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Wahlrecht weiterhin erst ab 18 (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 27.10.2026, 13:02 (vor 13 Stunden, 13 Minuten) @ markus

Es wäre aus juristischer Sicht problemlos möglich, das aktive Wahlrecht in der Vereinssatzung rechtssicher auf 16 Jahre festzulegen, was in etlichen Vereinen auch so gehandhabt wird. Theoretisch wäre sogar eine Absenkung auf ein noch niedrigeres Alter möglich, wobei das dann einige Dinge in der Praxis tatsächlich verkomplizieren kann.


"Es kommt darauf an"


Ja. Es kommt darauf an, ob man einen Justiziar hat, der etwas umsetzen möchte, oder permanent nur Bedenken anmeldet, warum etwas nicht möglich sein könnte...


Manchmal haben Juristen mit ihren Bedenken eben doch recht. Andreas Scheuer wollte damals auch unbedingt die Pkw-Maut durchdrücken und hat alle Bedenken weggewischt.

Sorry, aber diese Diskussion ist wieder so dämlich und anstrengend. Was zum Teufel hat fucking Andi Scheuer mit dem Wahlalter bei Borussia Dortmund zu tun?

Man kann sich natürlich als Jurist immer nebulös hinter diesem leidigen "kommt drauf an, KANN man so sehen" zurückziehen und sich dabei selbst von einer einfachen kurzen Antwort entbinden (dafür brauche ich aber auch keine 10 Jahre Jura studieren studieren) - oder man stellt ganz nüchtern fest, dass ein niedrigeres Wahlalter als 18 Jahre in eingetragenen Vereinen völlig üblich ist und sich Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft von Minderjährigen im eingetragenen Verein ganz überwiegend nur um die Frage der Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Rahmen des Vereinsbeitritts als Rechtsgeschäft drehen und sich allenfalls noch aufgrund Haftungsfolgen beim passiven Wahlrecht Fragen stellen. Its not that deep. Vielleicht schaffen wir es mal, inhaltlich das Für und Wider des Wahlalters abzuwägen, anstatt wie so komplette Vollboomer-Berufspolitiker irgendwelche quatschigen Rechtsgelehrten-Gespräche ohne jeglichen Erkenntnisgewinn zu führen. Es nervt wirklich.


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