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Polizei stoppt Busse mit BVB-Hooligans auf Autobahn (BVB)

Ulrich, Sonntag, 12.02.2017, 12:28 (vor 2633 Tagen) @ Blarry

Ich weiß, es ist ein ungewohntes und hochkompliziertes Konzept, aber "Rechtsstaat" bedeutet, dass man nur für Taten belangt werden kann, die man auch begangen hat. Autobahnbenutzung ist noch keine Straftat, solange dort keine Meldeauflagen gebrochen wurden. Den Rauschmittel- und Waffenbesitz werden sich die zuständigen Behörden sicher notiert haben. Und wenn keine Haftbefehle gegen die Reisegruppe vorliegen, weil statt vernünftiger Ermittlungsarbeit lieber herumgekräht wird, ist es schon das höchste der Gefühle wenn die Busse zurück nach Dortmund geschickt werden.

Es gibt durchaus auch Straftatbestände da reicht es aus Teil einer geschlossenen Gruppe zu sein aus der heraus Straftaten begangen werden. In wie weit das auch Vorbereitungshandlungen umfasst kann ich nicht sagen. Aber ich bin mir rcht sicher, niemand der in diesem Bus saß wollte zum Picknick-Ausflug nach Darmstadt.

Diese Gruppe um die es hier geht ist hoch kriminell, der Verdacht liegt nahe dass sie sogar in erster Linie gegründet wurde um Straftaten im Vereinsumfeld zu begehen. Die Strafverfolgungsbehörden werden zweifellos dankbar für die erhobenen Daten sein und diese für ihre weiteren Ermittlungstätigkeiten verwenden. Ziel dürfte es sein nicht nur konkrete Straftaten aufzuklären sondern zudem u.a. darüber hinaus Organisationsstrukturen und Hierarchien aufzudecken.

Ob die Weitergabe von personenbezogenen Daten des gestern auch erfassten "Fußvolks" statthaft ist weiß ich nicht. Das müssen im Zweifelsfall die Juristen beurteilen. Völlig unjuristisch meine ich aber dass es hier nicht die falschen treffen würde.


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