 05 Südtribüne Block 81“, als Bild benutzte ich ein Screenshot von der Ticket PDF (siehe Bild-Link). Natürlich waren die hier geschwärzten Bereiche in der Anzeige sichtbar, aber da ich ja jetzt ein gebranntes Kind bin, „zensiere“ ich das besser mal. Einen Stadionplan und auch Barcodes sowie Ticket- und/oder Kundennummer waren nicht ersichtlich.
Haben die meine Adresse:
Leider ja. Im Anschreiben ist alles enthalten, also nicht nur die Mail-Adresse. Aber sollte der Verein und die Kanzlei Hand in Hand arbeiten, lässt sich über die Mail-Adresse, welche auch meine im Mitgliedskonto ist, schnell auch meine Wohnanschrift herausfinden lassen.
DK:
Vielleicht in dem Fall zum Glück, ich habe keine. Da gibt es also von BVB-Seite nix bei mir zu kündigen. Mein Benutzerkonto im Ticketshop können sie natürlich einschränken/sperren, auf das ich bei Kartenbedarf angewiesen bin.
Aussitzen und nichts tun:
An die Leute die tatsächlich den Weg gewählt haben, von wann sind denn eure Fälle?
RSV:
Leider kam ich telefonisch bisher nicht durch, um den aktuellen Status oder ggf. weitere Schritte zu besprechen. Sie sind zumindest laut Homepage dran. Und ehrlicherweise möchte ich sie gerne (hoffentlich) im Hintergrund werkeln lassen, am Ende zahle ich ja schließlich auch permanent für den Fall der Fälle ein.
Danke auch für die Rechtsanwalts-Empfehlungen insbesondere auch für den Hinweis, dass ich einen für „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ benötige. :-)
@istar: „Und der Threadersteller schreibt auch, dass er gewusst hat, dass das Thema schon häufiger auf dem Tisch lag, Unwissenheit war also nicht im Spiel.“
Dieses Wissen erarbeitete ich mir allerdings erst, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen war. Vorher habe ich lediglich erahnt, wenn ich das Ganze mit Gewinnabsicht betreibe, eventuell jemand ein Problem damit haben könnte, aber dass es eben grundsätzlich nicht geht, war mir in dem Umfang nicht bewusst.
Und trotzdem bleibt immer noch die Frage und vielleicht auch die Hoffnung offen, dass es doch einen guten und vernünftigen Weg von Vereinsseite geben muss. Quasi eine Verwarnung mit einem „du du du“ und beim „nächsten Mal!…“, aber nach dem gelesenen kann ich die Hoffnung wohl getrost aufgeben...
Ich werde wieder berichten.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
rockybvb, Freitag, 01.08.2025, 12:00 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Ich würde dir Raten dich vielleicht auch vorab mal mit den Fanbetreuern von Borussia in Verbindung zu setzen. Diese sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und meines Erachtens nach braucht man bei Ihnen auch keine Angst haben, dass Sie dein Anliegen nicht vertraulich behandeln oder als Angestellte von Borussia dich über den Tisch ziehen wollen.
Ich denke Sie werden schon öfters mit solchen Sachverhalten zu tun gehabt haben und können dir Tipps geben, wie du dich am Besten verhalten solltest.
In der Regel erreichst du Sie sehr gut telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten findest du unter dem unten stehenden Link.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
.marvin, Freitag, 01.08.2025, 13:04 (vor 127 Tagen) @ rockybvb
Soeben erledigt. :-) Hoffe auf Hilfe.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
.marvin, Mittwoch, 06.08.2025, 21:53 (vor 122 Tagen) @ .marvin
Und da ist auch schon das Fazit… Die Fanabteilung war wohl (vielleicht in meinem Fall) der einzig richtige Weg. Freitag angeschrieben und gestern Nachmittag die Rückmeldung der Kanzlei erhalten, dass die Forderungen gegen mich fallen gelassen werden. Danke Euch! :-)
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
max09, Freitag, 01.08.2025, 12:08 (vor 128 Tagen) @ rockybvb
Wäre auch mein Vorschlag gewesen.
