schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Kleiner Pro-Tipp (Sonstiges)

Kulibi77, Mittwoch, 19.04.2017, 19:44 (vor 2555 Tagen) @ Basti Van Basten

Na das sehen deutsche Gerichte/Staatsanwaltschaften aber anders. Ansonsten würden sie für deinen "Pro-Tipp" nicht regelmäßig Strafen/Strafbefehle aussprechen.

Erstens ist es für den Straftatbestand der Sachbeschädigung erstmal vollkommen egal welchen Sachwert eine Sache hat. Auch die Beschädigung eines monetär komplett wertlosen Gegenstandes ist strafbar. Der Paragraf interessiert sich nicht für Sachwerte. Zweitens bemisst sich der Sachschaden auch an den Kosten die dadurch entstehen diese Plakate wieder aufzuhängen oder andere Folgekosten. Drittens, am wichtigsten, sind Wahlplakate Teil des Wahlprozesses. Die Bedeutung von Wahlen für das demokratische Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland, als besonders schützenswerten Kern des Grundgesetzes, das muss ich dir wohl nicht erklären. Auch dieser "immaterieller" Wert ist zu beachten in der Rechnung, weswegen in diesen Fällen regelmäßig ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird, auch wenn der "Sachwert" äußerst geringfügig ist.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1228274 Einträge in 13646 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.04.2024, 03:07
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln