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DFB: Fristlose Kündigung des Vize-Generalsekretärs war rechtswidrig (Fußball allgemein)

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 11.08.2016, 14:25 (vor 2843 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Zumindest die außerordentliche Kündigung war nach Ansicht des ArbeitsG FFM rechtswidrig (Kicker)

Warum die ordentliche Kündigung dan durchgehen sollte, erschließt sich mir nicht, aber wir werden sehen. Es gibt bestimmt auch noch eine Runde beim LAG.

Erheiternd (oder auch nicht) finde ich den Satz von Vizepräsindet Koch: "Wir sind ein gemeinnütziger e.V. Das ist nicht unser Privatgeld, über das wir hier verfügen."

Bei einem Jahresgehalt von knapp 300.000,00 € für einen Vize-Generalsekretär dürften auch die übrigen Beteiligten und in der Herarchie darüber stehenden ein Gehalt und Aufwandsentschädigungen einstreichen, die man bei einem "gemeinnützigen Verein" nicht erwarten würde.


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