Da prallen zwei Geschäftszweige aufeinander
.marvin, Freitag, 01.08.2025, 08:24 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Als ehemaliger Geschädigter mit gleichem Verlauf, kann ich folgendes berichten:
Hintergrund der gleiche. Karte zum Originalpreis ohne Ticketnummer, ohne Bildmarken etc. bei Kleinanzeigen eingestellt, weil ich verhindert war und das Ticket vom Zweitmarkt nicht wieder veräußert werden kann. Dann hatte ich auch die Ruhrkanzlei an den Hacken (per E-Mail zunächst). Nach ein wenig Recherche ist das ein großer Teil ihres Geschäftsprinzips: Die scannen Plattformen nach solchen Angeboten und überziehen diese mit eben von dir geschilderten Forderungen, angeblich (und vielleicht auch tatsächlich) im Auftrag von Borussia Dortmund. Wobei ich eher davon ausgehe, dass Borussia Dortmund berechtigterweise gegen den Schwarzmarkt vorgehen möchte und das die Nebenwirkungen davon sind. Andere Kanzleien machen das bei anderen Vereinen ebenfalls, wie mir ein Kollege aus Freiburg schilderte. Das Prozedere ist immer gleich:
- Androhung eines Geldbetrages in von dir genannter Höhe
- Androhung von weiteren Konsequenzen, wie Entzug der Dauerkarte etc.
- kurzfristige Zahlungsziele
Wichtig: Informier dich vorher ordentlich, mach nichts einfach alleine und google nicht den erstbesten Anwalt nach dem Fall. Es gibt nämlich 1-2 Kanzleien, die sich auf das Modell ebenfalls spezialisiert haben und dann mit Copy & Paste Vorgehen diese Vertragsstrafe durch eine Art Vergleich zu reduzieren. Ablauf wie folgt:
- blumiges Erstberatungsgespräch mit dem Anwalt
- Im Falle der Beauftragung: Standardschreiben und Angebot einer Vergleichszahlung in Höhe von um die 150 EUR.
- zzgl. Anwaltshonorar bzw. möglicher RS-Selbstbeteilgung ist das gar nicht so viel weniger.
- Alternative ist: Auf ein Verfahren ankommen lassen und möglicherweise weitere Konsequenzen, wie Entzug der Dauerkarte akzeptieren.
Ein Bekannter von mir hat oben geschildertes Vorgehen gewählt und die Ruhrkanzlei hat den Vergleich anstandslos akzeptiert. Zudem wurde eine modifizierte Erklärung abgegeben und der Fall war gegessen. Das funktioniert also recht zuverlässig. Ein Schelm wer Böses dabei wittert. Ich habe mich für eine andere Variante entschieden:
RA für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert. RSV eingeschaltet, den RA beauftragt mit dem klaren Ziel es drauf ankommen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite Klage erhebt, ist äußerst gering, wenn du die Karte ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne Verletzung von Bild- und/oder Markenrechten und einzig mit dem Verstoß gegen die ATGB eingestellt hast. Dann müsste das Gericht prüfen, ob die ATGB oder das Recht auf Weitergabe höher zu gewichten ist. Zwei Briefe später erklärte die Ruhrkanzlei auf genannten Weg zu verzichten, aber sich alle künftigen Forderungen offenzuhalten, bla bla. Nie wieder etwas davon gehört.
Ergo: Diese ominöse Ruhrkanzlei hat da ein ziemlich einträgliches Geschäftsmodell, was Copy and Paste ohne Aufwand beliebig skalierbar ist. Du musst vor Spieltagen nur die Plattformen durchsuchen. Im Gegenzug gibt es Kanzleien, die Copy and Paste an den Standardvergleichen verdienen. Die tauchen komischerweise bei den Internetbewertungen und einschlägigen Suchmaschinen immer vorne auf. Wichtig: Das war meine Schilderung aus Betroffenen- / Laiensicht. Ich mache jedenfalls um solche Angebote einen großen Bogen. Wenn möglich, würde ich mir fachliche Hilfe eines spezialisierten RA holen. Keinesfalls würde ich gar nichts tun und abwarten oder selber da mit irgendwelchen Internetbriefen rumhantieren. Aber das ist meine persönliche Meinung. Was ich bis heute allerdings nicht weiß ist, wie die Ruhrkanzlei im Nachgang an meine Adressdaten gekommen ist. Die müsste sie über Kleinanzeigen erhalten haben, die sie scheinbar anstandslos herausgegeben haben. Das ist mir bis heute schleierhaft.
Viel Erfolg in jedem Fall!
Da prallen zwei Geschäftszweige aufeinander
Frank1299, Freitag, 01.08.2025, 09:29 (vor 128 Tagen) @ Nordisc
bearbeitet von Frank1299, Freitag, 01.08.2025, 09:36
RA für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert. RSV eingeschaltet, den RA beauftragt mit dem klaren Ziel es drauf ankommen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite Klage erhebt, ist äußerst gering, wenn du die Karte ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne Verletzung von Bild- und/oder Markenrechten und einzig mit dem Verstoß gegen die ATGB eingestellt hast. Dann müsste das Gericht prüfen, ob die ATGB oder das Recht auf Weitergabe höher zu gewichten ist. Zwei Briefe später erklärte die Ruhrkanzlei auf genannten Weg zu verzichten, aber sich alle künftigen Forderungen offenzuhalten, bla bla. Nie wieder etwas davon gehört.
Halte ich auch für die beste Variante, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die entsprechenden ATGB kippt, mMn bei nahezu 100% liegt. Die Kanzlei wird dies ähnlich sehen, ansonsten hätte sie den Fall vor Gericht gebracht.
Ärgerlich ist das Ganze trotzdem, weil die meisten RSV - wenn man überhaupt eine hat - einen Eigenanteil nehmen.
Hier wäre eine interessante Frage, ob man den Spieß nicht umdrehen kann und selbst die Kosten des Eigenanteils der RSV von der Kanzlei einfordert und ggf. dann einklagt.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Stanley, LAX/DTM, Donnerstag, 31.07.2025, 22:44 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Hi,
ich hatte vor fast genau 10 Jahren einen ähnlichen Fall, allerdings über ebay.
Damals ging es darum, dass ich die Dauerkarte abfotografiert hatte und das BVB-Zeichen dort zu sehen war, durch diesen Weg haben sie über Ebay meine Daten erlangt. Hatte ich damals alles gar nicht so gecheckt um was es genau in dem Schreiben ging, welches ich vom Anwalt erhalten habe.
Mir wurde hier im Forum ein RA empfohlen, der mir das genau erklärt hat. Er hat den Fall dann auch komplett übernommen und zum Pauschalpreis einen Vergleich geschlossen mit angepasster Unterlassungserklärung, so dass ich meine DK auch behalten konnte.
In seiner ersten EMail auf meine Anfrage hat er folgendes geschrieben:
"In keinem Fall sollten Sie die Zahlung leisten und/ oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Hierdurch würden Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben."
Die Kanzlei ist in Kamen: www.kanzlei-heidicker.de
LG Stan
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
UBB, Donnerstag, 31.07.2025, 20:29 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Ich habe angerufen und nur noch ein Teil der Gebühr bezahlt. Alles unterschrieben, nett unterhalten am Telefon aber leider kam trotzdem die Kündigung nach 25 Jahren DK für die Süd….
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 31.07.2025, 21:47 (vor 128 Tagen) @ UBB
Ich habe angerufen und nur noch ein Teil der Gebühr bezahlt. Alles unterschrieben, nett unterhalten am Telefon aber leider kam trotzdem die Kündigung nach 25 Jahren DK für die Süd….
