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Niebaum in den RN (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 02.10.2026, 16:58 (vor 1 Stunden, 21 Minuten) @ nico36de

weil die Staatsanwaltschaft darin kein strafrechtlich relevantes Verhalten gesehen hat.


u.U vielleicht auch, weil die StA oder anschließend das Gericht bei bestimmten Personen solches nicht so gut erkennen kann wie bei anderen.

Wenn ein Bundesligaspieler z.B. ein wenig (bzw. ein wenig mehr) zu schnell mit dem Auto unterwegs war, dann kann es schon sein, dass der Arme, der ja sooooo sehr auf sein Auto angewiesen ist, seinen Führerschein trotz mit Gutachten festgestellter Ordnungsmäßigkeit der Messung nicht abgeben muss. Andere trotz deutlich niedrigeren Geschwindigkeiten aber schon. Auch wenn die sich im Gegensatz zu dem Balltreter keinen Fahrer für die dringend erforderlichen Fahrten leisten könnten.

Das würde mich jetzt tatsächlich wundern. Wir reden hier doch über ein gerichtliches Verfahren, oder? Also bei der Bußgeldstelle bekommst du das ja zumeist noch hin, dass die das Bußgeld mal 2 oder 4 nehmen und dafür das Fahrverbot kippen, wenn du die Litanei vom Arbeitsplatzverlust bringst. Aber das OLG Düsseldorf haut dir das regelmäßig um die Ohren, wenn du das beim Amtsgericht schaffst, weil die StA ja in die Beschwerde gehen kann und das OLG der Ansicht ist, dass man sich dann halt nen Fahrer nehmen muss.


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