Einladung zur BVB-MV 2025 (BVB)
Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 14:18 (vor 52 Tagen)
bearbeitet von Giog, Freitag, 17.10.2025, 16:37
Der BVB hat aufgrund des hybriden Formats eine Homepage mit allen relevanten Informationen eingerichtet: https://www.bvb.de/hmv25
Auch für einen schnellen und ggf. dynamischen Überblick über die eingereichten Anträge finde ich das sehr sinnvoll.
In diesem Zusammenhang auch die offizielle Begründung des Antrages des aktuellen Präsidiums über die Erweiterung des Vorstands, die wir hier schon nach Saschas Artikel diskutiert hatten:
Begründung
Dem Ballspielverein Borussia 09 e.V., Dortmund gehören inzwischen über rund 231.000 Mitglieder an. Der Vorstand hat in den zurückliegenden Monaten nicht nur die Professionalisierung der Geschäftsstelle vorangetrieben und hat hier weiteren Handlungsbedarf auch in Bezug auf die Stärkung des personellen Unterbaus ausgemacht. Auch auf Ebene der ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder scheint es sinnvoll zu sein, ein weiteres Vorstandsamt zu schaffen, um den gestiegenen Anforderungen an die Professionalisierung der Vereinsverwaltung künftig stärker und sachgerechter Rechnung zu tragen.
Diese Möglichkeit soll mit der beantragten Satzungsänderung geschaffen werden.
Zwei weitere Anträge des Mitglieds Dirk Kießling sehen eine Altersgrenze für den Vorstand und den Wirtschaftsrat bei 75 Jahren sowie eine Klarstellung hinsichtlich des Vorschlagsrechts des Wahlausschusses vor.
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Frank1299, Freitag, 17.10.2025, 16:43 (vor 52 Tagen) @ Giog
bearbeitet von Frank1299, Freitag, 17.10.2025, 16:46
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Mit dieser (willkürlichen) Altersgrenze wird das Ziel (Erneuerung und Generationenwechsel, ausgewogene Altersstruktur) nicht erreicht, denn es wird nicht verhindert, dass z.B. nur über 60jährige gewählt werden. Deshalb ist es mMn ein klarer Verstoß gegen das AGG.
Eine ausgewogenen Altersstruktur ist nur zu erreichen, wenn man entsprechende Quoten (je Altersgruppe) festlegt - was wiederum anderer Nachteile hätte.
Ein Generationswechsel ist zu erreichen, in dem man die maximale Anzahl an Jahren im Amt festlegt.
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Sascha, Dortmund, Freitag, 17.10.2025, 18:05 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Ich halte das offen gesagt auch für den falschen Weg. Für mich muss man dahin kommen, dass es für eine Wahl zu einem "Wettbewerb der Inhalte" kommt. Wie in Köln, wo drei Teams kandidiert haben. Und wenn dann ein Team mit einem Mitglied Ü75 die Mehrheit der Mitglieder von sich überzeugt, dann ist es so.
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Frank1299, Freitag, 17.10.2025, 20:11 (vor 52 Tagen) @ Sascha
Ich halte das offen gesagt auch für den falschen Weg. Für mich muss man dahin kommen, dass es für eine Wahl zu einem "Wettbewerb der Inhalte" kommt. Wie in Köln, wo drei Teams kandidiert haben. Und wenn dann ein Team mit einem Mitglied Ü75 die Mehrheit der Mitglieder von sich überzeugt, dann ist es so.
Eben. Für mich zählen auch die Inhalte, aber wenn ein Mitglied meint, er/sie wählt nach Alter, dann können die das ja machen. Ist dann aber ein schlechter Grund, einfach Menschen von Ämtern auszuschließen, nur (!) weil diese zu alt sind. Im Übrigen wirft das echt ein schlechtes Bild auf den BVB, wenn das die Runde in den Medien macht.
