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Süstribüne boykottiert Bergamo (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 24.02.2026, 18:26 (vor 238 Tagen) @ Leo-1909

Wie ist das rechtlich?

Hat man Schadensersatzanspruch für den Flug und die verfallene Karte?

Nee, eher nicht. Der verpasste Flug und das verfallene Ticket sind kein Schaden im rechtlichen Sinne.

Das stimmt so nicht. Sorry, aber das ist einfach falsch.

https://www.lecturio.de/mkt/jura-magazin/schadensausgleich-polizei-und-ordnungsrecht/


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