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RN: Karetsas beim Medizincheck (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Mittwoch, 29.07.2026, 11:49 (vor 78 Tagen) @ Will Kane

Die Rechtsform lässt für die Rechtsverbindlichkeit nur die Vertragsunterzeichnungen durch die Geschäftsführung zu.

Man kann wenn man will auch einen Direktor mit unterschreiben lassen, aber für die Rechtsverbindlichkeit ist immer die Unterschrift der Geschäftsführung notwendig.

Theoretisch müssten zwei Geschäftsführer sogar noch vor Ort sein.

:-)

Gruß

CHS


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