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markus, Freitag, 17.10.2025, 20:46 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Ich halte das offen gesagt auch für den falschen Weg. Für mich muss man dahin kommen, dass es für eine Wahl zu einem "Wettbewerb der Inhalte" kommt. Wie in Köln, wo drei Teams kandidiert haben. Und wenn dann ein Team mit einem Mitglied Ü75 die Mehrheit der Mitglieder von sich überzeugt, dann ist es so.
Eben. Für mich zählen auch die Inhalte, aber wenn ein Mitglied meint, er/sie wählt nach Alter, dann können die das ja machen. Ist dann aber ein schlechter Grund, einfach Menschen von Ämtern auszuschließen, nur (!) weil diese zu alt sind. Im Übrigen wirft das echt ein schlechtes Bild auf den BVB, wenn das die Runde in den Medien macht.
Es käme ja darauf an, ob es einen sachlichen Grund gibt. In der Begründung steht u.a.:
„Erneuerung und Generationenwechsel: Die Regelung schafft Raum für jüngere Mitglieder,
Verantwortung zu übernehmen, und sorgt für eine ausgewogene Altersstruktur in den Ver-
einsorganen.“
Das klingt zunächst vernünftig. Faktisch verhindert jedoch schon die Tatsache, dass es sich um ein Ehrenamt handelt, dass jüngere Mitglieder, die in den meisten Fällen einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, den Posten übernehmen können. Es müsste ähnlich geregelt sein wie bei anderen Ehrenämtern, etwa bei der Feuerwehr oder als Schöffe, bei denen ein Verdienstausfall kompensiert wird.
Nimmt man beispielsweise einen Aufwand von 20 Stunden pro Woche an, könnte ein jüngerer Vereinsvorsitzender seine Arbeitszeit entsprechend reduzieren und weiterhin seinem Beruf nachgehen. Die verbleibenden 16–20 Stunden könnte der Verein als Verdienstausfall ausgleichen. Ein Verein mit über 200.000 zahlenden Mitgliedern sollte sich das leisten können.
Dass also kaum jüngere Mitglieder auf solchen Posten sitzen, liegt weniger daran, dass ältere die Jüngeren blockieren. Vielmehr sind jüngere aus finanziellen Gründen faktisch ausgeschlossen.
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Sascha, Dortmund, Freitag, 17.10.2025, 21:11 (vor 52 Tagen) @ markus
Naja, wer in einem Alter von 40 bis 50 schon das notwendige Standing hat, um überhaupt schon realistische Chancen zu haben, als Vorsitzender gewählt zu werden, muss eh schon ein enormes Pensum ehrenamtlicher Arbeit im Verein leisten. Da dürfte das auch keine unüberwindliche Hürde mehr sein.
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markus, Samstag, 18.10.2025, 06:12 (vor 52 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von markus, Samstag, 18.10.2025, 06:20
Naja, wer in einem Alter von 40 bis 50 schon das notwendige Standing hat, um überhaupt schon realistische Chancen zu haben, als Vorsitzender gewählt zu werden, muss eh schon ein enormes Pensum ehrenamtlicher Arbeit im Verein leisten. Da dürfte das auch keine unüberwindliche Hürde mehr sein.
Vielleicht bedeuten unterschiedliche Positionen auch unterschiedliche zeitliche Umfänge. Wenn sich das im Rahmen hält und man mit zwei Stunden am Abend pro Woche auskommt und nur gelegentlich ein Samstag dazukommt, lässt sich das sicher gut vereinbaren.
Allerdings wurde Lunow zum Beispiel schon dafür kritisiert, dass er zu wenig Präsenz zeige. Das dürfte aber daran liegen, dass er nach wie vor einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht.
Wenn der Anspruch besteht, dass ein Amt innerhalb des e.V. in größerem Umfang ausgeübt wird oder es erforderlich ist, während der regulären Arbeitszeit Präsenz zu zeigen, erscheint mir ein Verdienstausgleich sinnvoll. Der bvb e.V. ist ja kein kleiner Taubenzüchterverein. Das ist eine größere Nummer.
