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Kleiner Pro-Tipp (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Mittwoch, 19.04.2017, 19:16 (vor 3256 Tagen) @ MarcBVB

Vorsätzliche Sachbeschädigung in x Fällen. Und wenn die StA richtig Bock hat, kein 153a, sondern Hauptverhandlung.

Die Beweislage war damals sehr dünn, weil die Polizei es versäumte Beweise sicherzustellen.

Als Eigentümer des Kabelbinders würde ich dich übrigens noch verklagen. Dann bekomme ich zwar nur den Wert ersetzt (5 Cent) oder so, aber die Gebühren für Gericht und Anwalt sind trotzdem nett ;)

Wie gemein! :D


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