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Wer kennt sich aus ? (Sonstiges)

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 02:25 (vor 669 Tagen)

Ich weiß das es nicht gerne hier gesehen wird aber nach stundenlanger Recherche komme ich nicht weiter. Deswegen versuche ich es hier.
Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert. Die betreiben mehrere Mietobjekte in Deutschland auch im Ruhrgebiet Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen um nur einige zu nennen.
Ich habe nur die spärliche Information das in Berlin keiner mehr von der Firma ist. Weiß jemand wie in einem solchen Fall das Procedere ist. Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und hier bei mir auf dem Dorf ist das alles nicht so einfach an die richtigen Leute zu kommen.
Ich selbst bin ja gesundheitlich auch ein bisschen eingeschränkt.
Wir hatten wohl bis vor paar Monaten einen Verwalter der ist aber von sich aus abgesprungen und hat auch keinen Kontakt mehr zu der Firma.

Vielen Dank
Michael

@Garum - Tagesschau zur Adler Group

Habakuk, OWL, Montag, 29.08.2022, 19:03 (vor 606 Tagen) @ Garum

Ich kenne mich in der Thematik nicht aus und weiß auch nicht, wie deine persönliche Situation in der Geschichte ist, aber heute findet sich auf tagesschau.de ein Beitag zur Adler Group. Vielleicht steht da ja für dich etwas drin, was du noch nicht weißt. Womögich wird das Ganze heute ja auch noch mal in den Tagesthemen durchleuchtet. In jeden Fall weiterhin viel Glück in der Angelegenheit!

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/adler-group-faq-101.html

Vermieter wieder aufgetaucht

Garum, Bornum am Harz, Montag, 29.08.2022, 19:19 (vor 606 Tagen) @ Habakuk

Ich kenne mich in der Thematik nicht aus und weiß auch nicht, wie deine persönliche Situation in der Geschichte ist, aber heute findet sich auf tagesschau.de ein Beitag zur Adler Group. Vielleicht steht da ja für dich etwas drin, was du noch nicht weißt. Womögich wird das Ganze heute ja auch noch mal in den Tagesthemen durchleuchtet. In jeden Fall weiterhin viel Glück in der Angelegenheit!

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/adler-group-faq-101.html

Danke. Ich hatte noch gar nicht den neusten Stand berichtet. Seit einem Monat haben wir eine neue Hausverwaltung. Bin ja mal gespannt was jetzt so passiert. Kommt aus Chemnitz.

Neuste Entwicklung bei meinem Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Sonntag, 14.05.2023, 11:56 (vor 348 Tagen) @ Garum
bearbeitet von Garum, Sonntag, 14.05.2023, 11:59

für alle die es interessiert. Nach den es so viel Anteilnahme gab möchte ich euch mal wieder auf den neusten Stand bringen.
Bei uns selber hat sich nichts getan alle Anfragen an die neue Verwaltung fruchtlos.
Nach jüngsten Recherchen wurden wie wohl an eine Firma in Luxemburg verkauft und sind zur Zeit ohne Geschäftsführer. Von den Mietern eines andern Objektes (Nachrodt-Wiblingwerde) würden Mietrückstände gefordert die es nicht gab und es wurde mit Kündigungen gedroht.
Es bleibt weiter spannend, werde mich im laufe der Woche mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzten.

Anscheinend neuer Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 20.07.2023, 11:07 (vor 282 Tagen) @ Garum

Seit über einem Jahr habe ich einen neuen Vermieter "Birger Dehne" hat wohl auch was mit Belvona zu tun, die wohl auch Häuser in Dortmund und auch sonst im Revier besitzen. Nach einiger Recherche habe ich das Gefühl ich komme vom Regen in die Traufe.
Allerdings bin ich echt erstaunt was in Deutschland so alles fast legal möglich ist, bei den ganzen Firmengeflechten blickt ja kaum noch einer durch.

Vermieter wieder aufgetaucht

Habakuk, OWL, Montag, 29.08.2022, 19:25 (vor 606 Tagen) @ Garum

Danke. Ich hatte noch gar nicht den neusten Stand berichtet. Seit einem Monat haben wir eine neue Hausverwaltung. Bin ja mal gespannt was jetzt so passiert. Kommt aus Chemnitz.

Das freut mich für dich. Angesichts der Energieproblematik und des drohenden Winters, möchte man ja nicht noch seine Wohnung verlieren.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 17:18 (vor 667 Tagen) @ Garum

Für alle die es interessiert der Vermieter ist wohl nicht mehr erreichbar. Bei anderen Mietern wurde auch die Miete schon zurück gebucht. Bin jetzt mal auf die Entwicklung gespannt.

Neue Entwicklung beim Vermieter

guy_incognito, Rhein-Neckar, Donnerstag, 30.06.2022, 10:38 (vor 667 Tagen) @ Garum

Für alle die es interessiert der Vermieter ist wohl nicht mehr erreichbar. Bei anderen Mietern wurde auch die Miete schon zurück gebucht. Bin jetzt mal auf die Entwicklung gespannt.

Rein aus Interesse frage ich mal als Nicht-Jurist:

Gibt es eigentlich formal die Möglichkeit, als Mieter beim Grundbuchamt nachzufragen, wer gerade als juristische Person eingetragen ist?

Ggfs. wenn eine konkrete Forderung vorliegt?

Ich weiß, bzw. habe es gerade wieder selbst erlebt, dass Grundbuchämter mitunter recht lahmarschig sein können, wenn es um Eigentümerwechsel geht (z.T. auch der Corona-Situation geschuldet). Aber in deinem Fall sollte das doch schon eingetragen sein.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Zoon, Donnerstag, 30.06.2022, 14:14 (vor 666 Tagen) @ guy_incognito

Für alle die es interessiert der Vermieter ist wohl nicht mehr erreichbar. Bei anderen Mietern wurde auch die Miete schon zurück gebucht. Bin jetzt mal auf die Entwicklung gespannt.


Rein aus Interesse frage ich mal als Nicht-Jurist:

Gibt es eigentlich formal die Möglichkeit, als Mieter beim Grundbuchamt nachzufragen, wer gerade als juristische Person eingetragen ist?

Jeder kann beim Grundbuchamt Auskunft zu der Frage beantragen, wer Eigentümer eines bestimmten Grundstückes ist. Allerdings muss man, für einen solchen Antrag ein berechtigtes Interesse nachweisen und dies auch glaubhaftmachen. Ansonsten wird der Antrag abgelehnt.

Wenn Dir zB ein Ast von einem Baum auf Dein Auto gefallen und dadurch ein Schaden entstanden ist, dann kannst Du beim Grundbuchamt den Eigentümer erfragen, um Deine Schadenersatzansprüche gegen diesen geltend machen zu können.

Gleiches gilt auch für den Mieter, der wissen möchte, ob es einen Eigentümerwechsel und somit auch einen Vermieterwechsel gegeben hat, um seine Mieterrechte ausüben zu können. Der Mieter sollte in diesem Zusammenhang auch schildern, welche konkreten Probleme er hat, zB dass der alte Vermieter abgetaucht ist, die Miete zurückgebucht wird, er seinen Vermieter kontaktieren möchte etc.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 12:35 (vor 666 Tagen) @ guy_incognito

Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet wird es darüber keine Auskunft geben ohne Vollmacht vom Eigentümer und das ist auch richtig so.

Die Kommunen/insbesondere Bürgermeister/Wirtschaftsförderungen usw. haben da schon eher einen Zugriff drauf, ob das aber alles immer so 100%ig "legal" ist weiß ich auch nicht.

Neue Entwicklung beim Vermieter

simie, Krefeld, Donnerstag, 30.06.2022, 16:56 (vor 666 Tagen) @ micha87

Wenn das Grundbuchamt ordnungsgemäß arbeitet wird es darüber keine Auskunft geben ohne Vollmacht vom Eigentümer und das ist auch richtig so.


Ist halt nur falsch. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, darf und wird natürlich Einsicht erhalten. Und beim vorliegenden Fall deutet doch einiges darauf hin, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ob diese Einsicht jetzt weiterhilft ist dann natürlich ein anderes Thema.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 18:59 (vor 666 Tagen) @ simie

Wenn er Mietvertrag dorthin kommt dann ja, ansonsten wie gesagt nur unter den anderen Bedingungen. Wir beide können da jetzt wir gesagt nicht einfach hingehen ohne entsprechende Nachweise o. Gründe vorzulegen.

Neue Entwicklung beim Vermieter

simie, Krefeld, Donnerstag, 30.06.2022, 19:45 (vor 666 Tagen) @ micha87

Nein. Du nicht. Ein Mieter, der in einer Situation, wie Garum steckt, aber durchaus. Und da braucht er auch keine Vollmacht vom Eigentümer oder so etwas, wovon du jedoch behauptest hast, dass es nötig wäre. Wie auch? Er will ja gerade den Eigentümer herausfinden.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 19:53 (vor 666 Tagen) @ simie

Nein. Du nicht. Ein Mieter, der in einer Situation, wie Garum steckt, aber durchaus. Und da braucht er auch keine Vollmacht vom Eigentümer oder so etwas, wovon du jedoch behauptest hast, dass es nötig wäre. Wie auch? Er will ja gerade den Eigentümer herausfinden.

Der Punkt geht klar an dich. Ging halt nur darum zu sagen, willst du bloß so den Eigentümer wissen geht das halt ohne Auskünfte bzw. einen konkreten Grund halt nicht. Die Leute werden das schon geklärt bekommen.

Neue Entwicklung beim Vermieter

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.06.2022, 10:44 (vor 667 Tagen) @ guy_incognito

Die Frage ist erstmal, ob das ein Grundbuch-relevanter Deal war. Wenn da nämlich nur Gesellschaftsanteile gewechselt sind, dann bleibt das Grundbuch gleich

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 30.06.2022, 11:09 (vor 667 Tagen) @ MarcBVB

Die Frage ist erstmal, ob das ein Grundbuch-relevanter Deal war. Wenn da nämlich nur Gesellschaftsanteile gewechselt sind, dann bleibt das Grundbuch gleich

Ceasar hat wohl bei mehreren kleineren Gesellschaften Wohnungen aufgekauft und verfügt Stand 01.02 2019 über 146 Wohnobjekte in Deutschland weit verteilt.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 12:43 (vor 666 Tagen) @ Garum

Und da ist eben die Frage ob als Asset Deal oder Share Deal (anteiligen Ankauf der Gesellschaft). Erfahrungsgemäß werden Share Deals eher bei größeren Portfolios realisiert statt bei einem einzelnen Mehrfamilienhaus. Auch da ist die Frage ob das zu einem Portfolio gehört oder eben nicht. Dazu findet sich öffentlich selten etwas mit der genauen Adresse und den Details des Geschäfts. Kannst ja Mal auf der Seite deal-magazin.com ein wenig dazu recherchieren, vielleicht findet sich etwas.

Neue Entwicklung beim Vermieter

guy_incognito, Rhein-Neckar, Donnerstag, 30.06.2022, 10:47 (vor 667 Tagen) @ MarcBVB

Die Frage ist erstmal, ob das ein Grundbuch-relevanter Deal war. Wenn da nämlich nur Gesellschaftsanteile gewechselt sind, dann bleibt das Grundbuch gleich

Ja klar, darauf wollte ich auch nicht hinaus.

Die Person im Grundbuch ist sozusagen identifizierbar und könnte im nächsten Schritt Auskünfte (ggfs. durch richterliche Anordnung) über die Eigentümeranteile geben.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 12:49 (vor 666 Tagen) @ guy_incognito

Die Person/Unternehmen steht drin, aber ob sie da noch ansässig ist lässt sich nicht immer 100%ig sagen. Als Privatperson kommst du an ein fremdes Grundbuch aber auch nicht ran ohne Vollmacht und Personalausweiskopie.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 29.06.2022, 23:04 (vor 667 Tagen) @ Garum

Anbetracht der Tatsache, dass man sich als Vermieter derzeit eine goldene Nase verdienen kann muss ich echt den Kopf über die Leute schütteln.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 23:13 (vor 667 Tagen) @ Taifun

Anbetracht der Tatsache, dass man sich als Vermieter derzeit eine goldene Nase verdienen kann muss ich echt den Kopf über die Leute schütteln.

Das kommt darauf an was für Kredite du bedienen musst und welche Investitionen gerade anstehen. Vom Stil her von Hr. Krause & Co. natürlich unterirdisch, aber vielleicht hat Karma auch richtig zugeschlagen und erdet die Personen Mal ordentlich.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 20:13 (vor 667 Tagen) @ Garum

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich darstehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Ansonsten schon einmal rechtlichen Rat holen wie es weitergeht.

Fr. Krause war auch nicht zu erreichen via der Mobilnummer?

Neue Entwicklung beim Vermieter

Franke, Donnerstag, 30.06.2022, 10:31 (vor 667 Tagen) @ micha87

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich dastehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.


Wenn durch mehrere Stellen, auch Stadtverwaltungen, dokumentiert ist, dass es mindestens sehr schwierig ist, Kontakt zum Vermieter herzustellen? Da kann es ja auch sein, dass die Mietzahlung an einer ganz falschen Stelle landet, nicht mehr zurückzuholen ist - und der Mieter als jener dasteht, der die Miete nicht gezahlt hat.

Neue Entwicklung beim Vermieter

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.06.2022, 13:00 (vor 666 Tagen) @ Franke

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich dastehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Wenn durch mehrere Stellen, auch Stadtverwaltungen, dokumentiert ist, dass es mindestens sehr schwierig ist, Kontakt zum Vermieter herzustellen? Da kann es ja auch sein, dass die Mietzahlung an einer ganz falschen Stelle landet, nicht mehr zurückzuholen ist - und der Mieter als jener dasteht, der die Miete nicht gezahlt hat.

Deswegen zu einem Anwalt gehen. Der Kollege haftet nämlich für ne falsche Aussage, ein anonymes Forum nicht

Neue Entwicklung beim Vermieter

Blarry, Essen, Donnerstag, 30.06.2022, 13:36 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

Allgemein gefragt, ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen: besteht in einer solchen Konstellation, in der eine vermietende Partei nicht auffindbar ist, ganz grundsätzlich eine von mir als Mieter ausgehende Möglichkeit, Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto beim Notar einzuzahlen, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist? Denn als Mieter ist es doch in meinem Interesse und meine Pflicht, meine Miete auf ein Konto einzuzahlen, das ich eindeutig mit dem Vermieter assoziieren kann. Und das kann ich nicht, wenn es plötzlich Unklarheiten über den Besitzer oder Verwalter der Immobilie gibt, oder derjenige gar komplett verschwunden ist.

Neue Entwicklung beim Vermieter

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.06.2022, 14:09 (vor 666 Tagen) @ Blarry

So lange das Konto funktioniert, dahin überweisen. Ansonsten halt genau dokumentieren.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Franke, Donnerstag, 30.06.2022, 14:15 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

So lange das Konto funktioniert, dahin überweisen. Ansonsten halt genau dokumentieren.