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Sascha, Dortmund, Samstag, 18.10.2025, 08:35 (vor 51 Tagen) @ markus
Die Kritik an Lunow wegen der Präsenz kam ja nicht von den Mitgliedern...
Ne, also mit zwei Stunden pro Woche, wirst du niemals ein entsprechendes Standing aufbauen können. Da musst du einfach eine Person sein, die jeder kennt und sich in vielen Position hervorgetan hat.
Ich würde sogar fast sagen, dass viele Abteilungsmitglieder so engagiert sind, dass ihr Wochenpensum mindestens dem des Vorstands entspricht.
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stfn84, Köln, Freitag, 17.10.2025, 17:29 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Also das AGG muss man da mE nicht bemühen.
Natürlich kann man aber die Frage stellen was denn nun 75 zur Zielgröße machen soll.
Bezogen auf das Präsidentenamt handelt es sich (mittlerweile)um ein (zeit-)intensives Ehrenamt. Das wird man wohl eher nicht vor dem Renteneintritt mit einer normalen Berufstätigkeit anstreben können.
Also ist der Startpunkt für eine „Karriere“ als Präsident womöglich erst mit 67, 68 oder 69 Jahren gegeben oder dank einer gut bezahlten Karriere auch früher möglich.
Alternativ muss man Strukturen schaffen die es ermöglichen parallel zur Berufstätigkeit das Amt auszuüben oder eben eine Entlohnung anbieten. Das bringt aber auch Folgeprobleme mit sich.
Jedes System hat ein Für und Wider.
Man könnte natürlich auch die Amtszeiten begrenzen und sagen, dass es nach 2 oder 3 Amtszeiten vorbei ist.
Andererseits hätte es dann eben nie die Kontinuität wie mit Rauball gegeben, die ein Großteil der Mitglieder in vielerlei Hinsicht doch gerne als Idealzustand definiert hat.
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SauerländischerBonner, Freitag, 17.10.2025, 18:04 (vor 52 Tagen) @ stfn84
> Andererseits hätte es dann eben nie die Kontinuität wie mit Rauball gegeben, die ein Großteil der Mitglieder in vielerlei Hinsicht doch gerne als Idealzustand definiert hat.
Für mich ist es kein Idealzustand gewesen, dass uns Reinhard Rauball kontinuierlich (3 Mal) vor der Pleite retten musste. ;)
Ich halte von einer Altersbegrenzung nichts, von einer Amtszeitbegrenzung sehr viel. Als absolutes Musterbeispiel möchte ich Gerhard Mayer-Vorfelder anführen. Der war nicht dement, nur für den Verein viel zu lange im Amt.
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stfn84, Köln, Freitag, 17.10.2025, 18:13 (vor 52 Tagen) @ SauerländischerBonner
> Andererseits hätte es dann eben nie die Kontinuität wie mit Rauball gegeben, die ein Großteil der Mitglieder in vielerlei Hinsicht doch gerne als Idealzustand definiert hat.
Für mich ist es kein Idealzustand gewesen, dass uns Reinhard Rauball kontinuierlich (3 Mal) vor der Pleite retten musste. ;)
Möglicherweise meinte ich etwas anderes?! ;-)
Ich halte von einer Altersbegrenzung nichts, von einer Amtszeitbegrenzung sehr viel. Als absolutes Musterbeispiel möchte ich Gerhard Mayer-Vorfelder anführen. Der war nicht dement, nur für den Verein viel zu lange im Amt.
Ich halte es auch für besser die Amtszeit zu begrenzen als eine Altersgrenze zu bemühen.
Es wäre dann halt nur fraglich ob man die Amtszeiten in Gänze oder aneinandergereiht beschränken mag. Aber das wird ja (bisher) nicht beantragt.
