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Polizei stoppt Busse mit BVB-Hooligans auf Autobahn (BVB)

BukausmTal, Wuppertal, Sonntag, 12.02.2017, 12:45 (vor 2633 Tagen) @ Blarry

Ich weiß, es ist ein ungewohntes und hochkompliziertes Konzept, aber "Rechtsstaat" bedeutet, dass man nur für Taten belangt werden kann, die man auch begangen hat. Autobahnbenutzung ist noch keine Straftat, solange dort keine Meldeauflagen gebrochen wurden. Den Rauschmittel- und Waffenbesitz werden sich die zuständigen Behörden sicher notiert haben. Und wenn keine Haftbefehle gegen die Reisegruppe vorliegen, weil statt vernünftiger Ermittlungsarbeit lieber herumgekräht wird, ist es schon das höchste der Gefühle wenn die Busse zurück nach Dortmund geschickt werden.>

Ich kann nicht beurteilen, was juristisch genau den Bussinsassen vorgeworfen werden kann. Es ist aber offenkundig, was sie vorhatten.
Während sonst bei den Riots immer so argumentiert wurde, dass man sie nicht orten kann und sie wegen ihrer Aggressivität und mafiösen Struktur sowie dem Ehrenkodex kaum zu fassen sind, hat man jetzt genau zweieinhalb Busladungen voll mit dem Kern der Truppe kontrollieren können. Kein Zufall, dass im Auswärtsblock in Darmstadt die Riot- Transparente fehlten- ich habe zumindestens auf dem Superbildschirm meines Bruders keine erkennen können, und die hängen ihren Scheiß ja sonst immer gut sichtbar auf.
Ich habe nur von Personalienaufnahme und Fotos gelesen, nicht von erkennungsdiernstlichen Behandlungen.
Reichen die der Presse gezeigten Gegenstände nicht auch für die Abnahme von Fingerabdrücken, um die gefundenen Gegenstände/ Drogen genauer zuordnen zu können?
Oder wäre dafür erst ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung notwendig? Und reichten die bisherigen Erkenntnisse der Polizei nicht dafür?
Es wäre zu schade, wenn die Möglichkeit zur erkennungsdienstlichen Behandlung der Businsassen gegeben gewesen wäre und von der Polizei nicht genutzt worden wäre.
Weiß jemand mehr?


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