Das Konto funktioniert auch noch, wenn der Vermieter entführt oder ermordet wurde und ein anderer das Geld kassiert. ;-)

Neue Entwicklung beim Vermieter

Blarry, Essen, Donnerstag, 30.06.2022, 14:21 (vor 666 Tagen) @ Franke
bearbeitet von Blarry, Donnerstag, 30.06.2022, 14:27

Eben, der Zugriff aufs Konto ist doch auch ein Thema, oder? Vielleicht ein wenig weit gesponnen, aber wenn ich in so einer Situation weiter auf ein Konto einzahle, das im Rahmen dieser undurchsichtigen Gemengelage auf einmal mit organisierter Kriminalität, Waffen-, Drogenhandel oder internationalem Terrorismus in Verbindung steht, habe ich doch irgendwann auch ein juristisches Problem an der Backe, oder nicht?

Neue Entwicklung beim Vermieter

Zoon, Donnerstag, 30.06.2022, 14:03 (vor 666 Tagen) @ Blarry

Allgemein gefragt, ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen: besteht in einer solchen Konstellation, in der eine vermietende Partei nicht auffindbar ist, ganz grundsätzlich eine von mir als Mieter ausgehende Möglichkeit, Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto beim Notar einzuzahlen, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist? Denn als Mieter ist es doch in meinem Interesse und meine Pflicht, meine Miete auf ein Konto einzuzahlen, das ich eindeutig mit dem Vermieter assoziieren kann. Und das kann ich nicht, wenn es plötzlich Unklarheiten über den Besitzer oder Verwalter der Immobilie gibt, oder derjenige gar komplett verschwunden ist.

Es gibt die Möglichkeit, die Miete beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das betrifft vor allem den Fall, dass es zwei Personen gibt, die die Rolle des Vermieters für sich beanspruchen und die Miete an sich gezahlt haben wollen. Der Mieter hinterlegt jeden Monat pünktlich die jeweilige Monatsmiete bei Gericht und die beiden Vermieter müssen unter sich aus machen, wer es bekommt.

Neue Entwicklung beim Vermieter

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.06.2022, 14:11 (vor 666 Tagen) @ Zoon

Das geht aber doch nur bei einem Disput über die Forderung imho. Hier ist es doch quasi so, dass es niemanden gibt

Neue Entwicklung beim Vermieter

Zoon, Donnerstag, 30.06.2022, 14:32 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

Das geht aber doch nur bei einem Disput über die Forderung imho. Hier ist es doch quasi so, dass es niemanden gibt

Also grundsätzlich würde ich ja auch die Miete solange an das vom Vermieter zuletzt bestimmte Konto zahlen bis dieser oder dessen Rechtsnachfolger ein neues Konto als Zahlstelle bestimmen.

Wird das Geld zurückgebucht, befindet sich der Vermieter in Annahmeverzug und eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete dürfte mangels Schuldnerverzug ausscheiden. Und dann gilt doch § 372 Satz 1 BGB, wonach der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle Geld für den Gläubiger hinterlegen kann, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 30.06.2022, 17:39 (vor 666 Tagen) @ Zoon

Das geht aber doch nur bei einem Disput über die Forderung imho. Hier ist es doch quasi so, dass es niemanden gibt

Also grundsätzlich würde ich ja auch die Miete solange an das vom Vermieter zuletzt bestimmte Konto zahlen bis dieser oder dessen Rechtsnachfolger ein neues Konto als Zahlstelle bestimmen.

Wird das Geld zurückgebucht, befindet sich der Vermieter in Annahmeverzug und eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete dürfte mangels Schuldnerverzug ausscheiden. Und dann gilt doch § 372 Satz 1 BGB, wonach der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle Geld für den Gläubiger hinterlegen kann, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

So lange man keine Mitteilung über einen Eigentümerwechsel oder einen sonstigen Grund erhält, warum man die Miete auf ein anders Konto überweisen sollte, zahlt man schuldbefreiend weiter auf das bekannte Konto.

Hinterlegung beim Amtsgericht ist nicht nur bei Disput über die Forderung (§ 372 Abs. 2 BGB):
Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann. Für eine Hinterlegung ist aber ein Antrag beim AG erforderlich, es muss begründet werden, warum man sich der Person des Gläubigers unsicher ist, dann bekommt man ein HL-Aktenzeichen...und das jeden Monat auf's neue. Aber hier besteht dafür ja kein Grund!

Denn ehrlich gesagt verstehe ich das Problem des Kollegen Garum überhaupt nicht. "Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert."
Bei "wohl" kann man getrost aufhören zu lesen und sagen, zahl Deine Miete ganz normal weiter (s.o. zur schuldbefreienden Zahlung), denn Du hast offensichtlich keine verbindliche Information, dass der Eigentümer gewechselt hat.

Egal wer Eigentümer ist, das Mietverhältnis geht automatisch über - und besteht vor allem jederzeit die Mietzahlungspflicht.

Wie man auf die Idee kommen kann (und das als "echten Rat"), einfach die Miete mal nicht mehr zu zahlen und gucken was passiert (es wird sich schon jemand melden) ist mir vollkommen schleierhaft. Da gilt nämlich das von MarcBVB mehrfach angesprochene - wer übernimmt die Haftung???

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 30.06.2022, 19:10 (vor 666 Tagen) @ Ausputzer

Das geht aber doch nur bei einem Disput über die Forderung imho. Hier ist es doch quasi so, dass es niemanden gibt

Also grundsätzlich würde ich ja auch die Miete solange an das vom Vermieter zuletzt bestimmte Konto zahlen bis dieser oder dessen Rechtsnachfolger ein neues Konto als Zahlstelle bestimmen.

Wird das Geld zurückgebucht, befindet sich der Vermieter in Annahmeverzug und eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete dürfte mangels Schuldnerverzug ausscheiden. Und dann gilt doch § 372 Satz 1 BGB, wonach der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle Geld für den Gläubiger hinterlegen kann, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.


So lange man keine Mitteilung über einen Eigentümerwechsel oder einen sonstigen Grund erhält, warum man die Miete auf ein anders Konto überweisen sollte, zahlt man schuldbefreiend weiter auf das bekannte Konto.

Hinterlegung beim Amtsgericht ist nicht nur bei Disput über die Forderung (§ 372 Abs. 2 BGB):
Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann. Für eine Hinterlegung ist aber ein Antrag beim AG erforderlich, es muss begründet werden, warum man sich der Person des Gläubigers unsicher ist, dann bekommt man ein HL-Aktenzeichen...und das jeden Monat auf's neue. Aber hier besteht dafür ja kein Grund!

Denn ehrlich gesagt verstehe ich das Problem des Kollegen Garum überhaupt nicht. "Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert."
Bei "wohl" kann man getrost aufhören zu lesen und sagen, zahl Deine Miete ganz normal weiter (s.o. zur schuldbefreienden Zahlung), denn Du hast offensichtlich keine verbindliche Information, dass der Eigentümer gewechselt hat.

Egal wer Eigentümer ist, das Mietverhältnis geht automatisch über - und besteht vor allem jederzeit die Mietzahlungspflicht.

Wie man auf die Idee kommen kann (und das als "echten Rat"), einfach die Miete mal nicht mehr zu zahlen und gucken was passiert (es wird sich schon jemand melden) ist mir vollkommen schleierhaft. Da gilt nämlich das von MarcBVB mehrfach angesprochene - wer übernimmt die Haftung???

Nach intensiver Recherche steht fest das der Vermieter nicht mehr existiert. Weder der ehemalige Hausmeister(der noch Geld bekommt), noch der Verwalter können kontakt zu ihm aufbauen. Die Stadt Hameln versucht seit März diesen Jahres ein Mahnbescheid zu zustellen. Mieter bekommen ihre schon gezahlte Miete zurück u.s.w.. Und das nicht nur bei uns.
Im einem Wohnobjekt in Nachrodt wir seit 2 Jahren kein Wassergeld und Öl bezahlt.
Und das ist nur das was ich bis jetzt raus gefunden habe.
Eine Nachbarin ist im Mieterschutzbund die wollte die Miete kürzen weil seit einem Jahr hier keine Gartenpflege mehr betrieben wird und es von außen aussieht es ist hier unbewohnt.
Ich bin nicht der einzige der unseren Vermieter sucht und nicht findet.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 19:47 (vor 666 Tagen) @ Garum

Ich bin echt gespannt wie das ausgeht und was dir den RA empfehlen wird. Hatte ich als Mieter zum Glück noch nicht, hoffe du findest die richtigen Leute die dich unterstützen und dich absichern.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Freitag, 01.07.2022, 08:07 (vor 666 Tagen) @ micha87

Ich bin echt gespannt wie das ausgeht und was dir den RA empfehlen wird. Hatte ich als Mieter zum Glück noch nicht, hoffe du findest die richtigen Leute die dich unterstützen und dich absichern.

Das große Problem ist wohl das viele Mieter betroffen sind aber die nichts von einander wissen. Es ist schwierig mit anderen zu kommunizieren. Selbst bei uns zwischen den beiden bewohnten Häusern gibt es kaum Kommunikation.
Ich habe auch schon auf der von Dir geposteten Internetseite gestöbert, die sind da gänzlich unbekannt.
Ich halte euch auf den laufenden.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Ulrich, Freitag, 01.07.2022, 09:47 (vor 666 Tagen) @ Garum

Ich bin echt gespannt wie das ausgeht und was dir den RA empfehlen wird. Hatte ich als Mieter zum Glück noch nicht, hoffe du findest die richtigen Leute die dich unterstützen und dich absichern.


Das große Problem ist wohl das viele Mieter betroffen sind aber die nichts von einander wissen. Es ist schwierig mit anderen zu kommunizieren. Selbst bei uns zwischen den beiden bewohnten Häusern gibt es kaum Kommunikation.
Ich habe auch schon auf der von Dir geposteten Internetseite gestöbert, die sind da gänzlich unbekannt.
Ich halte euch auf den laufenden.

Absolut üble Sache. Wie schaut es eigentlich in Sachen Heizung und Wasser aus? Die dürften doch auch über den Vermieter laufen. Nicht dass Ihr im Winter ohne beides dasteht :-/

Früher gab es mal eine Internet-Seite, auf der man frühzeitig nachschlagen konnte, ob ein Unternehmen im Insolvenzverfahren ist. Ich weiß aber nicht, ob es die noch gibt.

Was das Grundbuch angeht, da sind mit Sicherheit Hypotheken eingetragen. Ich würde mich nicht wundern, wenn es früher oder später zu einer Zwangsversteigerung kommen würde.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Freitag, 01.07.2022, 10:14 (vor 666 Tagen) @ Ulrich

Ich bin echt gespannt wie das ausgeht und was dir den RA empfehlen wird. Hatte ich als Mieter zum Glück noch nicht, hoffe du findest die richtigen Leute die dich unterstützen und dich absichern.


Das große Problem ist wohl das viele Mieter betroffen sind aber die nichts von einander wissen. Es ist schwierig mit anderen zu kommunizieren. Selbst bei uns zwischen den beiden bewohnten Häusern gibt es kaum Kommunikation.
Ich habe auch schon auf der von Dir geposteten Internetseite gestöbert, die sind da gänzlich unbekannt.
Ich halte euch auf den laufenden.


Absolut üble Sache. Wie schaut es eigentlich in Sachen Heizung und Wasser aus? Die dürften doch auch über den Vermieter laufen. Nicht dass Ihr im Winter ohne beides dasteht :-/

Früher gab es mal eine Internet-Seite, auf der man frühzeitig nachschlagen konnte, ob ein Unternehmen im Insolvenzverfahren ist. Ich weiß aber nicht, ob es die noch gibt.

Was das Grundbuch angeht, da sind mit Sicherheit Hypotheken eingetragen. Ich würde mich nicht wundern, wenn es früher oder später zu einer Zwangsversteigerung kommen würde.

Also bei uns ist Wasser noch kein Problem darum kümmere ich mich am Montag, da steht der Gang zu Gemeinde an, es geht ja auch um die Abfallgebüren. Heizung läuft über Strom das ist ja ne andere Baustelle.
Wir sind da dran, es gab ja hier genug gut Infos, wir teilen uns hier die Arbeit.
Das mit der Insolvenz versuchen wir auch rauszufinden da sind wir aber noch nicht fündig geworden.

Der Vermieter ist nicht mehr existent

Garum, Bornum am Harz, Samstag, 02.07.2022, 13:03 (vor 664 Tagen) @ Garum
bearbeitet von Garum, Samstag, 02.07.2022, 13:16

Wie ich eben rausgefunden habe ist mein Vermieter nicht mehr existent.
Kommen jetzt spannende Zeiten auf mich zu.
Wen es weiter interessiert.
come-on.de/lennetal/nachrodt-wiblingwerde/rechtsanwalt-mit-mietern-in-den-ring-gegen-caesar-91643061.html

Der Vermieter ist nicht mehr existent

Ulrich, Samstag, 02.07.2022, 13:38 (vor 664 Tagen) @ Garum

Wie ich eben rausgefunden habe ist mein Vermieter nicht mehr existent.
Kommen jetzt spannende Zeiten auf mich zu.
Wen es weiter interessiert.
come-on.de/lennetal/nachrodt-wiblingwerde/rechtsanwalt-mit-mietern-in-den-ring-gegen-caesar-91643061.html

Juristisch existiert der Vermieter noch. Eine GmbH kann nicht einfach so verschwinden. Sie muss aufgelöst werden. Entweder, wenn noch genügend Substanz vorhanden ist, von als Liquidatoren bestellten Personen. Die treten an die Stelle der Geschäftsführung. Oder in so einem Fall im Rahmen eines Verfahrens vor dem Insolvenzgericht. Am Ende käme dann wahrscheinlich heraus, dass das eigentliche Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht anläuft. Aber zumindest würde ein Procedere angestoßen, das den aktuellen Schwebezustand beendet. Zudem gehen wohl alle Informationen an die Staatsanwaltschaft. Und hier scheint wohl auch strafrechtlich einiges im Argen zu liegen. Insolvenzverschleppung, etc. liegen nahe. Aber darüber hinaus sind vom Vermieter auch laut Artikel Nebenkosten kassiert, aber nicht an den jeweiligen Versorger weitergeleitet worden. Auch das könnte ein strafrechtliches Nachspiel haben. Natürlich müsste man dafür die Verantwortlichen greifen. Das wäre einfacher, falls sie in Deutschland sitzen, aber schwieriger bis unmöglich, falls sie noch einmal Kasse gemacht und sich dann ins Ausland abgesetzt hätten.

Ich gehe davon aus, dass die Immobilien der GmbH sämtlich verpfändet sind. Seltsam ist, dass man in diesem Zusammenhang nichts von den Gläubigern hört.