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SauerländischerBonner, Freitag, 17.10.2025, 18:24 (vor 52 Tagen) @ stfn84
Ich halte es auch für besser die Amtszeit zu begrenzen als eine Altersgrenze zu bemühen.
Es wäre dann halt nur fraglich ob man die Amtszeiten in Gänze oder aneinandergereiht beschränken mag. Aber das wird ja (bisher) nicht beantragt.
Ich wäre auch für eine Ausnahmeregelung (die in unserer Vereinsgeschichte hoffentlich nie wieder erforderlich sein wird) zu haben, aber der Grundsatz sollte nach meiner Meinung eine Amtszeitbegrenzung sein. Was beantragen angeht, haben wir ja noch ein bisschen Zeit.
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simie, Krefeld, Freitag, 17.10.2025, 17:14 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Altersgrenzen an sich sind erst einmal kein Problem für das AGG. Sie müssen halt begründet sein. Das dürfte in diesem Fall jedoch kein Problem sein.
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Frank1299, Freitag, 17.10.2025, 20:00 (vor 52 Tagen) @ simie
Altersgrenzen an sich sind erst einmal kein Problem für das AGG. Sie müssen halt begründet sein. Das dürfte in diesem Fall jedoch kein Problem sein.
Bei den ersten beiden Sätzen = volle Zustimmung. Den letzten Satz sehe ich jedoch anders.
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Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 16:51 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
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Frank1299, Freitag, 17.10.2025, 19:58 (vor 52 Tagen) @ Giog
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
Ich halte es aus folgende Grund für anwendbar:
§ 18 AGG:
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer
1.
Tarifvertragspartei,
2.
Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder die eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich innehat, wenn ein grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht,
sowie deren jeweiligen Zusammenschlüssen.
----
Die wichtigen Passagen habe ich fett markiert.
Und, wenn das AGG vorliegt, ist es mMn ein klarer Verstoß, weil kein (vernünftiger und nachvollziehbarer) Sachgrund vorliegt, der ü 75jährige ausschließt. Doch selbst wenn das AGG nicht zutreffen sollte, kommt § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (wegen eines Verstoßes gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung; kannst du hier nachlesen: https://openjur.de/u/2347723.html)
Davon mal abgesehen: Geht das durch, dürfte das echt miese Schlagzeilen (vollkommen zu Recht) geben. Wenn das keine Altersdiskriminierung ist, dann weiß ich nicht, was sonst eine ADK sein soll.
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Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 20:52 (vor 52 Tagen) @ Frank1299
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
Ich halte es aus folgende Grund für anwendbar:§ 18 AGG:
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer
1.
Tarifvertragspartei,
2.
Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder die eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich innehat, wenn ein grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht,sowie deren jeweiligen Zusammenschlüssen.
----
Die wichtigen Passagen habe ich fett markiert.
Und, wenn das AGG vorliegt, ist es mMn ein klarer Verstoß, weil kein (vernünftiger und nachvollziehbarer) Sachgrund vorliegt, der ü 75jährige ausschließt. Doch selbst wenn das AGG nicht zutreffen sollte, kommt § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (wegen eines Verstoßes gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung; kannst du hier nachlesen: https://openjur.de/u/2347723.html)
Davon mal abgesehen: Geht das durch, dürfte das echt miese Schlagzeilen (vollkommen zu Recht) geben. Wenn das keine Altersdiskriminierung ist, dann weiß ich nicht, was sonst eine ADK sein soll.
Nur ganz kurz: weder halte ich eine überragende Machtstellung im sozialen Bereich für einschlägig, noch ist es so, dass man eine Altersgrenze nicht sachlich begründen könnte. Sie ist schließlich auch in vielen anderen Zusammenhängen (z.B. öffentliche Ämter) nichts Neues.
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markus, Freitag, 17.10.2025, 17:29 (vor 52 Tagen) @ Giog
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
Es widerspricht allerdings dem Grundwertekodex. Das Alter wird dort ausdrücklich als schützenswertes Merkmal genannt.