Bitte tut das einfach nicht. Egal, was der Kollege euch am Telefon erzählt, er arbeitet für die Gegenseite und ist deren Interessen verpflichtet - und zwar ausschließlich.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
UBB, Freitag, 01.08.2025, 10:11 (vor 128 Tagen) @ MarcBVB
Hätte ich vielleicht tun sollen. Allerdings war ich mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, auch wenn es zum Originalpreis war. Das Telefonat war wie schon gesagt nett. Und um ehrlich zu sein, hatte ich Panik um meine anderen Dauerkarten.
Naja, mit ner Kündigung hatte ich nicht gerechnet. Die Block 13 sollte eigentlich mein Sohn erben bzw. Bekommen….
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Ollis, Die A7 rauf und runter ;), Donnerstag, 31.07.2025, 21:07 (vor 128 Tagen) @ UBB
Ich habe angerufen und nur noch ein Teil der Gebühr bezahlt. Alles unterschrieben, nett unterhalten am Telefon aber leider kam trotzdem die Kündigung nach 25 Jahren DK für die Süd….
Weil du deine DK zum normalen Preis angeboten hast?
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
UBB, Donnerstag, 31.07.2025, 21:15 (vor 128 Tagen) @ Ollis
Jop
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Ollis, Die A7 rauf und runter ;), Donnerstag, 31.07.2025, 22:50 (vor 128 Tagen) @ UBB
Jop
Also dann kann ich tatsächlich nicht verstehen, warum du das einfach unterschrieben hast. Meine Karte wurde damals auf eBay weiterverkauft und letztlich wurde ich als Erstkäufer angeschrieben.
Der Anwalt, dessen Erstberatung kostenlos war, hat damals von der einfachen Unterschrift abgeraten und eine modifizierte Variante verfasst. Ich kann mich nicht mehr genau an die Begründung erinnern, aber ich meine, deren Variante wäre ein Schuldeingeständnis gewesen.
Das sehe ich in deinem Fall aber nicht und finde das Vorgehen des Vereins und insbesondere die Kündigung der DK sehr fragwürdig.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
markus, Donnerstag, 31.07.2025, 19:47 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,
eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.
Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.
Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.
Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.
Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!
Schau mal hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-mit-Vertragsstrafe-BVB--f432068.html
Du hast zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt (insofern ein nicht exakt gleicher Fall), aber leider ist auch das laut AGB verboten.
Punkt 8.2.a
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Ob die AGB wirksam ist, kann nur ein Richter entscheiden. Da man in der Regel keine Lust auf einen Rechtsstreit hat, geht man eigentlich immer zu einem Anwalt, der das ganze modifiziert und die Strafe vielleicht noch absenkt. Ist ärgerlich, aber kostenlos kommt man wohl eher nicht daraus.
Hast du das nur per Mail bekommen? Dann haben die vielleicht gar keine ladungsfähige Anschrift. Wenn du dir sicher bist, dass sie deine Adresse nicht haben und nicht ermitteln können, könntest du aus dieser Nummer kostenlos herauskommen. Aber am besten nicht auf eigene Faust machen. Besser alles mit nem Anwalt besprechen. Die allerdings auch Geld verdienen wollen.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
quincy123, Donnerstag, 31.07.2025, 21:11 (vor 128 Tagen) @ markus
Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.
Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.
Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
istar, Freitag, 01.08.2025, 05:58 (vor 128 Tagen) @ quincy123
Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.
Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.
Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.
Was heißt denn "durchgesetzt bekommt"? Der BVB kann dir die Dauerkarte kündigen, sofern du eine hast.
Das wäre für mich Grund genug, mich an die ATGB zu halten.
Und der Threadersteller schreibt auch, dass er gewusst hat, dass das Thema schon häufiger auf dem Tisch lag, Unwissenheit war also nicht im Spiel.
Hab ich keine DK kann mir das natürlich egal sein.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
BukausmTal, Wuppertal, Freitag, 01.08.2025, 06:58 (vor 128 Tagen) @ istar
Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.
Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.
Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.
Was heißt denn "durchgesetzt bekommt"? Der BVB kann dir die Dauerkarte kündigen, sofern du eine hast.
Das wäre für mich Grund genug, mich an die ATGB zu halten.