Der Vermieter ist nicht mehr existent

Zoon, Samstag, 02.07.2022, 15:57 (vor 664 Tagen) @ Ulrich

Juristisch existiert der Vermieter noch. Eine GmbH kann nicht einfach so verschwinden. Sie muss aufgelöst werden. Entweder, wenn noch genügend Substanz vorhanden ist, von als Liquidatoren bestellten Personen. Die treten an die Stelle der Geschäftsführung. Oder in so einem Fall im Rahmen eines Verfahrens vor dem Insolvenzgericht. Am Ende käme dann wahrscheinlich heraus, dass das eigentliche Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht anläuft. Aber zumindest würde ein Procedere angestoßen, das den aktuellen Schwebezustand beendet. Zudem gehen wohl alle Informationen an die Staatsanwaltschaft. Und hier scheint wohl auch strafrechtlich einiges im Argen zu liegen. Insolvenzverschleppung, etc. liegen nahe. Aber darüber hinaus sind vom Vermieter auch laut Artikel Nebenkosten kassiert, aber nicht an den jeweiligen Versorger weitergeleitet worden. Auch das könnte ein strafrechtliches Nachspiel haben. Natürlich müsste man dafür die Verantwortlichen greifen. Das wäre einfacher, falls sie in Deutschland sitzen, aber schwieriger bis unmöglich, falls sie noch einmal Kasse gemacht und sich dann ins Ausland abgesetzt hätten.

Ich gehe davon aus, dass die Immobilien der GmbH sämtlich verpfändet sind. Seltsam ist, dass man in diesem Zusammenhang nichts von den Gläubigern hört.

Klassischerweise würde man mit einer Recherche bei handelsregister-online.de über die letzte Bilanz des Unternehmens anfangen. Sollte dort nur der Jahresabschluss für 2019 oder älter abrufbar sein, dürfte der Verdacht bestehen, dass das Unternehmen gegen seine Offenlegungspflicht aus § 355 HGB verstossen hat. Hierüber kann man sich beim Bundesamt für Justiz (kostenlos) beschweren. Eine solche Beschwerde würde auch Sinn machen, da es Sinn und Zweck der Offenlegungspflichten ist, sich über die wirtschaftliche Situation eines (offenlegungspflichtigen) Unternehmens informieren zu könen. Das dürfte gerade für Garum wichtig sein, weil sich dessen Vertragspartner in einer Krise zu befinden scheint (wofür die Nichterreichbarkeit der Geschäftsführung und die Rückbuchung von Geldern spricht). Mit so einer Beschwerde hat man dann zwar immer noch keine funktionierende Adresse von der Geschäftsführung. Aber das Bundesamt kann ein Zwangsgeldverfahren einleiten und zwar auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Zwangsgelder können auch gegen Personen mit unbekanntem Wohnsitz verhängt werden. Aus ihnen kann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Und spätestens wenn das Privatkonto des Geschäftsführers gepfändet wird, dürfte dieser kein Spass an der Sache mehr haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesamt eine ermittelte Adresse teilt, weil die ja auch offengelegt werden müsste. Wenn man aber Pech hat, ist dem Geschäftsführer eh schon alles egal.

Der Vermieter ist nicht mehr existent

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 07.07.2022, 18:02 (vor 659 Tagen) @ Zoon

Juristisch existiert der Vermieter noch. Eine GmbH kann nicht einfach so verschwinden. Sie muss aufgelöst werden. Entweder, wenn noch genügend Substanz vorhanden ist, von als Liquidatoren bestellten Personen. Die treten an die Stelle der Geschäftsführung. Oder in so einem Fall im Rahmen eines Verfahrens vor dem Insolvenzgericht. Am Ende käme dann wahrscheinlich heraus, dass das eigentliche Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht anläuft. Aber zumindest würde ein Procedere angestoßen, das den aktuellen Schwebezustand beendet. Zudem gehen wohl alle Informationen an die Staatsanwaltschaft. Und hier scheint wohl auch strafrechtlich einiges im Argen zu liegen. Insolvenzverschleppung, etc. liegen nahe. Aber darüber hinaus sind vom Vermieter auch laut Artikel Nebenkosten kassiert, aber nicht an den jeweiligen Versorger weitergeleitet worden. Auch das könnte ein strafrechtliches Nachspiel haben. Natürlich müsste man dafür die Verantwortlichen greifen. Das wäre einfacher, falls sie in Deutschland sitzen, aber schwieriger bis unmöglich, falls sie noch einmal Kasse gemacht und sich dann ins Ausland abgesetzt hätten.

Ich gehe davon aus, dass die Immobilien der GmbH sämtlich verpfändet sind. Seltsam ist, dass man in diesem Zusammenhang nichts von den Gläubigern hört.

Klassischerweise würde man mit einer Recherche bei handelsregister-online.de über die letzte Bilanz des Unternehmens anfangen. Sollte dort nur der Jahresabschluss für 2019 oder älter abrufbar sein, dürfte der Verdacht bestehen, dass das Unternehmen gegen seine Offenlegungspflicht aus § 355 HGB verstossen hat. Hierüber kann man sich beim Bundesamt für Justiz (kostenlos) beschweren. Eine solche Beschwerde würde auch Sinn machen, da es Sinn und Zweck der Offenlegungspflichten ist, sich über die wirtschaftliche Situation eines (offenlegungspflichtigen) Unternehmens informieren zu könen. Das dürfte gerade für Garum wichtig sein, weil sich dessen Vertragspartner in einer Krise zu befinden scheint (wofür die Nichterreichbarkeit der Geschäftsführung und die Rückbuchung von Geldern spricht). Mit so einer Beschwerde hat man dann zwar immer noch keine funktionierende Adresse von der Geschäftsführung. Aber das Bundesamt kann ein Zwangsgeldverfahren einleiten und zwar auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Zwangsgelder können auch gegen Personen mit unbekanntem Wohnsitz verhängt werden. Aus ihnen kann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Und spätestens wenn das Privatkonto des Geschäftsführers gepfändet wird, dürfte dieser kein Spass an der Sache mehr haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesamt eine ermittelte Adresse teilt, weil die ja auch offengelegt werden müsste. Wenn man aber Pech hat, ist dem Geschäftsführer eh schon alles egal.

Der letzte Bericht wurde am 19.02.2021 hinterlegt allerdings ist der Bericht selber von 2019.

Der Vermieter ist nicht mehr existent

Zoon, Donnerstag, 14.07.2022, 10:45 (vor 653 Tagen) @ Garum

Der letzte Bericht wurde am 19.02.2021 hinterlegt allerdings ist der Bericht selber von 2019.

Also könnte man sich über das Fehlen eines Berichts über das Jahr 2020 beschweren.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 14.07.2022, 10:13 (vor 653 Tagen) @ Garum

Nach neusten Informationen ist er in einer Berliner Kleingartenanlage gemeldet. Es können wohl neue Schritte eingeleitet werden. Neueres in Kürze, bleiben Sie dran.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Ulrich, Donnerstag, 14.07.2022, 10:31 (vor 653 Tagen) @ Garum

Nach neusten Informationen ist er in einer Berliner Kleingartenanlage gemeldet. Es können wohl neue Schritte eingeleitet werden. Neueres in Kürze, bleiben Sie dran.

Ich drücke die Daumen, dass die Verantwortlichen tatsächlich greifbar sind.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Habakuk, OWL, Donnerstag, 14.07.2022, 10:24 (vor 653 Tagen) @ Garum

Das wäre ja schön für euch alle. Aber kann man in einer Kleingartenanlage "gemeldet" sein. Das klingt dann doch ziemlich windig.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Pete H., Donnerstag, 14.07.2022, 10:53 (vor 653 Tagen) @ Habakuk

Das wäre ja schön für euch alle. Aber kann man in einer Kleingartenanlage "gemeldet" sein. Das klingt dann doch ziemlich windig.

Inzwischen habe ich das Gefühl, dieser Fall endet in einer Folge einer neuen Ferdinand von Schirach Serie "Fahndung".

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Ulrich, Donnerstag, 14.07.2022, 11:01 (vor 653 Tagen) @ Pete H.

Das wäre ja schön für euch alle. Aber kann man in einer Kleingartenanlage "gemeldet" sein. Das klingt dann doch ziemlich windig.


Inzwischen habe ich das Gefühl, dieser Fall endet in einer Folge einer neuen Ferdinand von Schirach Serie "Fahndung".

Dass hier Insolvenzverschleppung betrieben wird, scheint mir so gut wie sicher zu sein. Und dazu könnten noch andere Straftatbestände kommen. Allerdings hätte ich die Verantwortlichen eher in der Dominikanischen Republik, etc. als in einer Berliner Kleingartenanlage erwartet. Am Ende kommt eventuell heraus, dass denen alles über den Kopf gewachsen ist und sie sich danach einfach "tot gestellt" haben.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 14.07.2022, 12:02 (vor 652 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Garum, Donnerstag, 14.07.2022, 12:12

Wen es genauer interessiert. Leidensgenossen die schon weiter sind als wir. Da ist auch schon ein Anwalt eingeschaltet zu dem ich schon kontakt aufgenommen habe.
come-on.de/lennetal/nachrodt-wiblingswerde/
Muss ein bisschen weiter durchsucht werden dann kommt man zu dem Artikel.

Der Vermieter ist wieder aufgetaucht

Ulrich, Donnerstag, 14.07.2022, 10:31 (vor 653 Tagen) @ Habakuk

Das wäre ja schön für euch alle. Aber kann man in einer Kleingartenanlage "gemeldet" sein. Das klingt dann doch ziemlich windig.

Gerade im ehemaligen Osten gibt es Kleingartenanlagen, in denen auch größere Häuser stehen und Menschen legal dauerhaft wohnen. Teilweise waren das wohl ausgebombte Kleingärtner, die in Eigenregie ihr Haus errichtet haben. Die DDR hat das zunächst einmal geduldet, weil man an der Bekämpfung der Wohnungsnot interessiert war, und das ganze dann legalisiert.

Neue Entwicklung beim Vermieter

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.06.2022, 14:38 (vor 666 Tagen) @ Zoon

Das wäre auch mein Lösungsweg gewesen

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 30.06.2022, 13:10 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich dastehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Wenn durch mehrere Stellen, auch Stadtverwaltungen, dokumentiert ist, dass es mindestens sehr schwierig ist, Kontakt zum Vermieter herzustellen? Da kann es ja auch sein, dass die Mietzahlung an einer ganz falschen Stelle landet, nicht mehr zurückzuholen ist - und der Mieter als jener dasteht, der die Miete nicht gezahlt hat.


Deswegen zu einem Anwalt gehen. Der Kollege haftet nämlich für ne falsche Aussage, ein anonymes Forum nicht

Ich bin ja noch mittendrin in der Recherche. Mich beschleicht bis jetzt so ein wenig das Gefühl das es hier auch um Insolvenzverschleppung gehen könnte.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Franke, Donnerstag, 30.06.2022, 14:12 (vor 666 Tagen) @ Garum

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich dastehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Wenn durch mehrere Stellen, auch Stadtverwaltungen, dokumentiert ist, dass es mindestens sehr schwierig ist, Kontakt zum Vermieter herzustellen? Da kann es ja auch sein, dass die Mietzahlung an einer ganz falschen Stelle landet, nicht mehr zurückzuholen ist - und der Mieter als jener dasteht, der die Miete nicht gezahlt hat.


Deswegen zu einem Anwalt gehen. Der Kollege haftet nämlich für ne falsche Aussage, ein anonymes Forum nicht


Ich bin ja noch mittendrin in der Recherche. Mich beschleicht bis jetzt so ein wenig das Gefühl das es hier auch um Insolvenzverschleppung gehen könnte.


Und Du den Täter unterstützt, indem Du weiterhin an ihn zahlst.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 30.06.2022, 14:39 (vor 666 Tagen) @ Franke

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich dastehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Wenn durch mehrere Stellen, auch Stadtverwaltungen, dokumentiert ist, dass es mindestens sehr schwierig ist, Kontakt zum Vermieter herzustellen? Da kann es ja auch sein, dass die Mietzahlung an einer ganz falschen Stelle landet, nicht mehr zurückzuholen ist - und der Mieter als jener dasteht, der die Miete nicht gezahlt hat.


Deswegen zu einem Anwalt gehen. Der Kollege haftet nämlich für ne falsche Aussage, ein anonymes Forum nicht


Ich bin ja noch mittendrin in der Recherche. Mich beschleicht bis jetzt so ein wenig das Gefühl das es hier auch um Insolvenzverschleppung gehen könnte.

Und Du den Täter unterstützt, indem Du weiterhin an ihn zahlst.

Ich habe vorhin eine Mail an Adler geschickt weil ich über Caesar JV an die Kontaktdaten verwiesen wurde. Stand bei Data-north. Mal sehe was dabei rum kommt.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 30.06.2022, 12:54 (vor 666 Tagen) @ Franke

Absolut richtig, deshalb wie gesagt rechtlich absichern und dann schaut man weiter.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 20:43 (vor 667 Tagen) @ micha87

Halte pro forma schon einmal die Mieten zurück solltest du jene auch selbst zurück gebucht bekommen. Es ist ja nicht gesagt, dass den Mietern das wirklich so ergangen ist. Hört sich sch... an, aber ich würde da eher skeptisch bleiben, nicht das du plötzlich darstehst als jener der die Mieten nicht gezahlt hat.

Ansonsten schon einmal rechtlichen Rat holen wie es weitergeht.

Fr. Krause war auch nicht zu erreichen via der Mobilnummer?

Es gibt mittlerweile in mehreren Orten Menschen die versucht haben den zu erreichen. Selbst die Stadt Hameln hat den Vermieter nicht mehr gefunden, wollte ihm eine Mahnung zustellen.(Öffentlich einzusehen) In Nachrodt bei Iserlohn hat sich die Stadt eingeschaltet da findet wohl morgen ein Meeting statt weil die seit mehreren Monaten keinen erreicht haben, auch mit Anwalt und städtischer Hilfe. Das sind nur die Fälle die ich im Internet recherchiert habe.
Ein Nachbar hat versucht über die Adlergroup was zu erreichen. Die Telefonnummer von Caesar führte in deren Callcenter und die gaben keine Auskunft.
Auch mein direkter Nachbar hat mir heute erzählt das seine Miete von 3 Monaten zurück gebucht wurde.
Ich überweise meine Miete immer noch jeden Monat per Überweisung selbst, das ist wohl komischerweise irgendwo angekommen.
Die nächsten Monate werden wohl leider für mich sehr spannend.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 22:17 (vor 667 Tagen) @ Rupo

Die Adler Group ist ein anderes Thema, so wie ich es verstanden habe hat die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" von jener Adler Group Real Estate das Objekt erworben. Gemäß North Data stehen beide Unternehmen nicht näher in einem Verhältnis zueinander, weshalb der derzeitige Eigentümer nicht erreichbar ist verbleibt offen.

