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DFB: Fristlose Kündigung des Vize-Generalsekretärs war rechtswidrig (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Donnerstag, 11.08.2016, 14:39 (vor 2837 Tagen) @ Ausputzer

Zumindest die außerordentliche Kündigung war nach Ansicht des ArbeitsG FFM rechtswidrig [link=Vize-Generalsekretär Stefan Hans]Kicker[/link]
Warum die ordentliche Kündigung dan durchgehen sollte, erschließt sich mir nicht, aber wir werden sehen. Es gibt bestimmt auch noch eine Runde beim LAG.

Das geht schon, er war wohl an den Bestechungs- und/oder Vertuschungsversuchen beteiligt, aber alle anderen auch. Daher dürfte eine ordentliche Kündigung möglich sein, die außerordentliche nicht. Der Schaden, der dem DFB bei Verlust der Gemeinnützigkeit im WM-Geschäftsjahr droht ist ja nicht unerheblich. 30m EUR wenn ich mich richtig erinnere.

Erheiternd (oder auch nicht) finde ich den Satz von Vizepräsindet Koch: "Wir sind ein gemeinnütziger e.V. Das ist nicht unser Privatgeld, über das wir hier verfügen."

Ist ja richtig, ist bei allen Arbeitsgerichtsprozessen so. Das ist kein gültiges Argument.

Bei einem Jahresgehalt von knapp 300.000,00 € für einen Vize-Generalsekretär dürften auch die übrigen Beteiligten und in der Herarchie darüber stehenden ein Gehalt und Aufwandsentschädigungen einstreichen, die man bei einem "gemeinnützigen Verein" nicht erwarten würde.

Als Quasi-Geschäftsführer eines Mittelständlers mit über 100m EUR Umsatz im Jahr ist das Gehalt nicht so außergewöhnlich.


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