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BVB droht offenbar Komplett-Sperrung der Südtribüne (BVB)

Sofaballgott, Gießen, Freitag, 10.02.2017, 00:29 (vor 2642 Tagen) @ Phil

[..]finde ich nicht, dass das hochhalten von einigen Bannern nun ein massiver Verstoß gegen irgendwelche Bewährungsauflagen sein kann.

Gerade weil die Sportgerichtsbarkeit eine verbandsinterne Veranstaltung ist steht sie nicht über geltendem nationalen bzw. supranationalem Recht, nicht mal daneben. Also selbst wenn ein entsprechender Passus in der Satzung des DFB vorhanden sein sollte bleibt dann die Frage, ob er überhaupt durchdrückbar ist.

Fußballspiele fallen unter das Versammlungsgesetz und werden wie Demos behandelt wenn ich mich richtig erinnern kann (bitte korrigieren wenn ich Unfug schreibe). Klar kannst du ne Demo an sich auflösen, aber nicht wegen der dort geäußerten Meinungen ihrer Teilnehmer, wenn sie denn nicht strafrechtlich relevant sind. Schlechter Stil ist auch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt.

Wenn der DFB dieses Fass aufmachen will könnte das auch nach hinten losgehen. Für die Vorgänge außerhalb des Stadions ist der Verein nicht zuständig, für die strafrechtlich relevanten Bannersprüche im Nachhinein auch nicht mehr als zur Identifizierung beitragend. Der ehrenamtliche Ordner wird wohl kaum beurteilen können, welcher Banner eine legitime Meinungsäußerung darstellt und welcher nicht.

Es muss die Frage gestellt werden, was konkret abgeurteilt werden soll.


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