Derzeitig haben Investoren mitunter Probleme die Raten zu zahlen, da die Baukosten in die Decke gegangen sind und geplante Mietzahlungen ausbleiben. Was bei der "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" schief gelaufen ist wird ggf. einmal ans Licht kommen - für den Moment hat @Garum leider die nervige Aufgabe herauszufinden wer seine Mietzahlungen der Tage erhält.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 22:38 (vor 667 Tagen) @ micha87

Die Adler Group ist ein anderes Thema, so wie ich es verstanden habe hat die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" von jener Adler Group Real Estate das Objekt erworben. Gemäß North Data stehen beide Unternehmen nicht näher in einem Verhältnis zueinander, weshalb der derzeitige Eigentümer nicht erreichbar ist verbleibt offen.

Derzeitig haben Investoren mitunter Probleme die Raten zu zahlen, da die Baukosten in die Decke gegangen sind und geplante Mietzahlungen ausbleiben. Was bei der "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" schief gelaufen ist wird ggf. einmal ans Licht kommen - für den Moment hat @Garum leider die nervige Aufgabe herauszufinden wer seine Mietzahlungen der Tage erhält.

Wir haben uns im ganzen Haus entschlossen die Mietzahlungen einzufrieren. Ich bin ab morgen dann schon auf Wohnungssuche ob wohl ich gar nicht umziehen möchte. Und die Mitgliedschaft im Mieterschutzverein steht auch an.
Wir haben unseren ehemaligen Hausmeister kontaktiert der auch noch Geld von Caesar bekommt. Der kann da auch keinen mehr erreichen, Einschreiben kommen mit Empfänger unbekannt zurück.
Bei wem oder was muss man sich wenden wenn man eine Insolvenzverschleppung befürchtet.
Das ist ja wohl einiges im Argen.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Rupo, Ruhrpott, Mittwoch, 29.06.2022, 22:15 (vor 667 Tagen) @ Rupo

Nachtrag:

Das Gelände in Düsseldorf Gerresheim gehörte der einstmals größten Glas Hütte in Europa

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerresheimer_Glash%C3%BCtte

2005 haben wir dort erfolglos gegen die Schliessung demonstriert :-(
*
August 2005 stellte Owens-Illinois die Glasproduktion in Düsseldorf-Gerresheim, nach 141 Jahren, ein
*

das sollte daraus werden

https://www.ddorf-aktuell.de/2021/10/13/duesseldorf-gerresheim-das-glasmacherviertel-gilt-nun-international-als-schlechtes-beispiel/

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 22:15 (vor 667 Tagen) @ Rupo

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 22:41 (vor 667 Tagen) @ Garum

Die Adler Group ist jetzt auch kein riesiger Player im Gesamtkontext gesehen, noch immer halten auch viele private Investoren Bestände sowie Genossenschaften natürlich etc.. Der Marktanteil von Vonovia liegt bundesweit bei 1,5 %.

Was momentan bemerkbar ist sind die Probleme bei der Finanzierung, da die Banken die Grundstücke zu unbrauchbaren Konditionen beleihen für die Investoren. Jetzt ist die Frage wer baut unter den aktuellen Gegebenheiten, weil Wohnungen werden weiterhin benötigt. Die Probleme sind ungehindert vorhanden.

Ab Januar 2023 ist zudem geplant das der CO2-Preis bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dies wird langfristig für steigende Mietpreise sorgen und Investoren werden nur das nötigste investieren bei kurzfristig rückläufigen Mieteinnahmen. Für Eigentümer/Investoren sind das ebenfalls keine grandiosen Zeiten, den die Einnahmen sinken aber die Kosten bei der Verwaltung usw. steigen.

Für Mieter sinkt somit auch das Angebot, da weniger gebaut wird als vormals geplant. Der Staat kann das im übrigen nicht bewältigen, man ist angewiesen auf Investoren die jenen Wohnraum realisieren. Bei den Baukosten kannst du aber nicht für Mietpreise von 7,50 EUR/m²/mntl. etwas projektieren, also brauchst du min. 10 EUR/m²/mntl.. Die Mieter haben weniger Geld in der Tasche... .


https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/vonovia-deutsche-wohnen-miter-aktionaere-101.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/co2-preis-inwiefern-muessen-sich-vermieter-beteiligen_84342_525922.html

Neue Entwicklung beim Vermieter

Blarry, Essen, Mittwoch, 29.06.2022, 22:35 (vor 667 Tagen) @ Garum

Jupp. Steht auf einer der Türklingeln bei euch zufällig der Name "J. Marsalek"? Adler klingt schon ein wenig nach Wirecard.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 22:42 (vor 667 Tagen) @ Blarry

Jupp. Steht auf einer der Türklingeln bei euch zufällig der Name "J. Marsalek"? Adler klingt schon ein wenig nach Wirecard.

Wir sind nicht Adler, Adler war bei dem Vorbesitzer Westgrund aus Remscheid involviert. Wir sind Caesar Immobilien, aber Adler bekommt noch Geld von denen. Mir raucht so der Kopf das ich nicht mehr so wirklich durchblicke.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 22:57 (vor 667 Tagen) @ Garum

Wenn du das einmal skizziert hast wird es übersichtlicher. ;)

Ist wohl ein Geflecht aus Spree Management GmbH, Lanos GmbH, SBA Living u.a.. I.d.R. werden solche Firmen aus steuerlichen Gründen geründet und dann werden keine Asset Deals realisiert, sondern Share Deals wo Anteile eines Unternehmens nur erworben werden um die Grunderwerbssteuer z.B. zu umgehen. Der Gesetzgeber hat darauf schon reagiert und dafür gesorgt, dass maximal unter 90 % steuerfrei erworben werden kann und die restlichen 10,1 % vom Anderen Anteilsinhaber für 10 Jahre zu halten sind.

Die Investoren/Eigentümer sind da sehr kreativ wenn es um Einsparungen geht, man muss eben nur Leute finden die später Bock haben auf so einen Share Deal.

https://www.juhn.com/fachwissen/besteuerung-immobilien/share-deal-immobilien/

Neue Entwicklung beim Vermieter

Blarry, Essen, Mittwoch, 29.06.2022, 22:55 (vor 667 Tagen) @ Garum

Und Du kannst Dir sicher sein, dass genau das der Sinn der Sache war, als dieses Firmengeflecht aufgewoben wurde.

Neue Entwicklung beim Vermieter

micha87, bei Berlin, Mittwoch, 29.06.2022, 23:04 (vor 667 Tagen) @ Blarry

Denen ist sehr egal was der Mieter macht/denkt, solange regelmäßig die Mieten gezahlt wird. Je nach Objekt/Lage schaffen sie es im Wohnbereich sogar indexierte Mietverträge durchzusetzen, sowas ist eher in gewerblichen Mietverträgen üblich und dann lassen sich noch ganz andere Mietanpassungen realisieren.

Vermutlich ist wirklich das beste bei einer Genossenschaft unterzukommen, die sind nicht in der Pflicht gewisse Renditen zu erwirtschaften und tischen den Leuten auch nicht solche Mietverträge auf.

Neue Entwicklung beim Vermieter

Garum, Bornum am Harz, Donnerstag, 30.06.2022, 00:57 (vor 667 Tagen) @ micha87

Denen ist sehr egal was der Mieter macht/denkt, solange regelmäßig die Mieten gezahlt wird. Je nach Objekt/Lage schaffen sie es im Wohnbereich sogar indexierte Mietverträge durchzusetzen, sowas ist eher in gewerblichen Mietverträgen üblich und dann lassen sich noch ganz andere Mietanpassungen realisieren.

Vermutlich ist wirklich das beste bei einer Genossenschaft unterzukommen, die sind nicht in der Pflicht gewisse Renditen zu erwirtschaften und tischen den Leuten auch nicht solche Mietverträge auf.

Der Witz ist das die Wohnungen hier bevor ich einzog(2008) einer Genossenschaft gehört hat. Die haben die dann an die Westgrund verhökert. Ein Nachbar von mir der hier länger wohnt war vorher noch bei der Genossenschaft, die wurden dann vor vollendete Tatsachen gestellt.

Eigentümerrecherche

micha87, bei Berlin, Dienstag, 28.06.2022, 22:12 (vor 668 Tagen) @ Garum

Einer der besten Plattformen hierfür ist die Seite "North Data". Der "Caesar JV lmmobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" ist gemäß jener Seite ein Hr. Carsten Wolfgang Krause als GF zuzuordnen.

Jener Hr. Krause ist ebenfalls GF der

SBA Living GmbH
Kurfürstendamm 188 - 189
10707 Berlin

SBA Living GmbH, Berlin
immonet.de/anbieter/5005427
Julia Krause
015141472531 (steht offen im Netz die Nr.)

Die Werte Frau arbeitet für das Unternehmen und kann dir gewiss Auskunft erteilen, ob Hr. Krause zu sprechen ist, welcher deinen Informationen nach Eigentümer der Liegenschaft in der ... in ... ist. Dein Anliegen ist du hast eine Frage zum Objekt. Vielleicht kennt auch Fr. Krause die Verwaltung bzw. ist ggf. sogar dafür zuständig.

Was auch hilft ist bei den Nachbarobjekten nach den Eigentümern zu fragen, ob sie wissen wer der Eigentümer ist. Von den Ämtern erhältst du keine Dokumente ohne Vollmacht vom Eigentümer, sprich Einsicht in das Grundbuch gibt es nicht.

Wie du dich rechtlich verhalten sollst dazu gab es nun ja schon einige Tipps, ich bin kein Jurist. Was das aussetzen von Mietzahlungen angeht kann ich dies nicht empfehlen, den ein Eigentümerwechsel ändert zunächst nichts an dem bestehenden Mietverhältnis. Was sich danach für Mieter häufig ändert sind die Verwaltung und ggf. die Mietpreise.

Eigentümerrecherche

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 29.06.2022, 08:16 (vor 668 Tagen) @ micha87

Einer der besten Plattformen hierfür ist die Seite "North Data". Der "Caesar JV lmmobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, Berlin" ist gemäß jener Seite ein Hr. Carsten Wolfgang Krause als GF zuzuordnen.

Jener Hr. Krause ist ebenfalls GF der

SBA Living GmbH
Kurfürstendamm 188 - 189
10707 Berlin

SBA Living GmbH, Berlin
immonet.de/anbieter/5005427
Julia Krause
015141472531 (steht offen im Netz die Nr.)

Die Werte Frau arbeitet für das Unternehmen und kann dir gewiss Auskunft erteilen, ob Hr. Krause zu sprechen ist, welcher deinen Informationen nach Eigentümer der Liegenschaft in der ... in ... ist. Dein Anliegen ist du hast eine Frage zum Objekt. Vielleicht kennt auch Fr. Krause die Verwaltung bzw. ist ggf. sogar dafür zuständig.

Was auch hilft ist bei den Nachbarobjekten nach den Eigentümern zu fragen, ob sie wissen wer der Eigentümer ist. Von den Ämtern erhältst du keine Dokumente ohne Vollmacht vom Eigentümer, sprich Einsicht in das Grundbuch gibt es nicht.

Wie du dich rechtlich verhalten sollst dazu gab es nun ja schon einige Tipps, ich bin kein Jurist. Was das aussetzen von Mietzahlungen angeht kann ich dies nicht empfehlen, den ein Eigentümerwechsel ändert zunächst nichts an dem bestehenden Mietverhältnis. Was sich danach für Mieter häufig ändert sind die Verwaltung und ggf. die Mietpreise.

Danke Dir, das mit dem Krause habe ich schon rausbekommen aber mit der SBA noch nicht.
Werde mal gucken was sich ergibt.

Leute tut mir einen Gefallen

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:32 (vor 669 Tagen) @ Garum

ich bin dankbar für die ganzen Informationen aber das ist kein Grund das ihr euch deswegen streitet. Das muss nicht sein.
Danke
Michael

vielleicht kann man das Ding jetzt auch zumachen

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 10:34 (vor 669 Tagen) @ Garum

ist ja im Grunde mit dem Hinweis sich Hilfe zu holen alles gesagt.

vielleicht kann man das Ding jetzt auch zumachen

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:44 (vor 669 Tagen) @ Thomas

ist ja im Grunde mit dem Hinweis sich Hilfe zu holen alles gesagt.

Obwohl einen Funfact hätte ich noch, eine Familie aus dem Nachbarhaus möchte gerne ausziehen hat auch schon eine neue Wohnung. Hatte sich dann noch mal an den alten Verwalter gewendet. Der meinte dann nur lapidar. schmeißen Sie den Schlüssel einfach nach dem Auszug den Schlüssel in den Briefkasten.

Leute tut mir einen Gefallen

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:33 (vor 669 Tagen) @ Garum

ich bin dankbar für die ganzen Informationen aber das ist kein Grund das ihr euch deswegen streitet. Das muss nicht sein.
Danke
Michael

Sorry, das war nicht von mir beabsichtigt.

Wer kennt sich aus ?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:39 (vor 669 Tagen) @ Garum

Lieber Michael,

üblicherweise ist es so, dass dein alter Vermieter dich informiert, dass die Wohnung verkauft worden ist und an wen du zukünftig ab welchem Zeitpunkt leisten sollst.

Die Frage dürfte zunächst sein, was der Verkauf rechtlich tatsächlich ist. Sind tatsächlich Immobilien verkauft worden? Oder nur Anteile an Gesellschaften, um Grunderwerbssteuer zu sparen?

Grundsätzlich hast du ja einen Mietvertrag mit dem alten Eigentümer. Den würde ich dann auch schon weiter bedienen. Um dir aber tatsächlichen Rechtsrat erteilen zu können (wozu ich auch berechtigt bin), fehlen mir dann tatsächlich noch ein paar Angaben.

SGG

Marc

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:16 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Lieber Michael,

üblicherweise ist es so, dass dein alter Vermieter dich informiert, dass die Wohnung verkauft worden ist und an wen du zukünftig ab welchem Zeitpunkt leisten sollst.

Die Frage dürfte zunächst sein, was der Verkauf rechtlich tatsächlich ist. Sind tatsächlich Immobilien verkauft worden? Oder nur Anteile an Gesellschaften, um Grunderwerbssteuer zu sparen?

Grundsätzlich hast du ja einen Mietvertrag mit dem alten Eigentümer. Den würde ich dann auch schon weiter bedienen. Um dir aber tatsächlichen Rechtsrat erteilen zu können (wozu ich auch berechtigt bin), fehlen mir dann tatsächlich noch ein paar Angaben.