Ein „diskriminierungsfreies Zusammenleben und Auftreten“ soll Teil des Selbstverständnisses sein.
Man kann das leicht verdeutlichen: Ersetzt man das Alter durch ein anderes der genannten Merkmale – etwa Hautfarbe oder Geschlecht – würde eine solche Regelung sofort befremdlich wirken.
Selbst wenn man mit einem sachlichen Grund argumentieren wollte, sprechen zwei Punkte dagegen:
Der Wahlausschuss kann ohnehin jüngere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Mitglieder können ebenfalls frei entscheiden, wem sie ihre Stimme geben.
Wenn sich aber ein 75-Jähriger findet, der besser geeignet ist als der zweitbeste 30-Jährige, warum sollte man ihn per Satzung ausschließen?
Gibt es das Problem überhaupt? Hat in der Vergangenheit überhaupt mal jemand mit über 75 kandidiert?
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Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 17:40 (vor 52 Tagen) @ markus
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
Es widerspricht allerdings dem Grundwertekodex. Das Alter wird dort ausdrücklich als schützenswertes Merkmal genannt.
Ein „diskriminierungsfreies Zusammenleben und Auftreten“ soll Teil des Selbstverständnisses sein.Man kann das leicht verdeutlichen: Ersetzt man das Alter durch ein anderes der genannten Merkmale – etwa Hautfarbe oder Geschlecht – würde eine solche Regelung sofort befremdlich wirken.
Merkwürdiges Argument. Eine Differenzierung anhand des Alters hat ja offensichtlich eine sachliche Komponente, die bei Merkmalen wie Hautfarbe oder Geschlecht gerade nicht vorliegt. Oder siehst du das anders?
Selbst wenn man mit einem sachlichen Grund argumentieren wollte, sprechen zwei Punkte dagegen:
Der Wahlausschuss kann ohnehin jüngere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Mitglieder können ebenfalls frei entscheiden, wem sie ihre Stimme geben.Wenn sich aber ein 75-Jähriger findet, der besser geeignet ist als der zweitbeste 30-Jährige, warum sollte man ihn per Satzung ausschließen?
Gibt es das Problem überhaupt? Hat in der Vergangenheit überhaupt mal jemand mit über 75 kandidiert?
Im aktuellen Wirtschaftsrat würde das doch bereits drei Personen betreffen.
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markus, Freitag, 17.10.2025, 17:56 (vor 52 Tagen) @ Giog
Die Altersgrenze von 75 Jahren halte ich für falsch, diskriminierend und darüber hinaus auch noch für einen klaren (!) Verstoß gegen das AGG.
Ich würde das AGG in dieser Konstellation noch nicht einmal für anwendbar halten, geschweige denn pauschal einen "klaren" Verstoß annehmen.
Es widerspricht allerdings dem Grundwertekodex. Das Alter wird dort ausdrücklich als schützenswertes Merkmal genannt.
Ein „diskriminierungsfreies Zusammenleben und Auftreten“ soll Teil des Selbstverständnisses sein.Man kann das leicht verdeutlichen: Ersetzt man das Alter durch ein anderes der genannten Merkmale – etwa Hautfarbe oder Geschlecht – würde eine solche Regelung sofort befremdlich wirken.
Merkwürdiges Argument. Eine Differenzierung anhand des Alters hat ja offensichtlich eine sachliche Komponente, die bei Merkmalen wie Hautfarbe oder Geschlecht gerade nicht vorliegt. Oder siehst du das anders?
Ich habe ja gleich im nächsten Satz angedeutet, dass man mit einem sachlichen Grund eine zulässige Regelung treffen kann und dann Gründe genannt, die dagegen sprechen.
Selbst wenn man mit einem sachlichen Grund argumentieren wollte, sprechen zwei Punkte dagegen:
Der Wahlausschuss kann ohnehin jüngere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Mitglieder können ebenfalls frei entscheiden, wem sie ihre Stimme geben.Wenn sich aber ein 75-Jähriger findet, der besser geeignet ist als der zweitbeste 30-Jährige, warum sollte man ihn per Satzung ausschließen?