Deshalb habe ich in einem vergleichbaren Fall klein beigegeben, was ich am 21.05.25 schrieb: https://bvb-forum.de/index.php?mode=entry&id=2782230. Ich könnte meine DK behalten .
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
markus, Donnerstag, 31.07.2025, 22:06 (vor 128 Tagen) @ quincy123
Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.
Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.
Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.
War das auch nur per Mail oder hatten die sogar deine Adresse?
Ich würde es auch auf den Dicken nehmen, zumindest wenn sowas nur per Mail kommt. Aber die Frage ist ja immer: Wie stark sind die Nerven? Will man mit der Ungewissheit leben, dass es vielleicht doch zu einer Klage kommt? Oder beißt man lieber in den sauren Apfel und zahlt die Zeche, hat das Thema aber erledigt?
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Klopfer
, Dortmund, Donnerstag, 31.07.2025, 23:55 (vor 128 Tagen) @ markus
Ich würde es auch auf den Dicken nehmen, zumindest wenn sowas nur per Mail kommt. Aber die Frage ist ja immer: Wie stark sind die Nerven?
Die viel interessantere Frage für mich ist ja:
Was kann im schlimmsten Fall passieren ?
Strafrechtlich läuft da doch gar nichts.
Finanzamt ist auch raus.
Und zivilrechtlich - Schadensersatz wegen Weiterverkaufs einer 20 € - Karte im Wert von 20 €.
Ui - das kann teuer werden - aber ich glaube eher für den BVB, weil noch ihren Anwalt zahlen müssen.
O.k. , du bist Anwalt, deine Phantasie reicht sicher weiter, deshalb lass mich mal an deinem Wissen teilhaben. Was kann da passieren ?
SGG
Klopfer
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 01.08.2025, 00:43 (vor 128 Tagen) @ Klopfer
Ich würde es auch auf den Dicken nehmen, zumindest wenn sowas nur per Mail kommt. Aber die Frage ist ja immer: Wie stark sind die Nerven?
Die viel interessantere Frage für mich ist ja:
Was kann im schlimmsten Fall passieren ?Strafrechtlich läuft da doch gar nichts.
Finanzamt ist auch raus.Und zivilrechtlich - Schadensersatz wegen Weiterverkaufs einer 20 € - Karte im Wert von 20 €.
Ui - das kann teuer werden - aber ich glaube eher für den BVB, weil noch ihren Anwalt zahlen müssen.O.k. , du bist Anwalt, deine Phantasie reicht sicher weiter, deshalb lass mich mal an deinem Wissen teilhaben. Was kann da passieren ?
SGG
Klopfer
Naja, der Verstoß gegen die ATGB ist wahrscheinlich kein Problem, gerade dann, wenn ich nicht der Vertragspartner des BVB bin. Problematisch ist häufig der Stadionplan oder das Logo.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Klopfer
, Dortmund, Freitag, 01.08.2025, 11:21 (vor 128 Tagen) @ MarcBVB
Naja, der Verstoß gegen die ATGB ist wahrscheinlich kein Problem, gerade dann, wenn ich nicht der Vertragspartner des BVB bin. Problematisch ist häufig der Stadionplan oder das Logo.
O.k.
Dann mal ein Versuch, das zu übertragen:
Ich nehme jetzt meinen Mercedes mit schönem großen Stern im Kühlergrill, fotografiere ihn ab und stelle das Foto zwecks Verkauf des Fahrzeugs bei Kleinanzeigen rein.
Kommen dann auch DB-Anwälte auf mich zu und mahnen mich ab ?
Wenn nein, was ist daran anders als bei einer abfotografierten Karte ?
SGG
Klopfer
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
VM
, Lüdinghausen, Freitag, 01.08.2025, 11:46 (vor 128 Tagen) @ Klopfer
Ich nehme jetzt meinen Mercedes mit schönem großen Stern im Kühlergrill, fotografiere ihn ab und stelle das Foto zwecks Verkauf des Fahrzeugs bei Kleinanzeigen rein. Kommen dann auch DB-Anwälte auf mich zu und mahnen mich ab ?