SGG

Marc

Wir wurden auch 2019 informiert das wir von Caesar übernommen wurden. Unsere damalige Verwaltung wurde abgelöst durch eine ersetzt die wir aber nie erreichen konnten, erst waren die in Lübeck und dann in Schwerin. 2021 wurde uns mitgeteilt das angeblich 2 Monatsmieten von 2019 nicht gezahlt worden sein. Unter großem Aufwand konnte eine Internetadresse ausfindig gemacht werden und wir legten Widerspruch ein wir konnten ja beweisen das die Mieten bezahlt worden sind.
Dann wurde auch diese Verwaltung ausgetauscht, das war dann eine Berliner Firma mit denen klappte die Verständigung einigermaßen. Vor ca. 2Monaten dann hat diese Firma dann von sich aus gekündigt und das haben die uns mitgeteilt. Es hörte sich so an das der Verwalter wohl auch keinen Zugang
mehr zum Vermieter hatte.
MFG
Michael

Wer kennt sich aus ?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:19 (vor 669 Tagen) @ Garum

Lieber Michael,

ist in diesem Schreiben eine Bankverbindung genannt worden auf die zukünftige Mieten zu zahlen sind?

Nimm dieses Schreiben bitte mit zum Anwalt/Mieterverein.

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:28 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Lieber Michael,

ist in diesem Schreiben eine Bankverbindung genannt worden auf die zukünftige Mieten zu zahlen sind?

Nimm dieses Schreiben bitte mit zum Anwalt/Mieterverein.

Wurde und da wurden auch die Mieten sofort hin überwiesen. Wir hatten uns auch noch mit unserer alten Verwaltung in Verbindung gesetzt die uns auch bestätigt haben das die die Mieten beim Verkauf weitergegeben haben. Ich kann ja auch wie alle anderen Mieter belegen das die Mieten bezahlt worden sind.

Wer kennt sich aus ?

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 10:18 (vor 669 Tagen) @ Garum

2021 wurde uns mitgeteilt das angeblich 2 Monatsmieten von 2019 nicht gezahlt worden sein. Unter großem Aufwand konnte eine Internetadresse ausfindig gemacht werden

Wie wurde euch das denn mitgeteilt? Da muss es doch einen Absender mit Kontaktdaten gegeben haben.

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:24 (vor 669 Tagen) @ Thomas

2021 wurde uns mitgeteilt das angeblich 2 Monatsmieten von 2019 nicht gezahlt worden sein. Unter großem Aufwand konnte eine Internetadresse ausfindig gemacht werden


Wie wurde euch das denn mitgeteilt? Da muss es doch einen Absender mit Kontaktdaten gegeben haben.

Das wurde uns mitgeteilt aber die Adresse die angeben war war nie erreichbar. Es war dann mehr zufällig da wir eine Internetadresse dann rausgefunden haben.
Die Mitteilung fing gleich mit der 2.Mahnung an wir haben aber nicht mal die erste erhalten.
Selbst die Anschriften die bei uns im Flur ausgehangen haben waren nicht erreichbar. Das hat damals sehr viel Zeit und Nerven gekostet.

Wer kennt sich aus ?

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 10:07 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Grundsätzlich hast du ja einen Mietvertrag mit dem alten Eigentümer. Den würde ich dann auch schon weiter bedienen.

Das ist einfach die Quintessenz des Ganzen. Selbst wenn ein neuer Eigentümer einen Vertrag unterschrieben hat, heißt das gar nix. Wir haben hier aktuell den Fall, dass nach langem hin und her der beauftragte Immobilienmakler eine Immobilie von einer Erbengemeinschaft selbst übernommen hat. Hat dann auch schon investiert und neue Verträge mit den Mietern abgeschlossen.
Dann hat das Grundbuchamt die Änderung abgelehnt, weil einer der Erben eine Unterschrift gefälscht hat. Jetzt hängt das Ding erstmal in der Schwebe, u.a. mit einem teil-entkernten Treppenhaus.

Beratungsschein

Garum, Dienstag, 28.06.2022, 09:21 (vor 669 Tagen) @ Garum
bearbeitet von Litze, Dienstag, 28.06.2022, 09:26

Neben dem Mietverein gibt es noch die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein von Deinem zuständigen Amtsgericht ausstellen zu lassen. Mit diesem ist die Beratung bei einem Anwalt nahezu kostenlos. Die wesentlichen Kosten werden von der Staatskasse übernommen.

https://www.ag-dortmund.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Beratungshilfe/index.php

Derartige Informationenseiten gibt es eigentlich bei jedem Amtsgericht.

Wenn Du einen Anwalt anrufst, um einen Termin zu vereinbaren, solltest Du gleich bei Beginn auf den Beratungsschein hinweisen. Suche am Besten nach einer kleinen/ mittleren Kanzlei, die unter anderem auch Mietrecht anbietet.

Beratungsschein

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:30 (vor 669 Tagen) @ Litze

Neben dem Mietverein gibt es noch die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein von Deinem zuständigen Amtsgericht ausstellen zu lassen. Mit diesem ist die Beratung bei einem Anwalt nahezu kostenlos. Die wesentlichen Kosten werden von der Staatskasse übernommen.

https://www.ag-dortmund.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Beratungshilfe/index.php

Derartige Informationenseiten gibt es eigentlich bei jedem Amtsgericht.

Wenn Du einen Anwalt anrufst, um einen Termin zu vereinbaren, solltest Du gleich bei Beginn auf den Beratungsschein hinweisen. Suche am Besten nach einer kleinen/ mittleren Kanzlei, die unter anderem auch Mietrecht anbietet.

Danke wusste ich noch nicht. Wir haben hier leider nur einen Anwalt in unserer "Kleinstststadt"

Beratungsschein

Garum, Dienstag, 28.06.2022, 10:52 (vor 669 Tagen) @ Garum

Einer ist besser als keiner...

Beratungsschein

micha87, bei Berlin, Dienstag, 28.06.2022, 21:43 (vor 668 Tagen) @ Litze

Einer ist besser als keiner...

Schwer zu sagen, hatte es erst diesen Monat wieder beispielhaft erlebt. Ein ausländischer Kunde hat sich auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse von einer deutsch-russischen Anwältin vertreten lassen, die wiederum ihre Stärken in sämtlichen Bereichen hat aber gewiss nicht beim Thema Immobilien. Der Käufer war irgendwann nur noch genervt und der Notar hat auch ein Ego was gerade so in den Raum passt. 5 Tage vor dem Termin sind ihr auf Nachfrage ob alles soweit stimmig ist zahlreiche Änderungen eingefallen die z.T. schon gar nicht mehr die Interessen des Verkäufers gewahrt haben. Dazu ein Ton der überhaupt nicht ging, so auf Krawall gebürstet darf man gerne woanders auftreten, aber nicht wegen Details im Kaufvertrag.

Beim Thema Mietrecht ist es sinnig jemand zu konsultieren der die Thematik kennt. Stumpf gesagt geht man mit Zahnschmerzen ja auch nicht zum Orthopäden. ;)

Beratungsschein

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:58 (vor 669 Tagen) @ Litze

Nicht unbedingt. Es gibt Kollegen, für die schämt man sich.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:05 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ich weiß das es nicht gerne hier gesehen wird aber nach stundenlanger Recherche komme ich nicht weiter. Deswegen versuche ich es hier.
Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert. Die betreiben mehrere Mietobjekte in Deutschland auch im Ruhrgebiet Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen um nur einige zu nennen.
Ich habe nur die spärliche Information das in Berlin keiner mehr von der Firma ist. Weiß jemand wie in einem solchen Fall das Procedere ist. Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und hier bei mir auf dem Dorf ist das alles nicht so einfach an die richtigen Leute zu kommen.
Ich selbst bin ja gesundheitlich auch ein bisschen eingeschränkt.
Wir hatten wohl bis vor paar Monaten einen Verwalter der ist aber von sich aus abgesprungen und hat auch keinen Kontakt mehr zu der Firma.

Vielen Dank
Michael

Puh, klingt seltsam. Einen Rat kann ich in der Situation nicht geben. Der mehrfach genannte Mieterverein klingt aber sinnvoll.

Normalerweise "verschwinden" in Deutschland Immobilienunternehmen nicht einfach so. Gibt es eventuell ein Insolvenzverfahren? In dem Fall hätte der Insolvenzverwalter "den Hut auf".

Werden Strom, Gas/Heizöl und Wasser für das Objekt noch bezahlt? Nicht, dass die Versorger abklemmen?

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:15 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Ich weiß das es nicht gerne hier gesehen wird aber nach stundenlanger Recherche komme ich nicht weiter. Deswegen versuche ich es hier.
Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert. Die betreiben mehrere Mietobjekte in Deutschland auch im Ruhrgebiet Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen um nur einige zu nennen.
Ich habe nur die spärliche Information das in Berlin keiner mehr von der Firma ist. Weiß jemand wie in einem solchen Fall das Procedere ist. Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und hier bei mir auf dem Dorf ist das alles nicht so einfach an die richtigen Leute zu kommen.
Ich selbst bin ja gesundheitlich auch ein bisschen eingeschränkt.
Wir hatten wohl bis vor paar Monaten einen Verwalter der ist aber von sich aus abgesprungen und hat auch keinen Kontakt mehr zu der Firma.

Vielen Dank
Michael


Puh, klingt seltsam. Einen Rat kann ich in der Situation nicht geben. Der mehrfach genannte Mieterverein klingt aber sinnvoll.

Normalerweise "verschwinden" in Deutschland Immobilienunternehmen nicht einfach so. Gibt es eventuell ein Insolvenzverfahren? In dem Fall hätte der Insolvenzverwalter "den Hut auf".

Werden Strom, Gas/Heizöl und Wasser für das Objekt noch bezahlt? Nicht, dass die Versorger abklemmen?

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt

Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:42 (vor 669 Tagen) @ Garum

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.

P.S.: Ist auch das Objekt, in dem Du wohnst, von Adler übernommen worden? In dem Fall würde ich schauen, ob bei der Zeit eine Email-Adresse des Autors des Artikels über Adler angegeben ist. Eventuell weiß der ja mehr? Oder aber das ganze ist auch für ihn interessant?

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:49 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.


P.S.: Ist auch das Objekt, in dem Du wohnst, von Adler übernommen worden? In dem Fall würde ich schauen, ob bei der Zeit eine Email-Adresse des Autors des Artikels über Adler angegeben ist. Eventuell weiß der ja mehr? Oder aber das ganze ist auch für ihn interessant?

Das Objekt ist von Cesar übernommen worden allerdings nicht von Adler sondern von "Westgrund Immobilien" aus Remscheid woran Adler wohl mal beteiligt war oder andere Wohnungen hatte. Das ganze ist sehr verworren und schwer zu recherchieren.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:54 (vor 669 Tagen) @ Garum

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.


P.S.: Ist auch das Objekt, in dem Du wohnst, von Adler übernommen worden? In dem Fall würde ich schauen, ob bei der Zeit eine Email-Adresse des Autors des Artikels über Adler angegeben ist. Eventuell weiß der ja mehr? Oder aber das ganze ist auch für ihn interessant?


Das Objekt ist von Cesar übernommen worden allerdings nicht von Adler sondern von "Westgrund Immobilien" aus Remscheid woran Adler wohl mal beteiligt war oder andere Wohnungen hatte. Das ganze ist sehr verworren und schwer zu recherchieren.

Ich befürchte, Du bist da Leidtragender eines größeren "Wirtschaftskrimis" geworden :-/

Gibt es denn bisher keinen Insolvenzantrag gegen die Caesar?

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 10:01 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.


P.S.: Ist auch das Objekt, in dem Du wohnst, von Adler übernommen worden? In dem Fall würde ich schauen, ob bei der Zeit eine Email-Adresse des Autors des Artikels über Adler angegeben ist. Eventuell weiß der ja mehr? Oder aber das ganze ist auch für ihn interessant?


Das Objekt ist von Cesar übernommen worden allerdings nicht von Adler sondern von "Westgrund Immobilien" aus Remscheid woran Adler wohl mal beteiligt war oder andere Wohnungen hatte. Das ganze ist sehr verworren und schwer zu recherchieren.


Ich befürchte, Du bist da Leidtragender eines größeren "Wirtschaftskrimis" geworden :-/

Gibt es denn bisher keinen Insolvenzantrag gegen die Caesar?

Ich habe bis jetzt noch nicht gefunden. Die Firma hat 146 Wohnobjekte in Deutschland verteilt und ich finde bis jetzt ganz wenig über die und auch nichts zeitnahes.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 10:09 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ich befürchte, Du bist da Leidtragender eines größeren "Wirtschaftskrimis" geworden :-/

Gibt es denn bisher keinen Insolvenzantrag gegen die Caesar?


Ich habe bis jetzt noch nicht gefunden. Die Firma hat 146 Wohnobjekte in Deutschland verteilt und ich finde bis jetzt ganz wenig über die und auch nichts zeitnahes.

Dann bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten :-/

Über kurz oder lang wird es ein Insolvenzverfahren geben, da bin ich mir recht sicher. Und sobald es einen Insolvenzverwalter gibt, gibt es wieder einen Ansprechpartner.

Wer kennt sich aus ?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 10:07 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ich finde sowas wie
Magnus Vierzehnte Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH als Vorgänger der Caesar.

Und eine Dreizehnte und eine Fünfzehnte und eine Achte ...

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 10:13 (vor 669 Tagen) @ Taifun

Ich finde sowas wie
Magnus Vierzehnte Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH als Vorgänger der Caesar.

Und eine Dreizehnte und eine Fünfzehnte und eine Achte ...

Das sind GmbHs "von der Stange". In der Regel gegründet, um die Namen der Personen/Gesellschaften dahinter zu verbergen. Und von Adler weiß man mittlerweile, dass die in der Vergangenheit Immobilien hin und her geschoben haben, um die Bilanz "aufzuhübschen". Aber trotzdem trudelt man mittlerweile in Richtung Pleite.

Den Artikel hatte ich gestern zufällig gelesen und hier schon einmal verlinkt: https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:30 (vor 669 Tagen) @ Garum

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.

Klingt in Verbindung mit dem, was man bisher über Adler lesen konnte nicht gut. Scheint eine kleine GmbH mit 25.000 € Stammkapital zu sein. Und die Geschäftsführung hat in schnellem Abstand mehrfach gewechselt.

https://www.northdata.de/Caesar+JV+lmmobilienbesitz+und+Verwaltungs+GmbH,+Berlin/Amtsgericht+Charlottenburg+%28Berlin%29+HRB+194266+B

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:37 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Die Adler Group ist es nicht zufällig?

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-06/adler-group-immobilienkonzern-rechnungen-wohnungsmarkt


Es ist die "Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH" mit Sitz in Berlin die aber 2019 von der "Adler Real Estate" Wohnobjekte übernommen hat.
Ich versuche schon seit Monaten mehr über die Firma zu erfahren habe aber nur wenig Informationen erhalten. Aus der "Recklinghäuser Zeitung" z.B. leider hinter einer Bezahlschranke.


