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Statement zur Entscheidung des Westdeutschen Fußballverbandes (BVB)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 23.09.2025, 16:01 (vor 397 Tagen) @ PaBe

"Wird ein Spieler, der auf der Spielberechtigungsliste steht, nicht innerhalb der nach den Bestimmungen vorgesehenen Frist auf dem Spielberichtsbogen eingetragen, entscheiden im Einzelfall die Rechtsinstanzen des DFB über die Spielwertung oder darüber, ob lediglich eine andere Maßnahme angemessen ist. § 12b) der DFB-Spielordnung bleibt unberührt."

Ja es gibt eine.


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