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Süstribüne boykottiert Bergamo (BVB)

Leo-1909, Dortmund, Dienstag, 24.02.2026, 19:46 (vor 238 Tagen) @ MarcBVB

Doch, mein Lieber, das stimmt. Das sind nämlich frustrierte Aufwendungen.


Auch diese wären übrigens erstattungsfähig (im engen Rahmen). Und angesichts der Verletzung der Grundfreiheiten der EU dürfte ein entsprechender Anspruch gegeben sein.

Dafür, dass du vorhin noch geschrieben hast, beim Staatshaftungsrecht seist du raus, lehnst du dich jetzt aber ganz schön weit aus dem Fenster.


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