Klingt in Verbindung mit dem, was man bisher über Adler lesen konnte nicht gut. Scheint eine kleine GmbH mit 25.000 € Stammkapital zu sein. Und die Geschäftsführung hat in schnellem Abstand mehrfach gewechselt.

https://www.northdata.de/Caesar+JV+lmmobilienbesitz+und+Verwaltungs+GmbH,+Berlin/Amtsgericht+Charlottenburg+%28Berlin%29+HRB+194266+B

Und seit 2019 keinen Geschäftsführer. Wir hatten 2019 eine Verwaltung die auch nie erreichbar war, die uns aber 2021 mit geteilt hatten das alle Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand seinen. Wir haben Widerspruch eingelegt wir konnten ja beweisen das die Mieten bezahlt wurden. Danach war die Verwaltung. komplett weg.

Wer kennt sich aus ?

Bochi11, bei Kassel, Dienstag, 28.06.2022, 08:49 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ich würd einfach mal eine paar Euro weniger an Miete zahlen. (Wenn es nur um Kontaktdaten geht)
Wenn es ein ernstes Problem gibt - natürlich auch mehr einbehalten.

Dann wird sich schon jemand melden...

Aber es wurde ja an anderer Stelle schon gefragt: an wen zahlst du denn aktuell die Miete?

Wer kennt sich aus ?

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 28.06.2022, 08:59 (vor 669 Tagen) @ Bochi11

Ich würd einfach mal eine paar Euro weniger an Miete zahlen. (Wenn es nur um Kontaktdaten geht)
Wenn es ein ernstes Problem gibt - natürlich auch mehr einbehalten.

Dann wird sich schon jemand melden...

Aber es wurde ja an anderer Stelle schon gefragt: an wen zahlst du denn aktuell die Miete?

Vor einem Mieteinbehalt sollte man aber auch den Vermieter informieren meines Wissens.
Und davor natürlich eine Möglichkeit geben, den Sachverhalt oder das Problem zu klären.
Einfach mal so sollte man das auch nicht machen.

Wer kennt sich aus ?

Bochi11, bei Kassel, Dienstag, 28.06.2022, 09:30 (vor 669 Tagen) @ Lattenknaller

Selbstverständlich geht ein Brief raus in dem darauf hingewiesen wird... *hüstel*
Ich rede auch nicht von größeren Summen.

Aber wenn meine Mieter 5 Euro weniger Miete zahlen als üblich und vereinbart würde ich zumindest mal nachfragen...

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:01 (vor 669 Tagen) @ Lattenknaller

Ich würd einfach mal eine paar Euro weniger an Miete zahlen. (Wenn es nur um Kontaktdaten geht)
Wenn es ein ernstes Problem gibt - natürlich auch mehr einbehalten.

Dann wird sich schon jemand melden...

Aber es wurde ja an anderer Stelle schon gefragt: an wen zahlst du denn aktuell die Miete?


Vor einem Mieteinbehalt sollte man aber auch den Vermieter informieren meines Wissens.
Und davor natürlich eine Möglichkeit geben, den Sachverhalt oder das Problem zu klären.
Einfach mal so sollte man das auch nicht machen.

Das Problem ist das der Vermieter nicht erreichbar ist.

Wer kennt sich aus ?

RubberDuck77, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 08:20 (vor 669 Tagen) @ Garum

Konkret kann ich zu deinem Falle nichts beitragen, aber wie andere hier schon schrieben, würd ich mich einfach einem Mieterverein in deiner Stadt/Umgebung anschließen.

Ich selbst bin seit vielen Jahren im Mieterverein Dortmund und werde dort auch nie wieder kündigen. Was die in den letzten Jahren für mich immer mal geleistet haben ist für diesen "kleinen" Mitgliedsbeitrag unermesslich. Wir hatten schon diverse Dinge, die ich selbst erledigen wollte mit meinem Vermieter, da die Herrschaften einen aber nicht ernst nehmen, geht es immer nur über den Mieterverein und siehe da, schalten sie sich ein, funktioniert es.

Aktuell läuft wieder was bzgl. einer Mieterhöhung, welche ich beim Mieterverein eingereicht habe und siehe da, es wurde kein Grund angegeben und somit ist die Erhöhung in Maße xy schon einmal nicht korrekt. Die schreiben nun für mich die Verwaltung an .... Ebenso sieht es bei Betriebskostenabrechnungen aus, die ich jedes Jahr einreiche zwecks Prüfung, sind ja teilweise Böhmische Dörfer für einen normalen Bürger.

Daher kann ich jedem Mieter nur wärmstens ans Herz legen, sich dem örtlichen Mieterverein anzuschließen, kostet jährlich echt nicht die Welt, auch und gerade für den kleinen Mann/Frau erschwinglich, es gibt auch Rabatte für diejenigen, die bspw. Transferzahlungen erhalten usw., Prozesskostenbeihilfe ( 2€ oder 3€ mehr im Monat ).

Ich selbst habe ausschließlich gute Erfahrungen mit dem Mieterverein gehabt, auch telefonisch kann man sich da mal eben einen Rat holen und/oder gleich einen persönlichen Termin vereinbaren ( in der Pandemie ging ausschl. Telefon, momentan aber wohl auch wieder persönlich möglich.

Wer kennt sich aus ?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 08:00 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:44 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Herrjemine, das ist einfach falsch und auch einfach gefährlich. Du hast wahrscheinlich auch die Berechtigung, Rechtsberatung nach dem RDG zu erteilen, lieber Basti, nicht wahr?

Um es abzukürzen:

Der hier genannten "Tipp" ist gefährlich und birgt das Risiko der fristlosen Kündigung. Die lediglich unverbindliche Kenntnis eines Eigentümerwechsels bedeutet nämlich nicht, dass du einfach an den "Neuen" zahlen musst, insbesondere, weil das normalerweise erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem dieser tatsächlich Eigentümer ist, d.h. nach Eintragung ins Grundbuch.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 09:53 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Herrjemine, das ist einfach falsch und auch einfach gefährlich. Du hast wahrscheinlich auch die Berechtigung, Rechtsberatung nach dem RDG zu erteilen, lieber Basti, nicht wahr?

Ja. Genau so habe ich das geschrieben und deshalb auch darauf hingewiesen, dass ich im 6-Minuten-Takt abrechne.

Um es abzukürzen:

Der hier genannten "Tipp" ist gefährlich und birgt das Risiko der fristlosen Kündigung. Die lediglich unverbindliche Kenntnis eines Eigentümerwechsels bedeutet nämlich nicht, dass du einfach an den "Neuen" zahlen musst, insbesondere, weil das normalerweise erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem dieser tatsächlich Eigentümer ist, d.h. nach Eintragung ins Grundbuch.

Ich hoffe, dass wenn ich mal einen Anwalt brauche, ich nicht an dich gerate. Dein Textverständnis ist ja absolut unterste Kanone. Denn dass die Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden soll, habe ich im obigen Beitrag nicht geschrieben. Vielmehr würde ich mit der ersten nicht vollständig gezahlten Miete eine Reaktion des aktuellen Vermieters (also der alte oder neue) provozieren wollen, denn auf andere Weise scheint ja keine Kontaktaufnahme möglich.

Meine Tipps sind übrigens praxiserprobt. Ich selbst und auch Bekannte waren schon mal in ähnlichen Situationen und sind auf diese Weise gut gefahren. Anwälte, das verstehe ich, betrachten immer nur die juristische Seite, und dürfen wahrscheinlich auch gar nicht darauf verweisen, dass man mal zum Test eine Miete nicht zahlen oder verzögern sollte. Die Realität lässt gibt aber immer wieder etwas mehr Spielraum her als das Gesetz.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Dienstag, 28.06.2022, 11:52 (vor 668 Tagen) @ Basti Van Basten

Was ist so schwer daran, einfach mal einzuräumen, dass man keine Ahnung hat, aber man mit einer Idee helfen wollte?

Klänge doch viel sympathischer als hier rumzudiskutieren und dann noch vermeintliche Seitenhiebe zu verpassen.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:57 (vor 668 Tagen) @ Jurist81

Was ist so schwer daran, einfach mal einzuräumen, dass man keine Ahnung hat, aber man mit einer Idee helfen wollte?

Klänge doch viel sympathischer als hier rumzudiskutieren und dann noch vermeintliche Seitenhiebe zu verpassen.

Obwohl die Sache längst geklärt ist, musst du hier auch nochmal reingrätschen... ich habe dazu vorhin mal etwas geschrieben. Wäre mal nett, wenn du dich auch etwas reflektierst: https://www.bvb-forum.de/index.php?id=2294707

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Dienstag, 28.06.2022, 12:10 (vor 668 Tagen) @ Basti Van Basten

Ich habe von Dir nur die Dir typische Herumlawierei mit Angriffen auf den anderen gelesen. Nicht sehr sympathisch, aber leider auch nicht sonderlich überraschend.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 12:14 (vor 668 Tagen) @ Jurist81

Ich habe von Dir nur die Dir typische Herumlawierei mit Angriffen auf den anderen gelesen. Nicht sehr sympathisch, aber leider auch nicht sonderlich überraschend.

und gut jetzt bitte, der Thread ist schon lange zu eurer Privatfehde verkommen.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:55 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Du hast konkret vorgeschlagen, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu zahlen, sondern sie anzusparen. Das ist eine Katastrophe und einfach nur gefährlich. Gibt's nämlich keinen Verkauf, dann bist du da sehr zügig im gefährlichen Bereich.

Im Übrigen ändert auch die Entgeltlichkeit nichts daran, dass du das nicht tun solltest, § 6 II RDG.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:08 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Du hast konkret vorgeschlagen, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu zahlen, sondern sie anzusparen. Das ist eine Katastrophe und einfach nur gefährlich.

Konkret habe ich etwas anderes vorgeschlagen, aber mit dem Lesen hast du es ja eh nicht so.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:11 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Lügen haben kurze Beine, Hasennase

https://www.bvb-forum.de/index.php?id=2294604

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 10:11 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Konkret habe ich etwas anderes vorgeschlagen, aber mit dem Lesen hast du es ja eh nicht so.

Ich gebe ja Marc ungern recht, aber was wolltest du denn mit

"Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen."

anders sagen? Garum hat durch Zufall irgendwas mitbekommen. Etwas offizielles oder schriftliches gibt es nicht. Es gibt für ihn quasi keinerlei Änderung seines Vertragsverhältnisses. Er ist weiterhin in seinen Pflichten.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:25 (vor 669 Tagen) @ Thomas

Konkret habe ich etwas anderes vorgeschlagen, aber mit dem Lesen hast du es ja eh nicht so.


Ich gebe ja Marc ungern recht, aber was wolltest du denn mit

"Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen."

anders sagen? Garum hat durch Zufall irgendwas mitbekommen. Etwas offizielles oder schriftliches gibt es nicht. Es gibt für ihn quasi keinerlei Änderung seines Vertragsverhältnisses. Er ist weiterhin in seinen Pflichten.

Es gibt ja nicht nur den einen Beitrag von mir und das ansparen war so gemeint, dass man die Miete zurückbehält und nicht anderweitig ausgibt. Da hatte ich mich missverständlich ausgedrückt, habe es aber anderswo nochmal genauer geschrieben.

Die Situation, wie ich sie verstanden habe ist, dass der Vermieter seinen Pflichten nicht mehr nachkommt sowie die Nebenkosten nicht mehr an die zuständigen Stellen überweist und nicht mehr für den Mieter zu erreichen ist. Hier finde ich, ist es gerechtfertigt, durch Zurückbehaltung der Miete eine Reaktion zu provozieren. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es keine 2 vollständigen Monatsmieten sein sollten, was wohl nicht mehr dem Stand der Dinge entspricht. Deshalb habe ich auch vorgeschlagen, sich einen Beratungsschein zu holen und einen Anwalt zu konsultieren.

Wenn man aber nur selektiv Beiträge herauspickt, dann kommen halt solche Hetzkampagnen wie von MarcBVB heraus.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:33 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Basti, das ist im Übrigen keine Hetzkampagne, was du schon alleine daran siehst, dass du keine Abmahnung, sondern einen freundlichen Hinweis bekommen hast. Ich hab's übrigens nicht selektiv gelesen, sondern direkt unter den Post von dir, der wirklich die große Gefahr der fristlosen Kündigung geboten hat, durchaus zugespitzt formuliert, warum das falsch ist. Ad hominem waren dann nur deine Beiträge

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:00 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Basti Van Basten, Dienstag, 28.06.2022, 11:10

Basti, das ist im Übrigen keine Hetzkampagne, was du schon alleine daran siehst, dass du keine Abmahnung, sondern einen freundlichen Hinweis bekommen hast.

Ich empfinde das anders. Seit ich irgendwann mal irgendwo geschrieben habe, dass ich Die Linke wähle gab es nur noch Spitzen von dir und Jurist81 (Nummer ist mir gerade entfallen) bei fast jeder Gelegenheit. Und das geht schon seit Monaten, wenn nicht sogar seit Jahren so.

Ich habe nie etwas gesagt, weil mir das ziemlich egal war, aber seit ich auch durch diese Hetze hier im Februar als Putin-Getreuer bezeichnet und virtuell nach Russland verbannt wurde, weil ich das 100 Mrd. Paket der Bundesregierung infrage stellte(!), bin ich etwas sensibler geworden. Und da merkt man dann schon, wer da immer wieder stichelt - und wenn das fortlaufend passiert, dann kann man schon von einer Kampagne sprechen.

Zumindest empfinde ich das so und ob ihr euch da jetzt schuldig fühlt oder nicht, ist euer Ding, aber wenn ihr mich mal wieder in Zukunft angeht, sagt nicht, ihr hättet nicht gewusst, was ihr da macht.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Dienstag, 28.06.2022, 11:16 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Um mal schlichtend einzugreifen.

Marc hat grundsätzlich Recht, dass das Zurückbehalten der Miete sehr gefährlich ist. Ich würde das auch nicht so pauschal anraten, zumindest nicht, wenn ich den Einzelfall nicht kenne.

Zudem ist es Anwälten ein Dorn im Auge, dass mittlerweile in zahlreichen Internetforen Rechtsberatung von rechtlichen Laien erteilt wird und häufig einfach großer Quatsch geschrieben wird.

Ich stimme Dir aber zu, dass man das auch etwas weniger konfrontativ rüberbringen kann. Du hattest sicherlich eine gute Absicht.

Rechtsberatung bei Wish bestellt?

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:52 (vor 668 Tagen) @ Litze

Um mal schlichtend einzugreifen.

Marc hat grundsätzlich Recht, dass das Zurückbehalten der Miete sehr gefährlich ist. Ich würde das auch nicht so pauschal anraten, zumindest nicht, wenn ich den Einzelfall nicht kenne.

