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Jurist, Samstag, 23.03.2024, 14:02 (vor 35 Tagen) @ micha87

Reine Mutmaßung, da ich den Sachverhalt zu wenig im Detail kenne und weder aus dem Bereich des Straf- noch des Vergaberechts komme:

Wahrscheinlich meint der Zitierte, dass eine Vergabe an Adidas aus vergabefremden Gründen einen Anfangsverdacht der Untreue nach sich zieht.

Da spricht ja zunächst einiges dafür. Offenbar hat man sich beim DFB für eine Ausschreibung einer Leistung für einen Zeitraum von sieben Jahren entschieden- und ich unterstelle, dass man verschiedene Voraussetzungen und Vergabekriterien aufgestellt hat.

Das wesentliche Kriterium dürfte der Preis gewesen sein. Sollte man jetzt aus sachfremden Gründen von der Vergabe an den Bestbietenden (Nike) abrücken und damit die Einnahmen der Organisation schmälern, könnte man das als Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht aka Untreue verstehen.


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