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Dauerkarte "vererbbar"? (BVB)

VM ⌂, Lüdinghausen, Dienstag, 09.12.2025, 07:03 (vor 3 Tagen) @ Stefan_1979

Einmal die Abtretungserklärung ausfüllen lassen.

Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind.


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