Zudem ist es Anwälten ein Dorn im Auge, dass mittlerweile in zahlreichen Internetforen Rechtsberatung von rechtlichen Laien erteilt wird und häufig einfach großer Quatsch geschrieben wird.

Ich stimme Dir aber zu, dass man das auch etwas weniger konfrontativ rüberbringen kann. Du hattest sicherlich eine gute Absicht.

Danke. Mir ging es hier jetzt aber eigentlich nicht mehr um den konkreten Fall, sondern eher um die persönliche Ebene und ich wollte das Problem mal deutlich ansprechen.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 08:55 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.

Ganz schwierig. Gibt es den alten Vermieter doch noch und er bekommt die Miete nicht, dann könnte das ein Kündigungsgrund sein. Das ist vermintes Territorium. Ein falscher Schritt, und man "geht hoch".

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:02 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.


Ganz schwierig. Gibt es den alten Vermieter doch noch und er bekommt die Miete nicht, dann könnte das ein Kündigungsgrund sein. Das ist vermintes Territorium. Ein falscher Schritt, und man "geht hoch".

Ich wollte die Miete zurückhalten um zusehen ob sich jemand meldet.

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Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:10 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.


Ganz schwierig. Gibt es den alten Vermieter doch noch und er bekommt die Miete nicht, dann könnte das ein Kündigungsgrund sein. Das ist vermintes Territorium. Ein falscher Schritt, und man "geht hoch".


Ich wollte die Miete zurückhalten um zusehen ob sich jemand meldet.

Würde ich ohne juristische Beratung nicht machen. Die gesetzlichen Regelungen wurden hier vor längerer Zeit mit der Zielrichtung auf "Mietnomaden" deutlich verschärft. Dies wird aber teilweise auch gegen "normale" Mieter genutzt. Aktuell sind "leere" Wohnungen mehr wert als bewohnte.

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Franke, Mittwoch, 29.06.2022, 11:21 (vor 668 Tagen) @ Ulrich

Würde ich ohne juristische Beratung nicht machen. Die gesetzlichen Regelungen wurden hier vor längerer Zeit mit der Zielrichtung auf "Mietnomaden" deutlich verschärft. Dies wird aber teilweise auch gegen "normale" Mieter genutzt. Aktuell sind "leere" Wohnungen mehr wert als bewohnte.


Mietnomaden sind ja schon was übles und die sollte man schneller loswerden können.

Aber kann man denn von einem Vermieter nicht verlangen, dass der sich nach einem Eigentümerwechsel mindestens einmal ordentlich beim Mieter meldet, schriftlich, mit Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung?

OT: Eine Frau aus der Verwandtschaft war mal mit einem zusammen, dessen Oma in einem Haus lebte, dessen Eigentümer offenbar in Krieg oder Nachkriegszeit umgekommen ist - Hat sich nie wieder gemeldet und auch kein anderer, der gesagt hat, ich bin jetzt der Eigentümer. Nach 30 Jahren gehörte es dann wohl der Oma durch "Ersitzung". ;-)

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Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:22 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.


Ganz schwierig. Gibt es den alten Vermieter doch noch und er bekommt die Miete nicht, dann könnte das ein Kündigungsgrund sein. Das ist vermintes Territorium. Ein falscher Schritt, und man "geht hoch".


Ich wollte die Miete zurückhalten um zusehen ob sich jemand meldet.


Würde ich ohne juristische Beratung nicht machen. Die gesetzlichen Regelungen wurden hier vor längerer Zeit mit der Zielrichtung auf "Mietnomaden" deutlich verschärft. Dies wird aber teilweise auch gegen "normale" Mieter genutzt. Aktuell sind "leere" Wohnungen mehr wert als bewohnte.

Ich gehe davon aus das ich eine Mahnung bekomme auf die ich dann reagieren kann.

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Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 09:33 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz wichtig ist, die Miete nicht mehr an den alten Vermieter zu überweisen, sondern sie anzusparen. Der neue Vermieter wird sich bei dir melden und dann ist es natürlich wichtig, dass du die ausstehenden Mieten bezahlen kannst.


Ganz schwierig. Gibt es den alten Vermieter doch noch und er bekommt die Miete nicht, dann könnte das ein Kündigungsgrund sein. Das ist vermintes Territorium. Ein falscher Schritt, und man "geht hoch".


Ich wollte die Miete zurückhalten um zusehen ob sich jemand meldet.


Würde ich ohne juristische Beratung nicht machen. Die gesetzlichen Regelungen wurden hier vor längerer Zeit mit der Zielrichtung auf "Mietnomaden" deutlich verschärft. Dies wird aber teilweise auch gegen "normale" Mieter genutzt. Aktuell sind "leere" Wohnungen mehr wert als bewohnte.


Ich gehe davon aus das ich eine Mahnung bekomme auf die ich dann reagieren kann.

So sollte es sein. Du musst halt schauen, dass du von den nächsten zwei Mieten einen kleinen Betrag bezahlst (z.B. 10 Euro), da fristlose Kündigungen erst ab 2 komplett ausstehenden Monatsmieten möglich sind.

Du kannst dir auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, damit zu einem Rechtsanwalt gehen und der findet dann hoffentlich für dich heraus, wer denn jetzt dein Vermieter ist.

Ich würde nämlich auch nicht an den alten Vermieter und später für die selben Monate nochmal an den neuen Vermieter zahlen wollen.

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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:37 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

So sollte es sein. Du musst halt schauen, dass du von den nächsten zwei Mieten einen kleinen Betrag bezahlst (z.B. 10 Euro), da fristlose Kündigungen erst ab 2 komplett ausstehenden Monatsmieten möglich sind.

Jein. Nach den Texten die ich gelesen habe, ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn kurzfristig mehr als eine Monatsmiete rückständig ist. Addieren sich Rückstände über einen längeren Zeitraum, dann sind es zwei Monatsmieten.

Gibt es überhaupt Gründe eine ganze Miete einzubehalten? Die Wohnung existiert doch weiterhin.

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Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 09:41 (vor 669 Tagen) @ Taifun

So sollte es sein. Du musst halt schauen, dass du von den nächsten zwei Mieten einen kleinen Betrag bezahlst (z.B. 10 Euro), da fristlose Kündigungen erst ab 2 komplett ausstehenden Monatsmieten möglich sind.


Jein. Nach den Texten die ich gelesen habe, ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn kurzfristig mehr als eine Monatsmiete rückständig ist. Addieren sich Rückstände über einen längeren Zeitraum, dann sind es zwei Monatsmieten.

Gibt es überhaupt Gründe eine ganze Miete einzubehalten? Die Wohnung existiert doch weiterhin.

Wenn man jeden Monat 10 Euro bezahlt fehlen keine zwei Monatsmieten. Erst ab Monat 3 muss man die Miete wieder komplett zahlen. Wie ich schrieb, würde ich zum Anwalt gehen, mit dem das absprechen und vielleicht die Monatsmieten auf ein Sonderkonto o.ä. einzahlen, damit man erstens zeigen kann, dass das Geld vorhanden ist und zweitens damit man nicht in Versuchung kommt, es selbst auszugeben.

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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:56 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/mietrecht-wohnen/id_48751322/mietrueckstand-miete-nicht-gezahlt-darf-vermieter-kuendigen-.html

Zitat: "Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn der Mieter zwei Monate hintereinander nur unvollständig Miete zahlt und sich der Fehlbetrag auf mehr als eine Monatsmiete summiert."

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:58 (vor 669 Tagen) @ Taifun

Rechtsberatung von Wish halt ;-)

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:07 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Rechtsberatung von Wish halt ;-)

So sieht's aus.

Wenn Du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Deine Schulden bezahlst, musst Du nicht ausziehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Denn die fristlose Kündigung wird durch die Zahlung innerhalb dieser Schonfrist unwirksam.

Bist du ein jämmerlicher Wald- und Wiesenanwalt.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:11 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten
bearbeitet von MarcBVB, Dienstag, 28.06.2022, 10:22

Rechtsberatung von Wish halt ;-)


So sieht's aus.

Wenn Du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Deine Schulden bezahlst, musst Du nicht ausziehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Denn die fristlose Kündigung wird durch die Zahlung innerhalb dieser Schonfrist unwirksam.

Bist du ein jämmerlicher Wald- und Wiesenanwalt.

Du fängst dir halt nur die Verfahrenskosten und eventuell die ordentliche Kündigung. Es wird also nicht besser, Hasennase

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:24 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Rechtsberatung von Wish halt ;-)


So sieht's aus.

Wenn Du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Deine Schulden bezahlst, musst Du nicht ausziehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Denn die fristlose Kündigung wird durch die Zahlung innerhalb dieser Schonfrist unwirksam.

Bist du ein jämmerlicher Wald- und Wiesenanwalt.


Du fängst dir halt nur die Verfahrenskosten und eventuell die ordentliche Kündigung. Es wird also nicht besser, Hasennase

Und trotzdem verbreitest du hier Unwahrheiten, über die du als Jurist eigentlich besser informiert sein solltest als ich.

MarcBVB - jetzt auf Wish

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:28 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Nope. Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass dein konkreter Vorschlag ziemlich gefährlich ist. Natürlich kann ein Beitrag hier keine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen, aber zumindest vor nem riesigen Fehler warnen.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 10:47 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Nope. Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass dein konkreter Vorschlag ziemlich gefährlich ist. Natürlich kann ein Beitrag hier keine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen, aber zumindest vor nem riesigen Fehler warnen.

Ich habe dich hier eigentlich nie als freundlich mir ggü. wahrgenommen. So können Wahrnehmungen auseinandergehen.

Und dass ich hier Rechtsberatung gebe, hast auch nur du mit deiner Überschrift impliziert. Ich habe Tipps gegeben, die in der Realität erfolgreich waren und juristisch auch ziemlich gut abgesichert sind.

Aus meiner Erfahrung ist es für normale Vermieter nämlich wichtig, solvente Mieter die den Hausfrieden nicht stören, zu halten. Anders verhält es sich natürlich bei großen Konzernen, die Mieter rausekeln wollen, um die Wohnung später für das Doppelte anbieten zu können.

Aber wie gesagt, unter normalen Umständen schmeißt dich kein Vermieter raus, wenn du die Miete wegen unklaren Verhältnissen einen Monat zurückbehältst und bei Klärung des Sachverhaltes sofort überweist. Und um nicht in größere Probleme zu bekommen, gab es ja auch von mir den Vorschlag zum Amtsgericht zu gehen, Beratungsschein zu holen und einen Anwalt zu konsultieren. Das Risiko für den Mieter ist da schon sehr überschaubar, auch wenn das aus juristischer Perspektive natürlich einen Vertragsbruch darstellt. Da bist du aufgrund deines Berufes natürlich etwas in deiner Sichtweise eingeengt - und das ist nicht als Vorwurf gemeint. Der Bäcker schaut auch anders auf Backwaren als ein Maurer.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 11:53 (vor 668 Tagen) @ Basti Van Basten

Die Brötchen von meinem Bäcker könnten auch vom Maurer stammen.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:55 (vor 668 Tagen) @ Taifun

Die Brötchen von meinem Bäcker könnten auch vom Maurer stammen.

lol :-D

MarcBVB - jetzt auf Wish

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 11:57 (vor 668 Tagen) @ Basti Van Basten

Ich dachte etwas Humor hilft vielleicht, dass ihr wieder runterkommt.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 12:27 (vor 668 Tagen) @ Taifun

Ich dachte etwas Humor hilft vielleicht, dass ihr wieder runterkommt.

Also ich empfand das nicht als schlimmen Streit. Ich bin etwas überrascht, dass nach Litze auch du das Bedürfnis sahst, hier zu deeskalieren.

Das einzige, was mich etwas auf die Palme gebracht hat, aber nicht schlimm, war, dass MarcBVB etwas daher kam als wenn das alles Unsinn wäre und nur die juristische Sicht die einzig Wahre ist. Da habe ich dann etwas zurückgezickt.

Danach hat mich tatsächlich einfach nur der juristische Sachverhalt interessiert und ich wollte ihm auch mal meine Sicht erläutern wie ich ihn und Jurist81 seit Jahren speziell gegen mich (aber auch gegen andere hier im Forum) wahrnehme. Das sollte von meiner Seite aus mal ein Beitrag zur Deeskalation sein, da auch vielen Mobbern überhaupt nicht bewusst ist, wie ihre Handlungen wahrgenommen werden. Um in Zukunft also solche Konfrontationen zu vermeiden, wollte ich, dass die beiden wissen, wie sie auf mich wirken.

Und im selben Moment habe ich für mich herausgefunden, dass ich in meinen Beiträgen künftig etwas präziser werden muss, um Missverständnisse und juristische Schwierigkeiten zu vermeiden.

Also danke nochmal an euch beide für die Intervention, aber ich bin emotional a very stable genius ;-)

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 10:53 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Das Problem mit Rechtsberatung ist jetzt nicht, wie du das einschätzt, sondern konkret das RDG. Und da hier die Ausnahmen des § 6 II nicht greifen, wäre ich da wirklich sehr vorsichtig, weil ansonsten irgendwann ein böser Brief eines anderen Marktteilnehmers inklusive Rechnung (Streitwert mindestens € 10.000, 1,3 Gebühr, Porto, Ust.) bei dir Hereinflattern kann.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:09 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Das Problem mit Rechtsberatung ist jetzt nicht, wie du das einschätzt, sondern konkret das RDG. Und da hier die Ausnahmen des § 6 II nicht greifen, wäre ich da wirklich sehr vorsichtig, weil ansonsten irgendwann ein böser Brief eines anderen Marktteilnehmers inklusive Rechnung (Streitwert mindestens € 10.000, 1,3 Gebühr, Porto, Ust.) bei dir Hereinflattern kann.

Ich lese gerade das hier darüber.

Die Möglichkeit für erlaubte, unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - z. B. die "Beratung über den Gartenzaun" - wird erweitert.

Zulässig ist die unentgeltliche Beratung etwa dann, wenn sie aufgrund enger persönlicher Bindungen erfolgt. Dies betrifft vor allem Familie, Nachbarschaft und vergleichbar enge persönliche Bindungen. Über den Gartenzaun hinweg erwartet niemand Rechtsrat auf hohem Niveau, es besteht kein echter Schutzbedarf.

Für mich ist so ein Fußballforum also doch schon ein "Gartenzaun, an dem man keine qualifizierte Rechtsberatung erwarten kann."

MarcBVB - jetzt auf Wish

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 11:29 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Enge, persönliche Bindung. Das fehlt und macht es dann iE teuer. Wäre imho jetzt kein Risiko, was ich eingehen möchte

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Dienstag, 28.06.2022, 11:19 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Das Problem mit Rechtsberatung ist jetzt nicht, wie du das einschätzt, sondern konkret das RDG. Und da hier die Ausnahmen des § 6 II nicht greifen, wäre ich da wirklich sehr vorsichtig, weil ansonsten irgendwann ein böser Brief eines anderen Marktteilnehmers inklusive Rechnung (Streitwert mindestens € 10.000, 1,3 Gebühr, Porto, Ust.) bei dir Hereinflattern kann.


