schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

BVB Akzeptiert den Strafantrag des Kontrollausschusses (BVB)

Fair Play, NRW, Dienstag, 14.02.2017, 10:17 (vor 3230 Tagen) @ Nakoa

Was ich wirklich sehr befremdlich finde, aber ja wohl durchaus von der Mehrheit akzeptiert und respektiert wird, ist die Tatsache, dass der Vorsitende des DfB-Kontrollausschusses, Hr. Anton Nachreiner, Präsident des Landgerichtes Deggendorf ist, d.h. kein Pseudo-Juristen-Fuzzi, sondern ein offizieller Repräsentant der deutschen Gerichtsbarkeit.
Offensichtlich hat dieser Mann in seiner DfB-Funktion keinerlei Probleme damit, Kollektivstrafen als adäquates Rechtsmittel zu sehen und zu vertreten...wie gesagt, mich läßt das mit einem sehr faden Beigeschmack zurück...!

Im Strafrecht sind Kollektivstrafen verboten. Im Recht, welches der DFB anwendet, wohl nicht. Das ist Zivilrecht, wenn ich Prantl in dem Artikel richtig verstanden habe.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1515531 Einträge in 16275 Threads, 14349 registrierte Benutzer Forumszeit: 19.12.2025, 06:10
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln