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LTO - Ausschluss der Eintracht-Fans verstößt gegen EU-Recht (Fußball und Sport allgemein)

majae, Muc, Freitag, 31.10.2025, 12:45 (vor 91 Tagen) @ MarcBVB

Und weil sich da zwei oder von mir aus auch dreißig daneben benommen haben, rechtfertigt das eine solche Kollektivstrafe? Ich glaube nicht.

Du wirst bei deiner "dreißig" mindestens noch eine 0 hinten dran hängen können.


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