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Hoffenheimer Schreiben an DFB - Beeinflussung der Sportgerichtsbarkeit? (Fußball allgemein)

Ulrich, Mittwoch, 26.04.2017, 19:14 (vor 2557 Tagen) @ Kulibi77

Wow so eine Antwort ist eher im Teenagerbereich.

Wenn ich deine Mutter öffentlich Hure nenne ist deine Mutter die Geschädigte und nicht du. Vielleicht fühlst du dich auch beleidigt, aber im Strafrecht geht es nicht um Gefühle. Während der Ausdruck Hurensohn im normalen Sprachgebrauch eindeutig eine Beleidigung gegen dich und keine Tatsachenbehauptung über deine Mutter intendiert. Ob eine Beleidigung vorliegt ist nach deren objektiven Sinngehalt zu bestimmen und nicht durch die subjektive Wahrnehmung (vermeintlich) Geschädigter. Das nennt man normativ-faktischer Ehrbegriff.

Sorry, aber das was Du schreibst ist falsch. "Hurensohn", "Sohn einer Hure", "Sohn einer Prostituierten", "Mutter: Prostituierte", das ist alles sehr ähnlich zu werten und jeweils im Regelfall eine strafrechtlich relevante Beleidigung.


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