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Matze_Berlin, Donnerstag, 25.09.2025, 14:58 (vor 183 Tagen) @ Murksknüller

Auch wenn TikTok chinesisch ist, muss man grundsätzlich die Einwilligung von Personen einholen, die auf einem Foto oder Video erkennbar abgebildet sind, weil das deutsche Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) das vorschreibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

So einfach ist das nicht:
Ein Videouploader wie die betroffene Influencerin kann TikTok Funktionen wie "Duette" oder "Reactions" für ihre Vidoes freigeben oder eben deaktivieren.
Ich vermute stark diese Funktionen waren nicht deaktiviert, womit man dann andere User zu Reactions einläd bzw. diese allgemein erlaubt.


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