Ich habe bei eBay immer mal wieder Fanartikel des BVB weiterverkauft, da kam nie eine Abmahnung und die Auktion wurde seitens eBay auch nie beendet.
Wenn nein, was ist daran anders als bei einer abfotografierten Karte?
Eine gute Frage.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Ollis, Die A7 rauf und runter ;), Mittwoch, 06.08.2025, 23:05 (vor 122 Tagen) @ VM
Wenn nein, was ist daran anders als bei einer abfotografierten Karte?
Eine gute Frage.
Weil es in der Regel keine Karte ist, sondern das Vereinslogo in groß oder eben der Stadionplan.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Chill-Instructor, Fußball muss bezahlbar sein, Donnerstag, 31.07.2025, 19:54 (vor 128 Tagen) @ markus
Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,
eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.
Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.
Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.
Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.
Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!
Schau mal hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-mit-Vertragsstrafe-BVB--f432068.htmlDu hast zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt (insofern ein nicht exakt gleicher Fall), aber leider ist auch das laut AGB verboten.
Punkt 8.2.a
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Ob die AGB wirksam ist, kann nur ein Richter entscheiden. Da man in der Regel keine Lust auf einen Rechtsstreit hat, geht man eigentlich immer zu einem Anwalt, der das ganze modifiziert und die Strafe vielleicht noch absenkt. Ist ärgerlich, aber kostenlos kommt man wohl eher nicht daraus.
Hast du das nur per Mail bekommen? Dann haben die vielleicht gar keine ladungsfähige Anschrift. Wenn du dir sicher bist, dass sie deine Adresse nicht haben und nicht ermitteln können, könntest du aus dieser Nummer kostenlos herauskommen. Aber am besten nicht auf eigene Faust machen. Besser alles mit nem Anwalt besprechen. Die allerdings auch Geld verdienen wollen.
Die Adresse kann man doch einfach herausbekommen, oder?! Also als Anwalt, der jemandem etwas zur Last legt.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
markus, Donnerstag, 31.07.2025, 20:06 (vor 128 Tagen) @ Chill-Instructor
Liebe Schwarzgelbe-Gemeinde,
eigentlich waren wir nach der Sommerpause und dem komischen Cup voller Vorfreude auf die kommende Bundesliga-Saison. Diese wurde allerdings durch ein Schreiben via Mail heute Mittag von der Ruhrkanzlei im Keim erstickt. Wohlwissend, dass es das Thema hier schon mindestens einmal gab, es aber eben auch schon gut 2 Jahre alt ist, möchte ich dennoch den Versuch um Hilfestellung hier starten, vielleicht hat sich rechtlich in der Zwischenzeit ja etwas getan.
Ich erhielt eine Abmahnung, da ich als BVB-Mitglied am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen ein Südtribünen Zweitmarktticket „BVB – Mainz“ auf Kleinanzeigen zum Originalpreis (20,35€) eingestellt habe. Anderweitig konnte ich sie im Bekannten- und Freundeskreis leider so kurzfristig nicht loswerden und ein auf dem Zweitmarkt gekauftes Ticket lässt sich bedauerlicherweise auch nicht mehr im Zweitmarkt wieder verkaufen. Im Schreiben wird eine Kleinanzeigen-Anzeigennummer aufgeführt, unter der das Ganze stattgefunden haben soll, tatsächlich wurde aber genau diese von irgendwem, dem das wohl nicht passte, gemeldet und die Anzeige somit gelöscht. Die Mail von Kleinanzeigen dazu habe ich glücklicherweise noch als Nachweis vorliegen. Ein Verkauf kam unter dieser Anzeigennummer also gar nicht mehr zu Stande.
Gefordert wird nun die Zahlung von 353,60€ und die Unterzeichnung einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ innerhalb von 14 Tagen.
