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DFB Kontrollausschuss fordert Sperre der Südtribüne (BVB)

Rupo, Ruhrpott, Freitag, 10.02.2017, 18:40 (vor 2637 Tagen) @ stfn84

Umkehrschluß:
Matthias Düllberg: Vereinfacht hat der BGH heute gesagt, dass aus dem Ticketkauf die Pflicht entsteht, Spiele nicht zu stören. Auch der DFB bestraft die Vereine deswegen: Weil Anhänger eines Vereins den Spielbetrieb stören.
http://www.zeit.de/sport/2016-09/boeller-stadion-haftung-taeter-fussballvereine-bundesgerichtshof-urteil
http://www.zeit.de/sport/2016-09/bgh-urteil-verbandsstrafen-haftung-boeller-fans-taeter-fussballvereine
http://www.spiegel.de/sport/fussball/sv-wilhelmshaven-gewinnt-vor-dem-bundesgerichtshof-a-1113025.html

Ich versuche es noch mal zu erklären:
1. Der Profifußballverein schließt mit dem DFB/DFL einen Vertrag um eine Lizenz vor die Spielsaison zu bekommen. Dazu unterwirft sich der Verein den Statuten von DFB/DFL. Es besteht nur zwischen Verein und DFB/DFL ein Vertrag.

2. Der Verein verkauf Ticktes an die Kunden. Es entsteht nur zwischen Verein und Kunde ein Vertrag auf gegenseitige Leistungen.

3. Ein Kunde oder mehrere begehen ein Vergehen. Hier kann im Verhältniss Kunde - Verein keine Kollektivstrafe greifen. Beispiel: Ist der Kunde betrunken wird er nicht ins Stadion gelassen, egal wie betrunken andere sind. Hier greift der Individualfall. Problem ist hierbei die Nachweißbarkeit einer Straftat (Beispiel Pyro zünden mit Maske oder unter der Fahne das Gesicht verdecken). Der Verein kann den oder die Einzeltäter mit Stadionverbote, etc. belegen.

4. Der Verband, hier DFB/DFL interessiert sich per Definition seines Vertrages mit dem Verein nicht für den einzelnen Kunden. Der Verband verpflichtet den Verein zur ordnungsgemässen (auf Grundlage der Satzung) Durchführung des Spielbetriebes. Kommt der Verband zu der Auffassung, dass der Verein hier vertreten durch seine 'Fans' gegen diese Auflagen verstößt, sanktioniert der Verband den Verein (mit unterschiedlichen Stufen) und eben nicht den einzelnen. Dies ergbit sich aus dem Vertrag den Verein und Verband geschlossen haben, denn der Verband schliesst nicht mit dem einzelnen Kunden einen Vertrag.

5. Der Verein schützt sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, gegen einen Anspruch von seinen Kunden bei Sanktion durch den Verband mit seinen AGB's.

Es sind also verschiedene, rechtliche Bewegungen die hier zu prüfen sind:
Verband - Verein
Verein - Kunde
aber nicht Verband - Kunde da hier gar kein Vertrag...


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