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Klage? (BVB)

Raducanu, Sassenberg, Freitag, 10.02.2017, 13:41 (vor 2637 Tagen) @ Tigo

Sammelklagen sind in Deutschland nicht zulässig.

BVB AGBs für Dauerkarten
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
8. Rücknahme, Verlust, Abtretung, Erstattung
(3) ...Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor....


Du mußt also dem BVB nachweisen, dass Sie die Banner verschuldet haben. Ggf. zu schwache Kontrolle an den Toren


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