Gibt es das Problem überhaupt? Hat in der Vergangenheit überhaupt mal jemand mit über 75 kandidiert?
Im aktuellen Wirtschaftsrat würde das doch bereits drei Personen betreffen.
Und wenn alle drei geistig noch fit sind und es keine gleich geeigneten, jüngeren Kandidaten gibt?
Ich bin da auch bei Stefan: Deutlich jüngere Kandidaten wirst du für so ein Ehrenamt kaum gewinnen können, sofern sie nicht finanziell unabhängig sind. Wenn wir das normale Renteneintrittsalter von 67 als Maßstab nehmen und es dann noch ein bis zwei Jahre bis zur nächsten MV dauert, reden wir über 68 bis 69 Jahre als frühesten Zeitpunkt.
Soll das dann wirklich nur bis 75 gehen? Zumal absehbar ist, dass sich das Renteneintrittsalter weiter nach hinten verschieben wird. Wenn du ehemaliger Fußballprofi oder Geschäftsführer bist, ist das etwas anderes. Aber für jemanden aus der Fanszene, der während seiner Laufbahn nur ein normales Gehalt verdient, ist das schwierig.
Ich bin ebenfalls für eine deutliche Verjüngung. Aber die erreicht man vermutlich nicht mit einer Altersgrenze, sondern mit einer Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Gehalt richtet, das man ansonsten verdienen würde.
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stfn84, Köln, Freitag, 17.10.2025, 17:36 (vor 52 Tagen) @ markus
Sagen wir es doch mal anders:
Vermutlich hätte 2022 keine Mehrheit ein Problem mit einer erneuten Kandidatur von Rauball gehabt.
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Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 17:42 (vor 52 Tagen) @ stfn84
Sagen wir es doch mal anders:
Vermutlich hätte 2022 keine Mehrheit ein Problem mit einer erneuten Kandidatur von Rauball gehabt.
...der aus Gründen, die wir hier nicht im Detail ausführen müssen, ja vermutlich sogar ein gutes Beispiel für die Sinnhaftigkeit einer Altersgrenze darstellt.
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stfn84, Köln, Freitag, 17.10.2025, 17:48 (vor 52 Tagen) @ Giog
Natürlich.
Aber die Altersgrenze ist beim Einen eben bereits ab 65 sinnvoll und beim Anderen eben erst ab 80.
Ich finde das per se willkürlich und fände es gekoppelt an das Renteneintrittsalter noch am ehesten für argumentierbar.
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Giog, Mittelhessen, Freitag, 17.10.2025, 17:51 (vor 52 Tagen) @ stfn84
Ja, mag sein. Da greift aber das hier an anderer Stelle vorgebrachte Argument, dass wir bei solchen Ämtern ohnehin über einen sehr eingeschränkten Personenkreis reden, der dafür in Frage kommt. Das Rentenalter würde den Personenkreis vermutlich noch über Gebühr weiter einschränken. Aber es ist wie es ist, die Mitglieder müssen jetzt eben über 75 Jahre abstimmen und sich dazu eine Meinung bilden.
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SauerländischerBonner, Freitag, 17.10.2025, 18:17 (vor 52 Tagen) @ Giog
Aber es ist wie es ist, die Mitglieder müssen jetzt eben über 75 Jahre abstimmen und sich dazu eine Meinung bilden.
Ich verstehe die heftige Diskussion über die Altersgrenze nicht. Seid ihr ernsthaft besorgt, dass BVB-Mitglieder sich einen erkennbar dementen Präsidenten wählen?
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Sascha, Dortmund, Freitag, 17.10.2025, 18:24 (vor 52 Tagen) @ SauerländischerBonner
Aber es ist wie es ist, die Mitglieder müssen jetzt eben über 75 Jahre abstimmen und sich dazu eine Meinung bilden.
