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Hier zur Originalmeldung der FA zu Nmecha (BVB)

DieRoteKarteZahlIch, UK, Sonntag, 08.11.2026, 15:18 (vor 22 Minuten) @ bambam191279

Unabhängig von der religiösen Spinnerei: Wenn der Verein Nmecha bestrafen will, kann er das jederzeit antun. Man könnte ihn jederzeit auf der Bank oder der Tribüne parken, wenn er damit nicht aufhört. Und dagegen kann er dann nicht klagen.

Da bin ich mir nicht sicher. Er könnte etwa argumentieren, dass er seiner Sicht nach beim BVB Nachteile erfahren habe, da er von seinem Grundrecht seinen "Glauben privat und öffentlich zu leben, wie durch Gebete, Gottesdienste, religiöse Kleidung oder Bräuche" Gebrauch mache. Ein Gericht könnte dies dann prüfen.


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