Ich lese gerade das hier darüber.

Die Möglichkeit für erlaubte, unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - z. B. die "Beratung über den Gartenzaun" - wird erweitert.

Zulässig ist die unentgeltliche Beratung etwa dann, wenn sie aufgrund enger persönlicher Bindungen erfolgt. Dies betrifft vor allem Familie, Nachbarschaft und vergleichbar enge persönliche Bindungen. Über den Gartenzaun hinweg erwartet niemand Rechtsrat auf hohem Niveau, es besteht kein echter Schutzbedarf.

Für mich ist so ein Fußballforum also doch schon ein "Gartenzaun, an dem man keine qualifizierte Rechtsberatung erwarten kann."

Es dürfte bereits an der engen persönlichen Bindung fehlen.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:30 (vor 669 Tagen) @ Litze

Das Problem mit Rechtsberatung ist jetzt nicht, wie du das einschätzt, sondern konkret das RDG. Und da hier die Ausnahmen des § 6 II nicht greifen, wäre ich da wirklich sehr vorsichtig, weil ansonsten irgendwann ein böser Brief eines anderen Marktteilnehmers inklusive Rechnung (Streitwert mindestens € 10.000, 1,3 Gebühr, Porto, Ust.) bei dir Hereinflattern kann.


Ich lese gerade das hier darüber.

Die Möglichkeit für erlaubte, unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - z. B. die "Beratung über den Gartenzaun" - wird erweitert.

Zulässig ist die unentgeltliche Beratung etwa dann, wenn sie aufgrund enger persönlicher Bindungen erfolgt. Dies betrifft vor allem Familie, Nachbarschaft und vergleichbar enge persönliche Bindungen. Über den Gartenzaun hinweg erwartet niemand Rechtsrat auf hohem Niveau, es besteht kein echter Schutzbedarf.

Für mich ist so ein Fußballforum also doch schon ein "Gartenzaun, an dem man keine qualifizierte Rechtsberatung erwarten kann."


Es dürfte bereits an der engen persönlichen Bindung fehlen.

Ist ja wie bei allem Interpretationssache. Wir sind ja eigentlich schon emotional alle miteinander verbunden, weil wir BVB-Fans sind. Es ist ja auch nicht immer so, dass man mit dem Nachbarn eine Beziehung hätte, die emotional über Gespräche über den Fußballverein hinausgehen.

MarcBVB - jetzt auf Wish

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 11:40 (vor 669 Tagen) @ Basti Van Basten

Ist halt die Frage, ob dir das Risiko 887,03 wert ist.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 11:49 (vor 668 Tagen) @ MarcBVB

Was ist deine Meinung dazu als Jurist? Ist ein Fanforum nicht persönlich genug, um eine unqualifizierte, kostenlose Rechtsberatung zu geben?

MarcBVB - jetzt auf Wish

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 11:56 (vor 668 Tagen) @ Basti Van Basten

Ich würde meinem Mandanten davon abraten, weil es tatsächlich an der engen persönlichen Bindung fehlen dürfte.

MarcBVB - jetzt auf Wish

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 28.06.2022, 12:19 (vor 668 Tagen) @ MarcBVB

Ich würde meinem Mandanten davon abraten, weil es tatsächlich an der engen persönlichen Bindung fehlen dürfte.

Ok, hier ist es auch nochmal deutlicher beschrieben:

anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/anwaltsblatt-online/2018-901.pdf

Ich werde deshalb in Zukunft einfach ganz deutlich kenntlich machen, dass das meine persönlichen Erfahrungen und keine juristischen Beratungen sind. Vielleicht sollte ich mir auch etwas mehr Zeit beim Verfassen solcher Texte lassen. Ich stelle fest, dass ich viel zu häufig davon ausgehe, dass mein Gegenüber genau versteht, worauf ich hinaus will.

Wer kennt sich aus ?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:29 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:41 (vor 669 Tagen) @ Taifun

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.

Wie kommst Du auf 1000 Mitarbeiter, ich habe nicht mal einen gesehen oder erreicht.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:45 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.


Wie kommst Du auf 1000 Mitarbeiter, ich habe nicht mal einen gesehen oder erreicht.

Ich vermute, er bezieht sich auf die Adler Group.

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:52 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.


Wie kommst Du auf 1000 Mitarbeiter, ich habe nicht mal einen gesehen oder erreicht.


Ich vermute, er bezieht sich auf die Adler Group.

Das ganze ist eh äußerst kompliziert. Da gibt es so viele Verbindungen und Beteiligungen wo ich auch nicht so wirklich durchblicke.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:59 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.


Wie kommst Du auf 1000 Mitarbeiter, ich habe nicht mal einen gesehen oder erreicht.


Ich vermute, er bezieht sich auf die Adler Group.


Das ganze ist eh äußerst kompliziert. Da gibt es so viele Verbindungen und Beteiligungen wo ich auch nicht so wirklich durchblicke.

Vielfach ist das genau so gewollt :-/

Ich war gestern zufällig über den Adler-Artikel in der Zeit gestolpert. Über die Turbulenzen, in denen das Unternehmen steckt, konnte man schon seit längerem das eine oder andere lesen. Vor einigen Monaten z.B., dass KPMG denen die Brocken vor die Füße geworfen hatte.

Das ganze wird vermutlich mit einem großen Knall und anschließendem Wirtschaftsstrafverfahren enden. Aber das nutzt Dir nichts :-/

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:37 (vor 669 Tagen) @ Taifun

Ganz vorsichtig: Nach zweimaliger Nichtzahlung der Miete ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Da bedarf es auch keiner Mahnung.

Und das wird auch sehr gerne ausgenutzt.


Das Unternehmen mag sehr dubios sein, aber es hat fast 1000 Mitarbeiter. Die gibt es also noch. Einfach nix zu zahlen ist imho keine Option.

Du meinst Adler? Die Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH ist wohl eine kleine Klitsche.

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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:39 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

Garum hat doch geschrieben, dass die von ARE übernommen wurden. Von dem was man da liest ist dubios gerade ein gutes Wort.

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Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:44 (vor 669 Tagen) @ Taifun

Garum hat doch geschrieben, dass die von ARE übernommen wurden. Von dem was man da liest ist dubios gerade ein gutes Wort.

Nein umgekehrt, Caesar hat von ARE übernommen und AER bekommt wohl auch noch Geld von Caesar.

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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.06.2022, 09:54 (vor 669 Tagen) @ Garum
bearbeitet von Taifun, Dienstag, 28.06.2022, 10:01

Dann ist der Laden wohl auch dubios.

Edit: Habe mal nach dem Laden gegoogelt .. dubios ist ein harmloses Wort.

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donotrobme, Münsterland, Dienstag, 28.06.2022, 09:19 (vor 669 Tagen) @ Ulrich

bin da bei dir.

Als Laie würde ich sagen, solange sich dein neuer Vermieter nicht meldet und dir sagt, auf welches Konto du deine Miete überweisen sollst, gilt der alte Vertrag.
Du bist dann mit deiner Miete nicht im Rückstand, sondern die wurde nur vertragsgerecht weiter auf das alte Konto überwiesen. Damit solltest du dich vertragskonform verhalten haben.

Lass dich aber zur Absicherung beraten.

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istar, Dienstag, 28.06.2022, 07:47 (vor 669 Tagen) @ Garum

Ich weiß das es nicht gerne hier gesehen wird aber nach stundenlanger Recherche komme ich nicht weiter. Deswegen versuche ich es hier.
Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert. Die betreiben mehrere Mietobjekte in Deutschland auch im Ruhrgebiet Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen um nur einige zu nennen.
Ich habe nur die spärliche Information das in Berlin keiner mehr von der Firma ist. Weiß jemand wie in einem solchen Fall das Procedere ist. Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und hier bei mir auf dem Dorf ist das alles nicht so einfach an die richtigen Leute zu kommen.
Ich selbst bin ja gesundheitlich auch ein bisschen eingeschränkt.
Wir hatten wohl bis vor paar Monaten einen Verwalter der ist aber von sich aus abgesprungen und hat auch keinen Kontakt mehr zu der Firma.

Vielen Dank
Michael

Ich würde einfach abwarten. Sich mit anderen Mietern zusammen tun und vielleicht gemeinsam eine Rechtsberatung einholen. Problematisch könnte es erstmal nur werden, wenn bei Reparaturen kein Ansprechpartner da ist.Aber ein neuer Eigentümer wird sich schon melden, denke ich.

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Huber, Ort, Dienstag, 28.06.2022, 07:32 (vor 669 Tagen) @ Garum

Die Mitgliedschaft in einem Mieter*Innenschutzverein ist meistens ein guter Schritt. Aber am besten ist es natürlich, dort Mitglied zu werden, ehe die Kacke am Dampfen ist.
Solche Vereine gibt es eigentlich in jeder Stadt oder überregional den Mieterschutzbund.
Kosten rund 80 € pro Jahr und beraten dann ohne weitere Kosten. Eine Prozesskostenversicherung kostet dann aber meist extra.

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Thomas, Dortmund, Dienstag, 28.06.2022, 07:22 (vor 669 Tagen) @ Garum

Was ist denn jetzt genau deine Frage? Zudem fehlen viele Infos. An wen zahlst du die Miete? Kommt die Überweisung zurück? Geht sie durch? Hat sich ein Rechtsnachfolger gemeldet? Wozu brauchst du einen Anwalt?

Wenn du Angst hast, dass ein neuer Vermieter dich auf die Straße setzt, dann locker bleiben. Immobilien werden zusammen mit den Mietern verkauft, die Mietverträge verändern sich nicht oder werden aufgelöst.

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Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 08:55 (vor 669 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von Garum, Dienstag, 28.06.2022, 09:00

Was ist denn jetzt genau deine Frage? Zudem fehlen viele Infos. An wen zahlst du die Miete? Kommt die Überweisung zurück? Geht sie durch? Hat sich ein Rechtsnachfolger gemeldet? Wozu brauchst du einen Anwalt?

Wenn du Angst hast, dass ein neuer Vermieter dich auf die Straße setzt, dann locker bleiben. Immobilien werden zusammen mit den Mietern verkauft, die Mietverträge verändern sich nicht oder werden aufgelöst.

Erst einmal stellvertretend Danke für die Antworten. Die Miete wurde bis jetzt immer pünktlich überwiesen und wurde auch genommen. Ab kommenden Monat werde ich sie zurückhalten. Hier ist über 2 Jahre z.B. keine Gartenpflege betrieben worden, es kann kein Kontakt mit dem Vermieter hergestellt werden.
Das ist nicht nur hier so sondern auch in anderen Wohneinheiten der Fall.
Ich habe dann heute Nacht durch Zufall mitbekommen das die Vermieter wohl untergetaucht sind.
Ein Rechtsnachfolger ist noch nicht aufgetreten.
In anderen Objekten ist z.B. kein Wassergeld an den Versorger bezahlt worden.
Interessant war das wir kurzfristig einen Verwalter hatten der aber von sich aus den Job geschmissen hat. Ich wollte eigentlich schon vorher die Miete kürzen aber konnte keinen erreichen.

Wer kennt sich aus ?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:49 (vor 669 Tagen) @ Garum

Lieber Garum,

bitte lasse dich dazu rechtlich von jemandem beraten, der das darf und für Fehler auch haftet. Das ist im Idealfall ein Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Kontaktdaten findest du idR über die für dich zuständige Rechtsanwaltskammer, "meine" findest du unter www.rak-dus.de

Das macht deutlich mehr Sinn als in einem Internetforum von anonymen Usern (die alles behaupten können) Rechtsrat zu erfragen. Im Zweifel bist du nämlich am Ende gekniffen, wenn bspw. Bastis "toller" Rechtstipp dir die fristlose Kündigung beschert.

SGG

Marc

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:56 (vor 669 Tagen) @ MarcBVB

Lieber Garum,

bitte lasse dich dazu rechtlich von jemandem beraten, der das darf und für Fehler auch haftet. Das ist im Idealfall ein Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Kontaktdaten findest du idR über die für dich zuständige Rechtsanwaltskammer, "meine" findest du unter www.rak-dus.de

Das macht deutlich mehr Sinn als in einem Internetforum von anonymen Usern (die alles behaupten können) Rechtsrat zu erfragen. Im Zweifel bist du nämlich am Ende gekniffen, wenn bspw. Bastis "toller" Rechtstipp dir die fristlose Kündigung beschert.

SGG

Marc

Danke das werde ich auch tun, ich will mich auch mit meinen Mitmietern kurzschließen. Mir ging es hier auch nicht unbedingt um einen Rechtsrat, so wie jetzt von Dir die Adressen haben an die man sich wenden kann.

Wer kennt sich aus ?

bigfoot49, Leipzig, Dienstag, 28.06.2022, 09:07 (vor 669 Tagen) @ Garum

Wurde denn die Gartenpflege bei den Nebenkosten abgerechnet? Dann solltest Du bzw auch die anderen Mieter des Hauses gegen die Abrechnung Einspruch einlegen.
Wobei das natürlich schwer wird ohne Kontaktmöglichkeiten. Hier wäre der Gang zum Mieterverein / Mieterbund auch wieder hilfreich.

Wer kennt sich aus ?

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 28.06.2022, 09:28 (vor 669 Tagen) @ bigfoot49

Wurde denn die Gartenpflege bei den Nebenkosten abgerechnet? Dann solltest Du bzw auch die anderen Mieter des Hauses gegen die Abrechnung Einspruch einlegen.
Wobei das natürlich schwer wird ohne Kontaktmöglichkeiten. Hier wäre der Gang zum Mieterverein / Mieterbund auch wieder hilfreich.

Wir sind hier 3 Wohnobjekte mit 22 Wohneinheiten von den aber nur 7 Vermietet sind. Die Gartenpflege ist in den Nebenkosten enthalten und auch bezahlt worden.
Denn Gang zum Mieterverein steht ab nächsten Monat an. Der ist hier in Hildesheim 30km von mir. Geht aber online.

Wer kennt sich aus ?

Ulrich, Dienstag, 28.06.2022, 09:17 (vor 669 Tagen) @ bigfoot49

Wurde denn die Gartenpflege bei den Nebenkosten abgerechnet? Dann solltest Du bzw auch die anderen Mieter des Hauses gegen die Abrechnung Einspruch einlegen.
Wobei das natürlich schwer wird ohne Kontaktmöglichkeiten. Hier wäre der Gang zum Mieterverein / Mieterbund auch wieder hilfreich.

Wenn Leistungen zwar nicht erbracht, aber abgerechnet werden, dann könnte man ggf. die Zahlungen um die entsprechenden Beträge kürzen. Würde ich persönlich aber erst nach entsprechender Beratung tun.

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