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RN: Karetsas beim Medizincheck (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Mittwoch, 29.07.2026, 20:22 (vor 78 Tagen) @ quincy123

Es sei denn, es gibt eine Vollmacht, oder?

Es ist festgelegt, welche Vertragsumfänge z.B. ein Prokurist unterschreiben darf.

Spieler- und Trainerverträge gehören nicht dazu.

Die Geschäftsführer vertreten sich nach genau festgelegten Regeln. Einen weitergehenden Bedarf gibt es dadurch nicht.


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