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Das Problem spitzt sich zu (BVB)

Ulrich, Sonntag, 08.11.2026, 15:28 (vor 26 Minuten) @ Scherben

Mittlerweile wirbt ‚Ballers in God‘ in den sozialen Medien mit vier unserer Spieler (Nmecha, Karetsas, Silva, Chukwuemeka). Dafür nutzt die Organisation u. a. Fotos ihrer Gebetskreise vor und nach den Spielen, auf denen die Spieler Vereinskleidung tragen (das Problem sind NICHT die Gebete, sondern die Verwertung dieser Fotos). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verein keinen Hebel hat, um zu verhindern, dass diese Spieler in BVB-Kleidung für die Werbung von ‚Ballers in God‘ genutzt werden.


Was soll man als Verein denn für Hebel haben, sofern diese Organisationen nicht verboten sind? Es wird wohl kaum ein entsprechender Passus im Vertrag stehen.

Der Hebel dürfte sein, dass die Spieler in den Trikots ihrer Vereine auftreten und so eine Verbindung zu diesen Vereinen herstellen. Was man als Privatperson macht ist das eine, aber das, was man in der Rolle als Angestellter eines Clubs macht, eine andere. Ich vermute, hier dürfte es bereits arbeitsrechtliche Urteile geben, z.B. bei Teilnahmen an Demonstrationen extremistischer Gruppen, etc. mit Firmenkleidung mit deutlich erkennbarem Logo, in Dienstuniform, etc.


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