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Wenn am Ende nicht die "Fans" haften.. (BVB)

DieRoteKarteZahlIch, UK, Montag, 13.02.2017, 21:27 (vor 3229 Tagen) @ MDomi

Finde ich auch nicht richtig, weil das Strafmaß nicht juristisch vor einem ordentlichen Gericht verhandelt wurde, sondern einfach vom BVB so hingenommen wurde in einer willkürlichen Höhe. Das ist für mich dann leider nicht umlegbar. Wäre wieder ein Argument dafür gewesen, Einspruch einzulegen...

Der Verein muss seine Forderung gegen den "Fan" schon begruenden. Und dieser kann auch einwenden, wenn die Strafe nicht verhaeltnismaessig ist.

Gibt es eigentlich zu diesem Fall neues zu berichten? http://www.zeit.de/sport/2016-09/bgh-urteil-verbandsstrafen-haftung-boeller-fans-taeter-fussballvereine


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