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Dauerkarte "vererbbar"? (BVB)

yps77, Dienstag, 09.12.2025, 07:12 (vor 317 Tagen) @ VM

Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen

Kurz zum Verständnis: Das heißt, wenn der Vertrag zwei Karten umfasst, dann müssen auch beide auf dieselbe (verwandte) Person überschrieben werden? Und nicht aufgeteilt auf zwei Personen?

Bei uns wird das auch eines Tages anstehen, Eltern haben zwei DK (beide auf den Namen unseres Vaters), die irgendwann mein Bruder und ich übernehmen wollen.


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