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Seltsam, oder überlese ich es? (BVB)

Murksknüller, Brühl/Rheinland, Freitag, 20.03.2026, 12:29 (vor 55 Tagen) @ Motzki09

Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Spieler voll geschäftsfähig, kann also eigenständig Verträge (Handy, Miete, Bank) abschließen. Vorher gibt es bei Profi-Aspiranten oft einen sogenannten Fördervertrag, der bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen dem Minderjährigen und Verein abgeschlossen wird; der Abschluss bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also im Regelfall der Eltern. Der Fördervertrag wird oft am 18. Geburtstag in einen normalen Profivertrag umgewandelt, der in dem Fördervertrag vorformuliert worden ist...


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