Der bisherigen Recherche habe ich entnommen, dass man das auf keinen Fall sofort ohne anwaltliche Beratung tun sollte, genauso wenig wie die Kontaktaufnahme mit der Ruhrkanzlei oder dem BVB in Eigenregie.
Klar weiß ich, dass da nicht in Sherlock-Manier rangegangen und der Hintergrund komplett durchleuchtet wird, also wer macht das warum, aber es nervt trotzdem massiv, dass ich als Normalo-Fan, der keinen Cent damit verdienen und sogar jemandem ohne Ticket einen Gefallen tun wollte, nun so zur Kasse gebeten werde.
Den Fall habe ich zwar bereits an die Rechtschutzversicherung (HUK-Coburg) übermittelt, aber da die Zeit etwas drängt und wir auch noch am Wochenende für eine Woche Urlaub machen wollen, stelle ich noch parallel hier die Anfrage, in der Hoffnung, dass ihr irgendwelche Tipps & Tricks habt mit der Sache weiter umzugehen, insbesondere aber auch zwecks Anwaltsempfehlungen. Könnten ggf. noch die Fan- und Förderabteilung oder die Fanhilfe geeignete Anlaufstellen sein?
Ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung und SGG!
Schau mal hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-mit-Vertragsstrafe-BVB--f432068.htmlDu hast zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt (insofern ein nicht exakt gleicher Fall), aber leider ist auch das laut AGB verboten.
Punkt 8.2.a
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Ob die AGB wirksam ist, kann nur ein Richter entscheiden. Da man in der Regel keine Lust auf einen Rechtsstreit hat, geht man eigentlich immer zu einem Anwalt, der das ganze modifiziert und die Strafe vielleicht noch absenkt. Ist ärgerlich, aber kostenlos kommt man wohl eher nicht daraus.
Hast du das nur per Mail bekommen? Dann haben die vielleicht gar keine ladungsfähige Anschrift. Wenn du dir sicher bist, dass sie deine Adresse nicht haben und nicht ermitteln können, könntest du aus dieser Nummer kostenlos herauskommen. Aber am besten nicht auf eigene Faust machen. Besser alles mit nem Anwalt besprechen. Die allerdings auch Geld verdienen wollen.
Die Adresse kann man doch einfach herausbekommen, oder?! Also als Anwalt, der jemandem etwas zur Last legt.
Achtung, nur ChatGPT, keine Rechtsberatung!
1. Hat eBay Kleinanzeigen deine Adresse?
Normalerweise: Nein, es sei denn, du hast sie aktiv angegeben. Standardmäßig erhebt eBay Kleinanzeigen:
• E-Mail-Adresse (Pflicht)
• Telefonnummer (optional)
• PLZ und Ort (für Standortanzeige, kein vollständiger Wohnort)
• Vor- und Nachname (nur bei bestimmten Anfragen oder Verkäufen, z. B. mit Käuferschutz)
Eine vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Stadt) ist keine Pflichtangabe beim Erstellen eines normalen Nutzerkontos.
2. Wann kann deine Adresse bekannt sein?
Deine vollständige Anschrift ist nur bekannt, wenn:
• Du sie freiwillig im Inserat, Chat oder in der Kommunikation mit einem Käufer/Interessenten angegeben hast (z. B. für Versand),
• Du etwas per Versand verkauft hast und im Zuge dessen deine Adresse nennst,
• Du den Käuferschutz / Zahlungsabwicklung nutzt, bei dem Adressdaten unter Umständen weitergegeben werden.
3. Könnte der BVB oder deren Anwalt deine Adresse über eBay Kleinanzeigen bekommen?
Nicht ohne weiteres. Kleinanzeigen.de gibt Nutzerdaten nur auf gerichtliche Anordnung (z. B. im Rahmen einer Strafanzeige oder zivilrechtlichen Klage) weiter. Das passiert nur bei:
• Schweren Fällen (z. B. massenhaftem Schwarzmarkt-Verkauf),
• Betrugsvorwürfen,
• Wenn bereits ein Verfahren läuft und ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Für eine einzelne private Anzeige ohne Weiterverkauf in großer Menge ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht eBay zur Herausgabe deiner Adresse verpflichtet.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
TobiHH, Donnerstag, 31.07.2025, 20:16 (vor 128 Tagen) @ markus
oder die ticketnummer war sichtbar.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
markus, Donnerstag, 31.07.2025, 20:28 (vor 128 Tagen) @ TobiHH
oder die ticketnummer war sichtbar.
