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Statement zur Entscheidung des Westdeutschen Fußballverbandes (BVB)

yps77, Dienstag, 23.09.2025, 16:52 (vor 319 Tagen) @ Litze80

Die Spielerin war ja grundsätzlich spielberechtigt, nur nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt. Da hat einfach jemand einen kleinen Fehler gemacht, der jedem hätte passieren können. Es ist ja nicht im Sinne des Sports, wenn dieser Flüchtigkeitsfehler jetzt nachher über den Aufstieg entscheiden würde.

Der § 35 (3) Spo/WDFV verlangt ausdrücklich, dass nur Spieler am Spiel teilnehmen, die auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sind.

Wenn das dann im Nachhinein "egal" oder "kleiner Fehler" oder "kann mal passieren" ist - warum existiert der Paragraph dann und wird nicht gestrichen?


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