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Es war doch klar, dass es ALLE trifft... (BVB)

Friedrich, Hamm, Freitag, 10.02.2017, 23:30 (vor 2636 Tagen) @ Wickiborusse

Eine Klage bezieht sich natürlich auf den Vertrag, den die Einzelperson mit dem BVB abgeschlossen hat. Wenn der BVB diesen nicht erfüllen möchte muss er das begründen. Da es keine Gründe in der Einzelperson gibt, muss sich der BVB auf andere Gründe für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten berufen. Auf das Verhalten anderer Personen kann er sich nicht berufen also wird er sich auf die Verbandsgerichtsbarkeit des DFB berufen müssen. Dieser hat sich der Verein als Mitglied im DFB unterworfen. Inwieweit der Verband Maßnahmen treffen kann, die Einzelpersonen betreffen, die nicht Verbandsmitglied sind, würde ich gerne richterlich überprüfen lassen. Dabei stünde sicherlich die gesamte sog. Verbandgerichtsbarkeit auf dem Prüfstand. Da ich kein Jurist bin ist die Argumentation noch etwas unrund. Aber, wenn es genügend Einzelfälle gibt würde diese Aktion sicher einiges bewegen und das völlig gewaltfrei.


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