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Hoffenheimer Schreiben an DFB - Beeinflussung der Sportgerichtsbarkeit? (Fußball allgemein)

tim86, Hamburg, Dienstag, 25.04.2017, 20:50 (vor 2558 Tagen) @ Ulrich

Es gibt aber noch die Konkludente Einwilligung.
Und zumindest bei einer Talkshow wurde in der Vergangenheit entschieden, dass ein Gast(der bei einer vorherigen Sendung bereits Gast war) wissen müsste, dass dort beleidigt wird und somit mit seiner Anwesenheit bei der Talkshow bereits eine Einwilligung zur Beleidigung gegeben hat.


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