Ich verstehe die heftige Diskussion über die Altersgrenze nicht. Seid ihr ernsthaft besorgt, dass BVB-Mitglieder sich einen erkennbar dementen Präsidenten wählen?
Ich würde eher vermuten, dass man es inhaltlich schwierig werden kann, wenn der Präsident des Vereins eine Generation älter ist als im Schnitt die Mitgliedschaft.
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SauerländischerBonner, Freitag, 17.10.2025, 18:41 (vor 52 Tagen) @ Sascha
Ich würde eher vermuten, dass man es inhaltlich schwierig werden kann, wenn der Präsident des Vereins eine Generation älter ist als im Schnitt die Mitgliedschaft.
Aber das ist doch das Gute am Verein, die (auch jungen) Mitglieder wählen ihren Häuptling. Ich habe bei uns keine Sorge, dass die Vereinsmitglieder gegen ihren Willen abstimmen. Und wenn das Vereinsrudel einen Silberrücken wählt, dann hat das sicher viele und/oder auch gute Gründe.
Die kleine Diskussionsrunde hier lässt mich hoffen, dass die nächste Mitgliederversammlung den Verein ein wenig nach vorne bringt.
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Sascha, Dortmund, Freitag, 17.10.2025, 14:34 (vor 52 Tagen) @ Giog
bearbeitet von Sascha, Freitag, 17.10.2025, 14:47
Ich sage es mal so: diese Begründung wirkt auf mich jetzt nicht unbedingt so, als wollte man mit aller Macht den vierten Posten durchbringen.
Die Begründung besteht aus vier Sätzen, von denen zwei gar nichts mit dem Antrag zu tun haben, sondern sich auf veränderte Anforderungen für die "operativen Ebenen" darunter beziehen. Der letzte Satz ist einfach nur die Ankündigung, das man das jetzt beantragt.
Letztendlich besteht die inhaltliche Begründung also aus einem Satz, der dann auch noch mit "scheint sinnvoll zu sein" wörtlich so abgeschwächt ist, als wäre man selber nicht vollends von dieser Notwendigkeit überzeugt.
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stfn84, Köln, Freitag, 17.10.2025, 16:26 (vor 52 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von stfn84, Freitag, 17.10.2025, 16:37
Für mich ist das schon eine arg selektive Wahrnehmung.
Wenn man (damit bist nicht Du im Einzelfall gemeint; ich kenne deine Meinung dazu nicht) im eV einen gut dotierten Posten mit dem Hinweis auf die Anzahl der Mitglieder als ausreichend begründet ansieht, ist der Verweis auf die Mitglieder und der daraus erwachsenden Komplexitätssteigerung bei einem ehrenamtlichen Mandat lediglich unnützes Intro.
Wenn es zu hart formuliert ist würde es sehr gerne und sehr schnell als Besserwisserei vom Alleinentscheider und Machtmensch Aki geframed. (Edit: obwohl der den Antrag ja gar nicht stellt)
Wird es (vermeintlich) zu weich (und mit Spielraum) beschrieben ist es eigentlich gar nicht gewollt.
Es ist doch toll, dass man sich bereits einige Wochen vor der MV nun ein Bild von den Anträgen machen kann. Die Motive werden doch eh subjektiv geframed (siehe hier). Bekommt der Antrag eine Mehrheit wird es umgesetzt, ansonsten fällt es eben durch.
Das subjektive Framing drumherum hat aber nun wenig mit den Inhalten zu tun.
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nico36de, Ruhrgebiet, Freitag, 17.10.2025, 18:49 (vor 52 Tagen) @ stfn84
Das subjektive Framing drumherum hat aber nun wenig mit den Inhalten zu tun.
Und deins schon? Oder aus welchem Grund sonst hast du dich bemüßigt gefühlt, bei anderen ein solches Framing in deren Aussagen hineinzuinterpretieren?