Das wäre dumm.
Genauso dumm ist es übrigens, den Barcode sichtbar zu lassen. Da reicht dann theoretisch ein Ausdruck/Screenshot und man kommt damit durchs Drehkreuz.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Westfalenstadio seit 1974, Hessen, Freitag, 01.08.2025, 02:39 (vor 128 Tagen) @ markus
oder die ticketnummer war sichtbar.
Das wäre dumm.Genauso dumm ist es übrigens, den Barcode sichtbar zu lassen. Da reicht dann theoretisch ein Ausdruck/Screenshot und man kommt damit durchs Drehkreuz.
Gibt aber auch Scanner, die das mittlerweile erkennen, die sind aber natürlich eher die Ausnahme als die Regel. Trotzdem natürlich sehr dämlich das öffentlich zu posten
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Ollis, Die A7 rauf und runter ;), Donnerstag, 31.07.2025, 20:05 (vor 128 Tagen) @ Chill-Instructor
Die Adresse kann man doch einfach herausbekommen, oder?! Also als Anwalt, der jemandem etwas zur Last legt.
Aber du hinterlegst bei Kleinanzeigen.de keine Adresse. Wie soll dann ein Anwalt die Adresse herausbekommen?
Es kann eigentlich nur sein, dass auf dem Anzeigenfoto die Sitznummer und Block sichtbar waren und die Mitgliederdaten so ermittelt werden konnte.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 31.07.2025, 19:43 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Lieber Marvin,
als Rechtsanwalt, der andere Rechtsgebiete beackert, der einzig richtige Tipp:
Schau auf die Homepage der für dich zuständigen Rechtsanwaltskammer und suche dir einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
https://www.rak-dus.de/fuer-mandanten/anwaltssuche/
Hamm und Köln haben die Umkreissuche leider abgestellt, das geht dann wahrscheinlich besser per Suchmaschine deiner Wahl.
Noch ein kleiner Hinweis:
Deine RSV zahlt, so sie überhaupt Deckung erteilt, nur die Gebühren nach dem RVG. Es gibt aber durchaus Kollegen, die idR nach Stundensätzen abrechnen. Das würde ich vorab klären. Und ich würde eher nicht die Kollegen nehmen, die mir die RSV empfiehlt.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
moep, Westerwald, Donnerstag, 31.07.2025, 19:17 (vor 128 Tagen) @ .marvin
Aus eigener Erfahrung, damals noch von der Kanzlei Becker und Haumann, inzwischen bestimmt rund 15 Jahre her: der Weiterverkauf als Privatperson ist nicht strafbar. Damals hieß es sogar, dass die in den AGTB beschriebenen maximalen 15% Aufschlag nur für gewerbetreibende gelten (nicht von mir verifiziert). Wenn du zum OP verkauft hast, sowieso egal. Bei mir damals beschränkte man sich dann auf eine Markenrechtsverletzung, da ich leider ein Bild mit BVB Logo in der Anzeige hatte. Hast du das BVB Logo in der Anzeige in Verbindung mit irgend einem Bild genutzt? Oder Borussia Dortmund als Wortmarke? Kurzum: der Weg zum Anwalt lohnt sich.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
quincy123, Donnerstag, 31.07.2025, 21:13 (vor 128 Tagen) @ moep
Das hatte ich so auch, hab einfach damals alles ignoriert - passiert ist außer ein paar "Wenn sie jetzt nicht, DANN..."-Briefe - nichts.
Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf
Feliks, Do West, Donnerstag, 31.07.2025, 21:31 (vor 128 Tagen) @ quincy123
Einzig richtige Vorgehensweise